264/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 12.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Lackner, Renate Csörgits, Erika Scharer, Beate Schasching, Heidrun

Silhavy, Ing. Kaipel, Dr. Kräuter, Mag. Maier, Spindelberger

und GenossInnen

betreffend den Beitritt Österreichs zur Biomedizinkonvention des Europarates

 

 

Am 11. Februar 2002 hat die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt empfohlen, dass
Österreich der Biomedizinkonvention des Europarates beitreten möge. Dabei wurde auf die
Fortentwicklung der Grundrechte und die Mindeststandards zum Schutz des Individuums
gegenüber neueren Entwicklungen in Biologie und Medizin und deren mögliche
missbräuchliche Anwendung hingewiesen. Wichtige Zusatzprotokolle liegen bereits vor
(Verbot des menschlichen Klonens, Transplantation von Organen und Geweben menschlichen
Ursprungs) oder stehen in Vorbereitung (biomedizinische Forschung, Embryonenschutz,
Humangenetik).

 

 

Die Ethikkommission hat dabei bedeutende Gründe für einen Beitritt Österreichs zur
Biomedizinkonvention des Europarates ins Treffen geführt. „So würde der Beitritt zu einer
Verbesserung des österreichischen Schutzniveaus auf zahlreichen Gebieten führen, während
andere innerstaatliche Regelungen, die gegenüber der Konvention einen höheren Standard
aufweisen, nicht geändert werden müssten. Ein Beitritt Österreichs würde zu einer
Verstärkung und Präzisierung des Grundrechtsschutzes fahren und für mehr Transparenz und
Rechtsschutz im Medizinrecht sorgen. Mögliche Argumente gegen einen Beitritt wurden von
der Ethikkommission nach sorgfaltigster Prüfung als nicht tragfähig erkannt. "

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten teilen die von der Ethikkommission dargelegten
überzeugenden Argumente für eine ehestmögliche Ratifikation der Konvention über
Menschenrechte und Biomedizin des Europarates durch die Republik Österreich, unterstützen
aber ebenso die von der Ethikkommission im Falle eines Beitritts für notwendig erachteten
begleitenden rechtlichen bzw. politischen Maßnahmen.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden


Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:


„Die Bundesregierung wird aufgefordert:

 

 

1.       Die Empfehlung der Ethikkommission beim Bundeskanzleramt ehestmöglich

umzusetzen und die Ratifikation der Konvention über Menschenrechte und Biomedizin
des Europarates vorzunehmen.

 

2.        In jenen Bereichen, wo das bereits bestehende österreichische Schutzniveau über den
Standards der Biomedizinkonvention liegt, dauerhaft dafür Sorge zu tragen, dass die
Ratifikation der Biomedizinkonvention nicht zu einer Absenkung des österreichischen
Schutzniveaus führt, das betrifft insbesondere das Verbot der „fremdnützigen"
Forschung an Einwilligungsunfähigen.

 

3.       Umgehend die notwendigen Rechtsvorschriften auszuarbeiten, um bestehende

Regelungsdefizite zu schließen und diese Gesetzesvorlage dem Nationalrat zuzuleiten.

 

4.        Flankierende Rechtsvorschriften auszuarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen, durch
die das heutige Regelungsdefizit im Bereich der biomedizinischen Forschung durch
eine angemessene Regelung der Rahmenbedingungen ersetzt wird. Dabei soll
insbesondere auf die Grundrechte der Patientinnen, aber auch auf die
verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Wissenschaft Rücksicht genommen
werden.

 

5.       Die Ausarbeitung der unter 3. und 4. genannten Rechtsvorschriften hat unter enger
Einbeziehung von Vertreterinnen der Behindertenverbände zu erfolgen."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss