264/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 12.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Lackner, Renate Csörgits, Erika Scharer,
Beate Schasching, Heidrun
Silhavy, Ing. Kaipel, Dr. Kräuter, Mag. Maier, Spindelberger
und GenossInnen
betreffend den Beitritt Österreichs zur
Biomedizinkonvention des Europarates
Am 11. Februar 2002 hat die Bioethikkommission beim
Bundeskanzleramt empfohlen, dass
Österreich
der Biomedizinkonvention des Europarates beitreten möge. Dabei wurde auf die
Fortentwicklung
der Grundrechte und die Mindeststandards zum Schutz des Individuums
gegenüber neueren Entwicklungen in Biologie und Medizin und deren mögliche
missbräuchliche
Anwendung hingewiesen. Wichtige Zusatzprotokolle liegen bereits vor
(Verbot
des menschlichen Klonens, Transplantation von Organen und Geweben menschlichen
Ursprungs) oder stehen in Vorbereitung (biomedizinische Forschung,
Embryonenschutz,
Humangenetik).
Die Ethikkommission hat dabei bedeutende Gründe für einen
Beitritt Österreichs zur
Biomedizinkonvention des Europarates ins Treffen geführt. „So würde der
Beitritt zu einer
Verbesserung des österreichischen Schutzniveaus auf zahlreichen Gebieten
führen, während
andere innerstaatliche Regelungen, die gegenüber der Konvention einen höheren
Standard
aufweisen, nicht geändert werden müssten. Ein Beitritt Österreichs würde zu
einer
Verstärkung und Präzisierung des Grundrechtsschutzes fahren und für mehr
Transparenz und
Rechtsschutz im Medizinrecht sorgen. Mögliche Argumente gegen einen Beitritt
wurden von
der Ethikkommission nach sorgfaltigster Prüfung als nicht tragfähig erkannt. "
Die unterzeichneten Abgeordneten teilen die von der Ethikkommission
dargelegten
überzeugenden Argumente für eine ehestmögliche Ratifikation der Konvention über
Menschenrechte und Biomedizin des Europarates durch die Republik Österreich,
unterstützen
aber ebenso die von der Ethikkommission im Falle eines Beitritts für notwendig
erachteten
begleitenden
rechtlichen bzw. politischen Maßnahmen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert:
1. Die Empfehlung der
Ethikkommission beim Bundeskanzleramt ehestmöglich
umzusetzen und die Ratifikation der Konvention über
Menschenrechte und Biomedizin
des
Europarates vorzunehmen.
2. In
jenen Bereichen, wo das bereits bestehende österreichische Schutzniveau über
den
Standards
der Biomedizinkonvention liegt, dauerhaft dafür Sorge zu tragen, dass die
Ratifikation der Biomedizinkonvention nicht zu einer Absenkung des
österreichischen
Schutzniveaus führt, das betrifft insbesondere das Verbot der
„fremdnützigen"
Forschung
an Einwilligungsunfähigen.
3. Umgehend die notwendigen
Rechtsvorschriften auszuarbeiten, um bestehende
Regelungsdefizite zu schließen und diese Gesetzesvorlage
dem Nationalrat zuzuleiten.
4.
Flankierende Rechtsvorschriften auszuarbeiten und dem Nationalrat
vorzulegen, durch
die
das heutige Regelungsdefizit im Bereich der biomedizinischen Forschung durch
eine
angemessene Regelung der Rahmenbedingungen ersetzt wird. Dabei soll
insbesondere
auf die Grundrechte der Patientinnen, aber auch auf die
verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Wissenschaft Rücksicht genommen
werden.
5. Die
Ausarbeitung der unter 3. und 4. genannten Rechtsvorschriften hat unter enger
Einbeziehung
von Vertreterinnen der Behindertenverbände zu erfolgen."
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss