266/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 12.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Lackner, Renate Csörgits, Erika Scharer, Beate Schasching, Heidrun
Silhavy, Ing. Kaipel, Dr. Kr
äuter, Mag. Maier, Spindelberger und GenossInnen
betreffend Prävention und betriebliche Gesundheitsforderung zur Vermeidung
arbeitsbedingter Erkrankungen

 

Arbeitsbedingte Erkrankungen sind „Gesundheitsstörungen, die durch Arbeitsbedingungen
ganz oder teilweise verursacht sind bzw. in ihrem Verlauf ungünstig beeinflusst werden
können". Es gibt demnach nicht nur spezifische „arbeitsbedingte Erkrankungen", sondern
prinzipiell können alle Erkrankungen einen arbeitsbedingten Anteil haben.

 

Zahlreiche internationale und nationale Studien kommen zu dem Ergebnis, dass ca. 50 % des
gesamten Krankheitsgeschehens durch Faktoren der Arbeitswelt bedingt sind.

 

In der BRD werden die Kosten arbeitsbedingter Erkrankungen durch körperliche Belastungen
mit mindestens 28,4 Mrd. € für das Jahr 1998 veranschlagt. Psychische Belastungen
verursachen 24,5 Mrd. €, wobei sich beide Bereiche kostenmäßig überschneiden. Dies
entspricht ca. 1,6 % des BIP.

 

Für Österreich hat die Studie „Muss Arbeit die Gesundheit kosten?" (1999) für den Bereich
der Bauwirtschaft ähnliche Ergebnisse hervorgebracht.

Im internationalen Durchschnitt werden die Kosten arbeitsbedingter Erkrankungen mit 2,5 %
des BIP ausgewiesen, wobei für Österreich von 1,4 %, für Finnland von 3,8 % und für
Schweden von 4 % angegeben werden.

 

Laut deutschem Sachverständigenrat für die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen
(Jahresgutachten 2000/2001, TZ 115) beträgt das „präventive Rationalisierungspotential" 25 -
30 % der derzeitigen, gesamten Gesundheitsausgaben. Allein durch die Verringerung der
hohen Arbeitsbelastungen (Arbeitsschwere/Lastenheben, geringer Handlungsspielraum,
geringe psychische Anforderungen) wären 11 % der Arbeitsunfähigkeit aufgrund dieser
Erkrankungen verhinderbar.

 

In Österreich gab es ca. 39,2 Mio. Krankenstandstage im Jahr 2000, von denen ca. 9 % (3,5
Mio. Tage) allein durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten hervorgerufen wurden.


Die großen Erfolge in der Arbeitsunfallprävention in Österreich (von 1994 - 2001 - 28 %, das
sind ca. 41.000 Arbeitsunfälle im Jahr 2001 weniger) verdeutlichen die Möglichkeiten einer
umfassenden Prävention auch bei arbeitsbedingten Erkrankungen.

 

Ziele und Strategien

Die Ottawa Charta der Weltgesundheitsorganisation zur (allgemeinen) Gesundheitsförderung
(1986) skizziert eine umfassende Strategie für Gesundheitsförderung auf mehreren sich
wechselweise beeinflussenden Aktionsebenen, die das ganze Spektrum des neuen
Gesundheitsverständnisses abdecken.

 

Dazu gehört zentral die Arbeitswelt: „Die sich verändernden Lebens-, Arbeits- und
Freizeitbedingungen haben entscheidenden Einfluss auf die Gesundheit. Die Art und Weise,
wie eine Gesellschaft die Arbeit, die Arbeitsbedingungen und die Freizeit organisiert, sollte
eine Quelle der Gesundheit und nicht der Krankheit sein. Gesundheitsförderung schafft
sichere, anregende, befriedigende und angenehme Arbeits- und Lebensbedingungen".

 

Mit der Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF, 1997) der
Mitglieder des europäischen Netzwerkes für betriebliche Gesundheitsförderung (ENFBG)
wurde die Grundlage zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz
gelegt (Ziele und Leitlinien).

 

Das Cardiff Memorandum (1998) legte die Prioritäten des ENFBG in Klein- und
Mittelbetrieben fest.

 

In Deutschland sind die Träger der Unfallversicherung verpflichtet, mit allen geeigneten
Mitteln für die Verhütung der arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu sorgen. Sie haben
dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit
nachzugehen und mit den Krankenkassen zusammenzuarbeiten (§ 14 Sozialgesetzbuch VII).

 

Die Krankenkassen informieren über Erkenntnisse, die sie über Zusammenhänge zwischen
Erkrankungen und Arbeitsbedingungen gewonnen haben. (§ 20 Sozialgesetzbuch V)

 

In Deutschland wurde durch das Kooperationsprogramm Arbeit und Gesundheit zwischen den
Berufsgenossenschaften und den Betriebskrankenkassen (KOPAG, 1995) ein erfolgreicher
Ansatz für die Zusammenarbeit bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
entwickelt. Durch das Integrationsprogramm Arbeit und Gesundheit (IPAG, 1999) wurde die
Zusammenarbeit fortgesetzt. Weiters wurden ein gemeinsamer Leitfaden der Spitzenverbände


der Krankenkassen (Juni 2001) und gemeinsame Vorstellungen über die Weiterentwicklung
der Prävention und Gesundheitsforderung in Deutschland (Mai 2002) beschlossen.
Prioritäre Handlungsfelder sind:

    arbeitsbedingte körperliche Belastungen,

    Betriebsverpflegung,

    psychosozialer Stress,

    gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung und

    Genuss- und Suchtmittelkonsum.

 

An Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Prävention werden vorgeschlagen:

    Verständigung auf nationale Gesundheits- und Präventionsziele

    Verbesserung der Kooperation und Vernetzung der Akteure

    Überprüfung der gesetzlichen Regelungen zur Prävention

    Gemeinsames Forum aller Verantwortung tragenden Akteure

    Stärkung der Finanzierungsgrundlagen (Erhöhung der Ausgaben für
Krankheitsvorbeugung und Gesundheitsfbeförderung).

 

Weiters wird das deutsche Forum für Prävention und Gesundheitsförderung sukzessive
ausgebaut; und zur Steigerung der Wirksamkeit präventiver Maßnahmen werden die
entsprechenden Vorschriften in einem eigenen Präventionsgesetz zusammengefasst und
ergänzt.

 

Auch in Finnland ist die Prävention eine erfolgreiche Teilstrategie zur Anhebung des
faktischen Pensionsanfallsalters.

 

Aktuelle Situation in Österreich

 

Die betriebliche Gesundheitsförderung wurde durch die österreichische Kontaktstelle
(OÖGKK) im letzten Jahrzehnt weiter entwickelt und vom Fonds Gesundes Österreich (FGÖ)
finanziell unterstützt.

 

Zuletzt wurde von allen politischen Parteien, unter dem Eindruck wachsender
Finanzierungsprobleme im Gesundheitswesen, die Bedeutung der Prävention in der
Arbeitswelt erkannt. Die SPÖ legt daher ein umfassendes Programm zur Vermeidung
arbeitsbedingter Erkrankungen vor. Zur Umsetzung dieser systematischen Problemlösung ist
die AUVA aufgrund der herausragenden Erfahrungen sachlich und organisatorisch bestens
geeignet.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

 

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat bis
29. Mai 2004 eine Regierungsvorlage zuzuleiten, durch deren Regelungen es älteren
ArbeitnehmerInnen ermöglicht werden soll länger im Arbeitsleben zu verbleiben.
Die Gesetzesvorlage hat insbesondere folgende Punkte zu enthalten:

 

 

Einen gesetzlichen Schwerpunkt zur verstärken Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen,
um die Arbeits- und Lebensqualität zu erhalten und zu verbessern.

 

 

Die AUVA soll gesetzlich verpflichtet werden die Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen
und die arbeitsplatzbezogene Gesundheitsförderung in Zusammenarbeit mit den
Krankenkassen durchzuführen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss