267/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 12.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Lackner, Renate Csörgits, Erika Scharer, Beate Schasching, Heidrun
Silhavy, Ing. Kaipel, Dr. Kräuter, Mag. Maier, Spindelberger, Riepl
und GenossInnen
betreffend Ausdehnung der Jugendlichenuntersuchungen auf 18-19 Jährige
Mit der 60. ASVG-Novelle wurde im Juli 2002 die
Möglichkeit der einmal jährlich
stattfindenden kostenlosen Vorsorgeuntersuchung für pflichtversicherte
Jugendliche (nach
§132a ASVG) für den Jahrgang der 18 bis 19-jährigen gestrichen. Diese
Bestimmung ist seit
1. August 2002
in Kraft.
Aus gesundheitspolitischer Sicht ist dieser Schritt
besonders bedauerlich, weil die
Jugendlichenuntersuchungen
im Sinne der Gesundheitsprävention eine sehr effiziente
Maßnahme darstellen, und gerade die hier erfasste Altersgruppe von sich aus sonst
wenig
Bereitschaft
zur Gesundheitsvorsorge (Gesundenuntersuchungen) zeigt.
Der
Arbeitskreis für Vorsorge und Sozialmedizin in Vorarlberg hat kürzlich erhoben,
dass
lediglich 6% der 20 bis 30-Jährigen das Angebot kostenloser
Vorsorgeuntersuchungen in
Anspruch
nehmen. Demgegenüber wurden im Rahmen der Jugendlichenuntersuchungen bei
15
bis 18- Jährigen zuletzt rund 81.000 Personen untersucht, was heißt, dass knapp
73% der
eingeladenen
Zielgruppe dieses Angebot zur Vorsorgeuntersuchung wahrgenommen haben.
Zugleich bestätigt eine aktuelle Studie von „Legend
Consulting", dass obwohl 98% der
Jugendlichen zwischen 12 und 25 Jahren Gesundheit als „wichtigstes Gut"
einstufen, gerade
für
diese Altersgruppe erhebliche Schwellen hinsichtlich des Zugangs zu präventiv-
medizinischen
Einrichtungen bestehen. Vor diesem Hintergrund scheint die Einschränkung
eines
bereits gut funktionierenden Instruments zur Gesundheitsvorsorge, wie der
Jugendlichenuntersuchungen, als Schritt in die falsche Richtung.
Auch aus budgetären Überlegungen ist eine Einschränkung
der Möglichkeiten zu
Vorsorgeuntersuchungen wenig sinnvoll, da mangelnde Gesundheitsprävention
bekanntlich in
der Folge unweigerlich zu höheren Gesundheitsausgaben führt. Für die
Jugendlichenuntersuchungen
wurden zuletzt insgesamt 2,9 Mio. Euro jährlich
aufgewendet,
die
zusätzlichen Kosten für einen weiteren - zahlenmäßig zudem schwachen - Jahrgang
würden
daher budgetär nicht ins Gewicht fallen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird
aufgefordert, dem Nationalrat bis
29. Mai 2004 eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die pflichtversicherten
Jugendlichen die
jährlichen Untersuchungen nach §132a ASVG bis zur Vollendung des 19.
Lebensjahres, oder
darüber hinaus bis zum Abschluss ihrer Berufsausbildung zugänglich
macht."
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss