275/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 12.11.2003
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Lackner, Renate Csörgits, Erika Scharer, Beate Schasching, Heidrun
Silhavy, Ing. Kaipel, Dr. Kräuter, Mag. Maier, Spindelberger
und GenossInnen
betreffend gesetzlicher Regelungen für Lagerungs- und Stützverbandstechniker in
Spitalsambulanzen
Bisher waren im Krankenpflegegesetz sowohl der
Krankenpflegefachdienst als auch alle
Sanitätshilfsdienste
und der medizinisch-technische Fachdienst geregelt. Bereits mit der
Erlassung
des MTD-Gesetzes 1992 wurde der Bereich der gehobenen medizinisch-
technischen
Dienste aus dem Krankenpflegegesetz ausgegliedert.
Auch die immer bedeutendere Stellung der Pflege im
Rahmen des Gesundheitswesens
verlangte
ein eigenes Gesetz, in dem die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe umfassend
und
zeitgemäß geregelt werden. Dies ist mit der Beschlussfassung des Gesundheits-
und Krankenpflegegesetzes im Jahr 1997 geschehen.
Jetzt sind auch die Berufsvorschriften für Lagerungs- und
Stützverbandstechniker in
Spitalsambulanzen auf eine zeitgemäße gesetzliche Basis zu stellen. Die
Berufsausbildung
und -ausübung muss reformiert und unter Einbeziehung der betroffenen
Berufsgruppe neu
geregelt
werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen hat,
unter Einbeziehung der
betroffenen Berufsgruppe, dem Nationalrat bis zum 29. Mai 2004 einen
Gesetzesentwurf
bezüglich Ausbildungsordnung und Berufsausübung der Lagerungs- und
Stützverbandstechniker
(Gipser) in Spitalsambulanzen vorzulegen.“
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss