275/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 12.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Lackner, Renate Csörgits, Erika Scharer, Beate Schasching, Heidrun

Silhavy, Ing. Kaipel, Dr. Kräuter, Mag. Maier, Spindelberger

und GenossInnen

betreffend gesetzlicher Regelungen für Lagerungs- und Stützverbandstechniker in

Spitalsambulanzen

Bisher waren im Krankenpflegegesetz sowohl der Krankenpflegefachdienst als auch alle
Sanitätshilfsdienste und der medizinisch-technische Fachdienst geregelt. Bereits mit der
Erlassung des MTD-Gesetzes 1992 wurde der Bereich der gehobenen medizinisch-
technischen Dienste aus dem Krankenpflegegesetz ausgegliedert.

Auch die immer bedeutendere Stellung der Pflege im Rahmen des Gesundheitswesens
verlangte ein eigenes Gesetz, in dem die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe umfassend
und zeitgemäß geregelt werden. Dies ist mit der Beschlussfassung des Gesundheits-
und Krankenpflegegesetzes im Jahr 1997 geschehen.

Jetzt sind auch die Berufsvorschriften für Lagerungs- und Stützverbandstechniker in
Spitalsambulanzen auf eine zeitgemäße gesetzliche Basis zu stellen. Die Berufsausbildung
und -ausübung muss reformiert und unter Einbeziehung der betroffenen Berufsgruppe neu
geregelt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen hat, unter Einbeziehung der
betroffenen Berufsgruppe, dem Nationalrat bis zum 29. Mai 2004 einen
Gesetzesentwurf bezüglich Ausbildungsordnung und Berufsausübung der Lagerungs- und
Stützverbandstechniker (Gipser) in Spitalsambulanzen vorzulegen.“

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss