276/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 12.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Lackner, Renate Csörgits, Erika Scharer, Beate Schasching, Heidrun
Silhavy, Ing. Kaipel, Dr. Kräuter, Mag. Maier, Spindelberger
und GenossInnen

betreffend unentgeltliche Ausbildung für alle medizinisch-technischen Dienste über die
Bundesländergrenzen hinweg

Der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs weist bereits
seit Jahren auf die beträchtlichen Schwierigkeiten in der Ausbildung hin, wonach
verschiedene MTD-Akademien bei der Aufnahme Teilnehmerinnen des eigenen
Bundeslandes wesentlich besser stellen als solche aus anderen Bundesländern. Bei
Bewerbungen von Ausbildungswilligen aus anderen Bundesländern wird zuvor sichergestellt,
dass die Ausbildungskosten von den „Heimatbundesländern", die keine entsprechenden
MTD-Akademie-Standorte eingerichtet haben, übernommen werden. Dies fuhrt insbesondere
bei Studierenden aus Vorarlberg in Tirol oder in Salzburg dazu, dass diese entweder auf ihren
Berufswunsch verzichten oder im Rahmen eines sog.

„Ausbildungsdarlehens" weitreichende und gravierende finanzielle Verpflichtungen eingehen.
Demnach müssen nach dem Abschluss der Ausbildung, wenn eine Berufsausübung nicht in
einer öffentlichen Krankenanstalt oder Einrichtung für Alters- und chronisch Kranke in
Vorarlberg erfolgt, Ausbildungskosten in einer Höhe von zirka 26.200 € dem Land
zurückbezahlt werden.

Die Beantwortung parlamentarischer Anfragen wurde unter Hinweis auf die

geltende Rechtslage nach dem MTD-Gesetz und die Führung dieser Akademien in der sog.

„Privatwirtschaftsverwaltung" festgestellt, dass keine gesetzliche Grundlage besteht, den

Trägern dieser Ausbildungseinrichtungen die Einhebung von Ausbildungsbeiträgen zu

untersagen.

 

Nunmehr scheint jedoch auf Ebene der Länder die Bereitschaft zu bestehen, das
beschriebene Problem einer zufriedenstellenden Lösung zuzuführen. So beschlossen die
Landesfinanzreferenten am 24. November 1999 die Finanzierung von Ausbildungskosten in
die Vereinbarung gem. Art. 15a B - VG über die Krankenanstaltenfinanzierung aufzunehmen
oder eine Regelung im Sinne des § 3 FAG zu finden. Diese Einigkeit der Länder an einer


gemeinsamen Lösung sollte umgehend aufgegriffen werden, zumal seitens einiger
ÖVP - dominierter Länder bisher offenkundig nur wenig Bereitschaft an einer
zufriedenstellenden Problemlösung bestand.

Die unterzeichneten Abgeordneten verstehen das berechtigte Anliegen des Dachverbandes der
gehobenen medizinisch-technischen Dienste und sehen in den finanziellen Barrieren, die für
Teilnehmerinnen aus einzelnen Bundesländern an einer Ausbildung an einer MTD-Akademie
bestehen, eine durch nichts zu rechtfertigende Ungleichbehandlung junger Menschen im
Zugang zu hoch qualifizierten und dringend benötigten Berufen auf dem Gebiet des
Gesundheitswesens.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, unverzüglich
Verhandlungen mit den Ländern aufzunehmen, um - im Sinne der von den
LandesfinanzreferentenInnen aufgezeigten Lösungsmöglichkeiten - eine Regelung zu finden,
nach der für Teilnehmerinnen an einer Ausbildung an einer MTD-Akademie, ungeachtet des
"Heimatbundeslandes", die gleiche Vorgangsweise für eine unentgeltliche Ausbildung noch
im Jahr 2004 sichergestellt wird.“

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss