276/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 12.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Lackner, Renate Csörgits, Erika Scharer,
Beate Schasching, Heidrun
Silhavy, Ing. Kaipel, Dr. Kräuter, Mag. Maier, Spindelberger
und
GenossInnen
betreffend unentgeltliche Ausbildung für alle
medizinisch-technischen Dienste über die
Bundesländergrenzen hinweg
Der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen
Dienste Österreichs weist bereits
seit Jahren auf die beträchtlichen Schwierigkeiten in der Ausbildung hin,
wonach
verschiedene
MTD-Akademien bei der Aufnahme Teilnehmerinnen des eigenen
Bundeslandes
wesentlich besser stellen als solche aus anderen Bundesländern. Bei
Bewerbungen von Ausbildungswilligen aus anderen Bundesländern wird zuvor
sichergestellt,
dass die Ausbildungskosten von den „Heimatbundesländern", die keine
entsprechenden
MTD-Akademie-Standorte
eingerichtet haben, übernommen werden. Dies fuhrt insbesondere
bei
Studierenden aus Vorarlberg in Tirol oder in Salzburg dazu, dass diese entweder
auf ihren
Berufswunsch
verzichten oder im Rahmen eines sog.
„Ausbildungsdarlehens" weitreichende und gravierende
finanzielle Verpflichtungen eingehen.
Demnach
müssen nach dem Abschluss der Ausbildung, wenn eine Berufsausübung nicht in
einer
öffentlichen Krankenanstalt oder Einrichtung für Alters- und chronisch Kranke
in
Vorarlberg erfolgt, Ausbildungskosten in einer Höhe von zirka 26.200 € dem Land
zurückbezahlt
werden.
Die Beantwortung parlamentarischer Anfragen wurde unter Hinweis auf die
geltende Rechtslage nach dem MTD-Gesetz und die Führung dieser Akademien in der sog.
„Privatwirtschaftsverwaltung" festgestellt, dass keine gesetzliche Grundlage besteht, den
Trägern dieser Ausbildungseinrichtungen die Einhebung von Ausbildungsbeiträgen zu
untersagen.
Nunmehr scheint jedoch auf Ebene der Länder die
Bereitschaft zu bestehen, das
beschriebene Problem einer zufriedenstellenden Lösung zuzuführen. So
beschlossen die
Landesfinanzreferenten am 24. November 1999 die Finanzierung von
Ausbildungskosten in
die Vereinbarung gem. Art. 15a B - VG über die Krankenanstaltenfinanzierung
aufzunehmen
oder eine Regelung im Sinne des § 3 FAG zu finden. Diese Einigkeit der Länder
an einer
gemeinsamen Lösung sollte umgehend aufgegriffen werden,
zumal seitens einiger
ÖVP - dominierter Länder bisher offenkundig nur wenig Bereitschaft an einer
zufriedenstellenden
Problemlösung bestand.
Die unterzeichneten Abgeordneten verstehen das
berechtigte Anliegen des Dachverbandes der
gehobenen medizinisch-technischen Dienste und sehen in den finanziellen
Barrieren, die für
Teilnehmerinnen aus einzelnen Bundesländern an einer Ausbildung an einer
MTD-Akademie
bestehen,
eine durch nichts zu rechtfertigende Ungleichbehandlung junger Menschen im
Zugang
zu hoch qualifizierten und dringend benötigten Berufen auf dem Gebiet des
Gesundheitswesens.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird
aufgefordert, unverzüglich
Verhandlungen
mit den Ländern aufzunehmen, um - im Sinne der von den
LandesfinanzreferentenInnen aufgezeigten Lösungsmöglichkeiten - eine Regelung zu finden,
nach der für Teilnehmerinnen an einer Ausbildung an einer MTD-Akademie,
ungeachtet des
"Heimatbundeslandes", die gleiche Vorgangsweise für eine
unentgeltliche Ausbildung noch
im
Jahr 2004 sichergestellt wird.“
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss