278/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 12.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Lackner, Renate Csörgits, Erika Scharer,
Beate Schasching, Heidrun
Silhavy, Ing. Kaipel, Dr. Kräuter, Mag. Maier,
Spindelberger
und GenossInnen
betreffend umfassende Reform der Gesundheitsberufe
Für die Qualität im Gesundheitswesen ist die
Ausbildung der Beschäftigten besonders
wichtig.
Neben dem Arztberuf besteht eine Reihe weiterer hoch qualifizierter
Gesundheitsberufe, deren Ausbildung und Tätigkeitsbilder jeweils in besonderen
Gesetzen
wie
dem MTD-Gesetz, dem GuKG, dem MTF-SHD-Gesetz uam. geregelt sind. Viele dieser
Vorschriften
haben sich zwar durchaus bewährt, doch wird seit langem eine
Reformbedürftigkeit festgestellt. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise auf
die
notwendige Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die zahnärztlichen
Assistentinnen,
die
MTD-Reform, die MTF-Reform und andere Vorhaben hinzuweisen.
Der Beruf der med.-techn. Fachkräfte (MTF) ist seit dem
Jahre 1961 gesetzlich geregelt.
Durch die dreispaltige Ausbildung (Labor, Radiologie und Physiotherapie) sind
die
Einsatzgebiete der med. techn. Fachkräfte sehr breit gestreut. Im Ambulanten-
sowie im
Spitalsbereich sind sie eine wichtige Berufsgruppe, die mit den
Weiterentwicklungen der
modernen Medizin voll vertraut sind. Die derzeit geltenden Regelungen für die
med. techn.
Fachkräfte entsprechen nicht der geübten Praxis. Dabei sind insbesondere die
Kompetenzen
und die Zuständigkeiten neu zu regeln. Gleichzeitig sind durch die
unzureichende
Ausformulierung
des 40 Jahre alten Gesetzes breite Auslegungen möglich. Durch den
weitumfassenden
Tätigkeitsbereich ist zur Zeit keine Abgrenzung zu anderen Berufsgruppen
möglich.
In vielen Sparten der Sanitätshilfsdienste hat es in den
letzten Jahren enorme Veränderungen
gegeben.
Um einen ökonomischen Arbeitsablauf zu gewährleisten, müssen Tätigkeiten
durchgeführt
werden, welche jedoch durch die heute geltenden Berufsbilder rechtlich nicht
gedeckt sind. Um für diese Berufsgruppen die notwendige rechtliche Grundlage
herzustellen,
muss
ein zeitgemäßes Berufsbild für alle Sanitätshilfssparten erstellt und die
zugehörige
Ausbildung
entsprechend angepasst werden.
Die Berufsbilder im Gesundheitswesen sind daher
an die sich laufend ändernden Aufgaben
anzupassen. Um die Durchlässigkeit innerhalb der
Gesundheitsberufe sicherzustellen, hat die
Ausbildung
in Modulen zu erfolgen.
In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 29. Juni
2000 hat der damals für das
Gesundheitswesen zuständige Staatssekretär Univ.-Prof. Dr. Waneck seine Absicht
bekundet,
alle Reformen der Gesundheitsberufe bis zum Ende des Jahres 2000 abzuschließen.
Darüber hinaus hat der Staatssekretär in einer
Pressekonferenz zum MTF-Gesetz am 4. Mai
2001 zugesagt: "Daher wird die Bundesregierung in Kürze das in
unveränderter
Fassung aus 1961 stammende Gesetz an die modernen Notwendigkeiten
anpassen. "(Zitat)
Obwohl wir schon November 2003 schreiben, ist noch immer keines der
versprochenen
Vorhaben
dem Nationalrat zugeleitet worden. Die unterzeichneten Abgeordneten finden,
dass
es Aufgabe des Gesetzgebers ist, auf die Einhaltung der ihm gegenüber
getroffenen Zusagen
genauestens
zu achten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird
aufgefordert, die
Ankündigung
des Herrn Staatssekretärs Univ. Prof. Dr. Waneck umzusetzen und dem
Nationalrat
bis 29. Mai 2004 Gesetzesentwürfe vorzulegen, durch die aufeinander
abgestimmt sämtliche notwendige Reformen der einzelnen Gesundheitsberufe
umgesetzt
werden.
• Insbesondere sind die Berufsbilder in den
Gesundheitsberufen an die geänderten Aufgaben
anzupassen,
• die künftige Durchlässigkeit innerhalb der
Gesundheitsberufe ist durch eine Ausbildung in
Modulen sicherzustellen.
Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird
weiters aufgefordert dem
Nationalrat bis Ende Dezember 2003 Gesetzesentwürfe für
• eine moderne Regelung für zahnärztliche Assistentinnen,
• eine MTD- und eine MTF-Reform,
vorzulegen.“
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss