280/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 12.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Lackner, Renate Csörgits, Erika Scharer, Beate Schasching, Heidrun
Silhavy, Ing. Kaipel, Dr. Kräuter, Mag. Maier, Spindelberger
und GenossInnen
betreffend Verbreiterung der Beitragsgrundlage zur Finanzierung des
Gesundheitssystems
Die Ausgaben für Akutversorgung werden sich nach
Langzeitszenarien der EU - Kommission
bis
2050 um etwa ein Drittel erhöhen, jene für Langzeitversorgung mehr als
verdoppeln.
Insgesamt
werden die Ausgaben für Akut- und Langzeitversorgung zwischen 2000 und 2050
von 5,6 % auf 8 % des BIP steigen.
Mit der Gesamtsteigerung von 2,4 %-Punkten bis 2050 liegt
Österreich etwas über dem
gewichteten EU-Durchschnitt. Der Zuwachs bei der Langzeitversorgung von 0,7
auf l,6 %
des
BIP liegt im EU-Schnitt.
Die Wachstumsrate des BIP liegt über jener der
Arbeitseinkommen. Daher bewegen sich die
Einnahmen der Krankenkassen nicht im Gleichklang mit dem BIP; eine
„Beitragserosion" ist
die Folge. Auch in den nächsten Jahren ist mit einem deutlichen Anstieg der
Leistungsausgaben, aber weit niedrigeren
Beitragseinnahmen zu rechnen.
Dazu kommt, dass die Bundesregierung seit 2000 die Kassen
statt sie zu finanziell zu
entlasten laufend belastet. Das Kassendefizit wäre erheblich niedriger, wenn
die
Bundesregierung
nicht Maßnahmen zur Senkung der Lohnnebenkosten auf Kosten der
gesetzlichen
Krankenversicherung gesetzt hätte.
Um auch in Zukunft die Versorgung mit
Gesundheitsdienstleitungen auf der Grundlage eines
gleichen Zugangs auf einem bedarfsgerechten Niveau bieten zu können, sind vor
allem
aufgrund des medizinisch - technischen Fortschritts und der zu erwartenden
demographischen
Veränderungen
nicht nur Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit des
Gesundheitssystems,
sondern mittelfristig auch die Erschließung zusätzlicher externer
Finanzierungsquellen
notwendig.
Dabei ist die Finanzierung des Gesundheitssystems nach
dem Solidarprinzip ein
unverzichtbarer Bestandteil sozialdemokratischer Gesundheitspolitik. Eine
Reprivatisierung
der Gesundheitsvorsorge durch die Ausweitung von Selbstbehaltsregelungen oder
die
Rationierung
von Leistungen steht diametral im Gegensatz zu diesem Grundsatz.
Vereinbar sind jedoch folgende Maßnahmen zur
Verbreiterung der Beitragsbasis der
gesetzlichen
Krankenversicherung:
• Zweckwidmung von Steuern,
die mit gesundheitsschädlichen Aktivitäten verbunden
sind
und bei denen Steuervermeidung der Gesundheit nützt: Tabak; Alkohol.
• Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage in der gesetzlichen Krankenversicherung.
• Umstellung des Dienstgeberbeitrags auf eine Wertschöpfungsabgabe.
Beim Übergang zu einer wertschöpfungsbasierten Berechnung werden alle
Komponenten der
betrieblichen Wertschöpfung (Löhne,
Gewinn, Abschreibungen etc) einbezogen. Dadurch
kann
der Beitragssatz gesenkt werden; von dieser Maßnahme würden arbeitsintensive
Betriebe profitieren, damit entstünde ein positiver Beschäftigungseffekt.
Nach Berechnungen des Österreichischen Wirtschaftsforschungsinstituts kann der
Beitragssatz
durch die Wertschöpfungsabgabe gegenüber dem rein lohnbezogenen Beitrag
halbiert
werden. Auch innerhalb der Dienstgeber fuhrt eine wertschöpfungsbezogene Abgabe
zu einer gerechteren Verteilung der Beiträge. Langfristig wäre durch diese
Umstellung die
„Beitragserosion" zu verhindern und gleichzeitig wäre mit Mehreinnahmen in
der
Sozialversicherung
zu rechnen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag:
„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird
aufgefordert, dem Nationalrat bis
29. Mai 2004 eine Regierungsvorlage für eine umfassende, sozial gerechte
Gesundheitsreform
zuzuleiten. Die Gesetzesvorlage hat insbesondere folgende Punkte zu enthalten:
Die Einbindung wertschöpfungsorientierter Elemente für
die Bildung der Beitragsgrundlage
für Dienstgeberinnen zur Finanzierung der künftigen
Krankenversicherungsleistungen.
Gleichzeitig ist innerhalb der BeitragszahlerInnengemeinschaft, durch die Erhöhung der
Höchstbeitragsgrundlage im Bereich der Krankenversicherung, mehr
Beitragsgerechtigkeit
herzustellen.“
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss