280/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 12.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Lackner, Renate Csörgits, Erika Scharer, Beate Schasching, Heidrun

Silhavy, Ing. Kaipel, Dr. Kräuter, Mag. Maier, Spindelberger

und GenossInnen

betreffend Verbreiterung der Beitragsgrundlage zur Finanzierung des

Gesundheitssystems

Die Ausgaben für Akutversorgung werden sich nach Langzeitszenarien der EU - Kommission
bis 2050 um etwa ein Drittel erhöhen, jene für Langzeitversorgung mehr als verdoppeln.
Insgesamt werden die Ausgaben für Akut- und Langzeitversorgung zwischen 2000 und 2050
von 5,6 % auf 8 % des BIP steigen.

Mit der Gesamtsteigerung von 2,4 %-Punkten bis 2050 liegt Österreich etwas über dem
gewichteten EU-Durchschnitt. Der Zuwachs bei der Langzeitversorgung von 0,7 auf  l,6 %
des BIP liegt im EU-Schnitt.

Die Wachstumsrate des BIP liegt über jener der Arbeitseinkommen. Daher bewegen sich die
Einnahmen der Krankenkassen nicht im Gleichklang mit dem BIP; eine „Beitragserosion" ist
die Folge. Auch in den nächsten Jahren ist mit einem deutlichen Anstieg der
Leistungsausgaben, aber weit niedrigeren Beitragseinnahmen zu rechnen.

Dazu kommt, dass die Bundesregierung seit 2000 die Kassen statt sie zu finanziell zu
entlasten laufend belastet. Das Kassendefizit wäre erheblich niedriger, wenn die
Bundesregierung nicht Maßnahmen zur Senkung der Lohnnebenkosten auf Kosten der
gesetzlichen Krankenversicherung gesetzt hätte.

Um auch in Zukunft die Versorgung mit Gesundheitsdienstleitungen auf der Grundlage eines
gleichen Zugangs auf einem bedarfsgerechten Niveau bieten zu können, sind vor allem
aufgrund des medizinisch - technischen Fortschritts und der zu erwartenden demographischen
Veränderungen nicht nur Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit des
Gesundheitssystems, sondern mittelfristig auch die Erschließung zusätzlicher externer
Finanzierungsquellen notwendig.

Dabei ist die Finanzierung des Gesundheitssystems nach dem Solidarprinzip ein
unverzichtbarer Bestandteil sozialdemokratischer Gesundheitspolitik. Eine Reprivatisierung
der Gesundheitsvorsorge durch die Ausweitung von Selbstbehaltsregelungen oder die
Rationierung von Leistungen steht diametral im Gegensatz zu diesem Grundsatz.

 

Vereinbar sind jedoch folgende Maßnahmen zur Verbreiterung der Beitragsbasis der
gesetzlichen Krankenversicherung:

• Zweckwidmung von Steuern, die mit gesundheitsschädlichen Aktivitäten verbunden
sind und bei denen Steuervermeidung der Gesundheit nützt: Tabak; Alkohol.

• Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage in der gesetzlichen Krankenversicherung.

• Umstellung des Dienstgeberbeitrags auf eine Wertschöpfungsabgabe.


 

 

Beim Übergang zu einer wertschöpfungsbasierten Berechnung werden alle Komponenten der
betrieblichen W
ertschöpfung (Löhne, Gewinn, Abschreibungen etc) einbezogen. Dadurch
kann der Beitragssatz gesenkt werden; von dieser Maßnahme würden arbeitsintensive
Betriebe profitieren, damit entstünde ein positiver Beschäftigungseffekt.
Nach Berechnungen des Österreichischen Wirtschaftsforschungsinstituts kann der
Beitragssatz durch die Wertschöpfungsabgabe gegenüber dem rein lohnbezogenen Beitrag
halbiert werden. Auch innerhalb der Dienstgeber fuhrt eine wertschöpfungsbezogene Abgabe
zu einer gerechteren Verteilung der Beiträge. Langfristig wäre durch diese Umstellung die
„Beitragserosion" zu verhindern und gleichzeitig wäre mit Mehreinnahmen in der
Sozialversicherung zu rechnen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag:

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat bis
29. Mai 2004 eine Regierungsvorlage für eine umfassende, sozial gerechte Gesundheitsreform
zuzuleiten. Die Gesetzesvorlage hat insbesondere folgende Punkte zu enthalten:

Die Einbindung wertschöpfungsorientierter Elemente für die Bildung der Beitragsgrundlage
für Dienstgeberinnen zur Finanzierung der künftigen Krankenversicherungsleistungen.
Gleichzeitig ist innerhalb der Beitragszahler
Innengemeinschaft, durch die Erhöhung der
Höchstbeitragsgrundlage im Bereich der Krankenversicherung, mehr Beitragsgerechtigkeit
herzustellen.“

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss