296/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 03.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten DDr. Niederwieser, Melitta Trunk

und GenossInnen

betreffend Ausbau der Erwachsenenbildung

Obwohl

• im Regierungsprogramm „Lebensbegleitendes Lernen" zu einem zentralen Schwerpunkt
der Bildungspolitik erklärt worden ist;

• Bundeskanzler Schüssel versprochen hat, dass bei der Bildung nicht gespart wird;

• eine Studie der OECD ergeben hat, dass Österreich 1,11 Milliarden Euro investieren
müsste, um ein optimales Weiterbildungssystem zu gestalten;

• auch der Rechnungshof die geringen Ausgaben der öffentlichen Hand für

Erwachsenenbildung kritisiert hat,

hat Bildungsministerin Gehrer keine konkreten politischen Konzepte präsentiert, wie der
dringend notwendige Ausbau des Weiterbildungssystems erfolgen kann.

Während europaweit die Bedeutung des „Lebenslangen Lernens" wächst, drohen den ohnehin
bescheidenen öffentlichen Mitteln für Erwachsenenbildung in Österreich weitere
Einschränkungen.

Mit Subventionskürzungen von 25 % ist die Förderleistung des Bundesministeriums für
Bildung, Wissenschaft und Kultur nach bereits mehreren Jahren rückläufiger Entwicklung auf
einem absoluten Tiefpunkt angelangt. Mehrere hundert Arbeitsplätze sind akut gefährdet.
In den Erwachsenenbildungseinrichtungen und öffentlichen Bibliotheken arbeiten rund 400
MitarbeiterInnen, die vom Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur als sog.
„Personal Subventionen des Bundes" bezuschusst werden. Diese pädagogischen
MitarbeiterInnen bilden die strukturelle Basis für rund 197.000 Bildungsveranstaltungen mit
über 5 Mio. Teilnahmen jährlich.

Ursprünglich betrug der Zuschuss des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und
Kultur € 23.255 pro MitarbeiterIn und Jahr. Dieser Zuschuss sank kontinuierlich auf zuletzt
€ 14.856, wobei allein die Kürzung von 2002 auf 2003 über 20 % betrug. Bei
Berücksichtigung der jährlichen Lohnsteigerungen sanken diese Personalsubventionen in den
letzten Jahren um über 50
%! Unter Aufbietung aller Kräfte konnten Kündigungen bisher
vermieden werden. Aufgrund der neuerlichen drastischen Kürzung ist der
MitarbeiterInnenstand allerdings nicht mehr haltbar. Es besteht die Gefahr, dass die


Erwachsenenbildungseinrichtungen bis zu 400 MitarbeiterInnen beim AMS zur Kündigung
anmelden müssen.

Neben Schule und Universität ist die Erwachsenenbildung die dritte konstitutive Säule des
Bildungssystems in Österreich. Die Bedeutung der Erwachsenenbildung - darüber herrscht
politischer Konsens - steigt ständig. Vollkommen unverständlich ist dabei aber die Tatsache,
dass dieser steigenden gesellschaftlichen Bedeutung von Seiten des Bundes budgetär in keiner
Weise Rechnung getragen wird.
Im Gegenteil: Die Entwicklung lässt befürchten, dass sich
der Bund gänzlich aus seiner Verantwortung zurückzieht. So wurden u.a. Ende 2002 die
Förderungsstellen des Bundes für Erwachsenenbildung, in denen rund 50 MitarbeiterInnen
wichtige Supportleistungen für die Erwachsenenbildung und das Bibliothekswesen in
Österreich erbracht haben, geschlossen. Die Bundesländer, die im Zuge des
Finanzausgleiches die Agenden übernehmen sollten, haben bisher keine entsprechende
Ersatzstruktur geschaffen. Dies trifft vor allem die regional und flächendeckend arbeitenden
Organisationen sowie das Bibliothekswesen mit einem hohen Anteil an ehrenamtlichen
MitarbeiterInnen.

Auch die Ausschöpfung von EU-Mitteln wird immer schwieriger, da die Durchführung
größerer Projekte nur auf der Basis einer gesicherten Grundstruktur möglich ist. Diese
Grundstruktur ist durch das kontinuierliche Aushungern der Erwachsenenbildungs-
organisationen durch das Bildungsministerium nicht mehr gegeben. Außerdem fehlen dadurch
ausreichend nationale Mittel, um entsprechende EU-Mittel zu lukrieren.

Dass vom Budget 2003 für Bildung und Wissenschaft (8,2 Mrd. Euro) 0,11 % (9 Mio. Euro)
für die Erwachsenenbildung abfallen ist schlichtweg blamabel. Weder die Kritik des
Rechungshofes, der 1998 empfahl, auf ein ausgewogenes Verhältnis der Ausgaben für
Erstausbildung zu jenen der Weiterbildung zu achten, noch die OECD-Studie 1996, die für
die Erwachsenenbildung ein Finanzierungsbedarf von 1,1 Mrd. Euro (!) errechnete, damit
Österreich an das Spitzenfeld der Länder mit überdurchschnittlich hoher Bildungsbeteiligung
aufschließen kann, haben zu einer Verbesserung geführt.

Es geht darum, allen Österreicherinnen und Österreichern zu sozial verträglichen Preisen
flächendeckend die Teilnahme an Erwachsenenbildung zu ermöglichen. Die
Erwachsenenbildung ausschließlich „dem Markt" zu überlassen verschlechtert die
Bildungsmöglichkeiten großer Bevölkerungsteile.


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert,

1.  das Erwachsenenbildungsbudget im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur zumindest auf das Niveau von 1996 inflationsangepasst anzuheben. Das würde
mehr als eine Verdoppelung des Budgetansatzes für Erwachsenenbildung von 2003
bedeuten.

2.   Das gleiche gilt für die rund 400 pädagogischen MitarbeiterInnen in den

Erwachsenenbildungseinrichtungen, den sogenannten Personalsubventionen des Bundes.

3.   Die Grundstruktur der gemeinnützigen Erwachsenenbildungseinrichtungen ist finanziell
so abzusichern, dass die Teilnahme am „Lebenslangen Lernen" für alle Österreicher/innen
möglich ist.

4.  Es sind ausreichend Budgetmittel zur nationalen Kofinanzierung von EU-Projekten zur
Verfügung zu stellen, damit die EU-Mittel ausgeschöpft werden können."

Zuweisungsvorschlag:                                Unterrichtsausschuss