299/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 03.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

betreffend Forschungsprogramm über Auswirkungen von GSM/UMTS-Emissionen

Einschlägig forschende Wissenschafter der Universitäten Wien und Salzburg haben
aufgrund von Forschungsversäumnissen Bedenken gegen den
großflächigen
Einsatz der GSM/UMTS - Technologie angemeldet. Die wenigen wissenschaftlichen
Daten berechtigen zur Annahme, dass
gesundheitsschädliche Wirkungen von
Mobilfunkstrahlung, insbesondere bei Kindern eher wahrscheinlich sind. Die
derzeitigen Grenzwerte schützen nur vor thermischen Wirkungen der
Mobilfunkstrahlung. Zum Schutz vor den nichtthermischen Wirkungen gibt es
keinerlei wissenschaftlich abgesicherte Grenzwerte oder Empfehlungen. Sowohl die
WHO als auch die EU haben sich des Themas angenommen. Soferne neue
Technologien kollektive Risiken bergen, deren Auswirkungen auf die Gesundheit
nicht abgeklärt sind, ist das Vorsorgeprinzip
anzuwenden und damit politisches
Handeln gefragt.

Angesichts der Forschungsversäumnisse sind aufgrund der fahrlässigen
Bewilligungspraxis der Sendeanlagen spätere Amtshaftungsansprüche an die
Republik nicht auszuschließen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, ein
Forschungsprogramm über die Auswirkungen von GSM-
und UMTS-Emissionen
unter folgenden Rahmenbedingungen in Auftrag zu geben:

1.   Gründung eines unabhängigen Forschungsfonds, Dotierung aus Mitteln der
   Lizenzeinnahmen des Bundes und der Mobilfunklizenznehmer im Verhältnis
   50:50

 


2. international abgestimmte österreichische Forschungstätigkeit mit
   ressortübergreifendem Forschungsschwerpunkt „Gesundheitsvorsorge bei
   elektromagnetischen Feldern" und „Untersuchung biologischer Wirkungen
   elektromagnetischer Strahlungen und Phänomene"

 

3.   bei der Vergabe von Forschungsmitteln sind, um Interessenskollisionen
  
möglichst auszuschließen, von der Mobilfunk-lndustrie und den Betreibern
  
unabhängige Wissenschafterinnen zu bevorzugen

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.