304/A XXII. GP

Eingebracht am 04.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

 

der Abgeordneten Murauer, Dr. Bösch
und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Militärauszeichnungsgesetz 2002 geändert
wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Militärauszeichnungsgesetz 2002 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Militärauszeichnungsgesetz 2002, BGBl.I Nr. 168, wird wie folgt geändert:

1. Im § 11 Abs. l wird nach der Z 4 folgende Z 4a eingefügt:

„4a. als Vertragsbediensteter des Bundes mit Sondervertrag für eine Verwendung
in Organisationseinheiten des Bundesheeres mit hohem Bereitschaftsgrad für die
Entsendung zu Auslandseinsätzen oder"

2. Im § 18 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)" und wird folgender
Abs. 2 angefügt:

„(2) § 11 Abs. l in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.I Nr. xx/2003 tritt mit
1. Dezember 2003 in Kraft."


BEGRÜNDUNG

Im Hinblick auf die im Rahmen des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2003
(WRÄG 2003) vorgesehene Möglichkeit, als Vertragsbediensteter des Bundes mit
Sondervertrag für eine Verwendung in Organisationseinheiten des Bundesheeres mit
hohem Bereitschaftsgrad für die Entsendung zu Auslandseinsätzen Wehrdienst zu
leisten, ist eine Erweiterung der für das Wehrdienstzeichen relevanten militärischen
Dienstleistungen notwendig.

Zeitgleich mit der im Rahmen des WRÄG 2003 diesbezüglich geplanten Maßnahme
soll auch die vorgesehene Änderung im § 11 Abs. l mit l. Dezember 2003 in Kraft
treten.

In formeller Hinsicht wird, unter Verzicht auf die erste Lesung, die Zuweisung an den
Landesverteidigungsausschuss beantragt.