304/A XXII. GP
Eingebracht am 04.12.2003
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möglich.
Antrag
der Abgeordneten Murauer, Dr. Bösch
und
Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Militärauszeichnungsgesetz 2002 geändert
wird
Der Nationalrat
wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Militärauszeichnungsgesetz
2002 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Militärauszeichnungsgesetz 2002, BGBl.I Nr. 168, wird wie folgt geändert:
1. Im § 11
Abs. l wird nach der Z 4 folgende Z 4a eingefügt:
„4a. als
Vertragsbediensteter des Bundes mit Sondervertrag für eine Verwendung
in
Organisationseinheiten des Bundesheeres mit hohem Bereitschaftsgrad für die
Entsendung
zu Auslandseinsätzen oder"
2. Im § 18 erhält der bisherige Text die
Absatzbezeichnung „(1)" und wird folgender
Abs. 2 angefügt:
„(2) § 11
Abs. l in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.I Nr. xx/2003 tritt
mit
1.
Dezember 2003 in Kraft."
BEGRÜNDUNG
Im Hinblick auf die
im Rahmen des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2003
(WRÄG 2003) vorgesehene Möglichkeit, als Vertragsbediensteter des Bundes mit
Sondervertrag
für eine Verwendung in Organisationseinheiten des Bundesheeres mit
hohem
Bereitschaftsgrad für die Entsendung zu Auslandseinsätzen Wehrdienst zu
leisten,
ist eine Erweiterung der für das Wehrdienstzeichen relevanten militärischen
Dienstleistungen
notwendig.
Zeitgleich mit der im Rahmen des WRÄG 2003 diesbezüglich geplanten Maßnahme
soll
auch die vorgesehene Änderung im § 11 Abs. l mit l. Dezember 2003 in Kraft
treten.
In formeller Hinsicht wird, unter Verzicht auf die erste
Lesung, die Zuweisung an den
Landesverteidigungsausschuss beantragt.