305/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 04.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Sburny, Kogler,
Freundinnen und Freunde
betreffend der Evaluierung der
Auswirkungen der steuerlichen Begünstigungen für
Forschung und Entwicklung in zwei bis spätestens drei Jahren
Bei der Erhöhung des Forschungsfreibetrags
von 15% auf 25% unter Verwendung
des erweiterten Forschungsbegriffs auf Basis des Frascati - Manuals droht die
Gefahr von hohen Mitnahmeeffekten. Es ist unklar, inwieweit mit Hilfe der
geplanten
Steuerbegünstigungen es wirklich zu mehr tatsächlichen Forschungsanstrengungen
in Österreich kommen wird. Weiters können sich Klein- und Mittelbetriebe keine
eigenen Forschungsabteilungen leisten und es besteht daher die Befürchtung,
dass
gerade diese Unternehmen - die das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft
darstellen - durch diese steuerlichen Anreize nicht annähernd im gleichen
Ausmaß
profitieren können, wie beispielweise Großunternehmen mit eigenen
Forschungsabteilungen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen wird
aufgefordert, in zwei bis spätestens drei
Jahren eine Evaluation gemäß internationalen Standards der Auswirkungen der
Änderungen der steuerlichen Begünstigungen
und deren Treffsicherheit durchführen
zu lassen, um so Klarheit zu schaffen, inwieweit das angestrebte Ziel,
dass in
Österreich mehr geforscht wird, erreicht
wurde und zu welchem Anteil und in welcher
Höhe derzeit strukturell benachteiligte Klein- und Mittelbetriebe von den
steuerlichen
Begünstigungen auch profitieren
können."
In formeller Hinsicht
wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.
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