305/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 04.12.2003
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Sburny, Kogler, Freundinnen und Freunde

betreffend der Evaluierung der Auswirkungen der steuerlichen Begünstigungen für
Forschung und Entwicklung in zwei bis spätestens drei Jahren

Bei der Erhöhung des Forschungsfreibetrags von 15% auf 25% unter Verwendung
des erweiterten Forschungsbegriffs auf Basis des Frascati - Manuals droht die
Gefahr von hohen Mitnahmeeffekten. Es ist unklar, inwieweit mit Hilfe der geplanten
Steuerbegünstigungen es wirklich zu mehr tatsächlichen Forschungsanstrengungen
in Österreich kommen wird. Weiters können sich Klein- und Mittelbetriebe keine
eigenen Forschungsabteilungen leisten und es besteht daher die Befürchtung, dass
gerade diese Unternehmen - die das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft
darstellen - durch diese steuerlichen Anreize nicht annähernd im gleichen Ausmaß
profitieren können, wie beispielweise Großunternehmen mit eigenen
Forschungsabteilungen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, in zwei bis spätestens drei
Jahren eine Evaluation gemäß internationalen Standards der Auswirkungen der
Änderungen der steuerlichen Begünstigungen und deren Treffsicherheit durchführen
zu lassen, um so Klarheit zu schaffen, inwieweit das angestrebte Ziel, dass in
Österreich mehr geforscht wird, erreicht wurde und zu welchem Anteil und in welcher
Höhe derzeit strukturell benachteiligte Klein- und Mittelbetriebe von den steuerlichen
Begünstigungen auch profitieren können."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.

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