307/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 04.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Keck, Heidrun Silhavy, Verzetnitsch
und GenossInnen

betreffend Ausdehnung des Anspruches auf Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und
Sonderruhegeld nach den Bestimmungen des Nachtschwerarbeitsgesetzes (NSchG)
sowohl auf Nachtarbeit als auch auf Schwerarbeit

Im Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG) sind Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und ein
Sonderruhegeld für „Arbeitnehmer, die Nachtschwerarbeit leisten“ geregelt. Doch nicht nur
Nachtschwerarbeit sondern sowohl Nachtarbeit als auch Schwerarbeit erhöht - über einen
langen Zeitraum ausgeübt - das Gesundheitsrisiko und verkürzt die Lebenserwartung. Diese
Tatsache ist arbeitsmedizinisch unbestritten. Die Wahrscheinlichkeit bzw. das Risiko, dass
neben Nachtschwerarbeitern auch Nachtarbeiter und Schwerarbeiter das Regelpensionsalter
gar nicht erreichen und ihr gesamtes Arbeitsleben umsonst Pensionsversicherungsbeiträge
einbezahlt haben, ist unbestreitbar sehr hoch.

Auch die Erfahrungen aus der betrieblichen und industriellen Praxis zeigen, dass
Nachtarbeiter und Schwerarbeiter eine dramatisch niedrigere Lebenserwartung und ein um ein
vielfaches höheres Erkrankungsrisiko haben als der Durchschnitt der Gesamtbevölkerung.
Deshalb müssen auch diese Arbeitnehmer unter die

Gesundheitsvorsorgemaßnahmebestimmungen und die Sonderruhegeld-Regelungen des
NSchG fallen.

Arbeitsmedizinische Erkenntnisse und betriebliche Sterbestatistiken machen diese
Ausdehnung des Adressatenkreises des NSchG zwingend erforderlich, wenn man nicht
Nacht- und Schwerarbeitern ihre Ansprüche auf die Leistungen aus der Pensionsversicherung
vorenthalten will.

Die für den erweiterten Personenkreis anzupassenden Pensionsversicherungsbeiträge werden
wie auch schon jetzt beim NSchG aus der durch Nacht- und Schwerarbeit zusätzlich
erwirtschafteten Wertschöpfung finanziert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 


Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat bis 31. März 2004 eine
Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, in der das Erfordernis der
Nachtschwerarbeit für den Anspruch auf Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und das
Sonderruhegeld des Nachtschwerarbeitsgesetzes (NSchG) in Nachtarbeit und Schwerarbeit
geteilt und die Bestimmungen darüber sowohl auf Arbeitnehmer, die über einen längeren
Zeitraum Nachtarbeit oder Schwerarbeit verrichten, anzuwenden sind.“

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales