312/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 04.12.2003
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möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Mag. Maier und GenossInnen
betreffend die
Vorlage des Berichts zur Lage der VerbraucherInnen für das Jahr 2002
Der Bericht zur Lage der VerbraucherInnen für das Jahr
2002 wurde bis heute vom
zuständigen
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
dem
Parlament nicht vorgelegt. Daher konnte auch noch keine Zuweisung an den
zuständigen
Ausschuss
zur Behandlung der darin aufgezeigten Problemfelder vorgenommen werden.
Nun ist allerdings dabei zu beachten, dass sogar die
Berichte zur Lage der VerbraucherInnen
für die Jahre 2000 und 2001, die dem Unterausschuss des Justizausschusses in
der XXI. GP
zugewiesen wurden, im Parlament nicht enderledigt werden konnten, da die
Legislaturperiode
vorzeitig beendet werden musste. Somit konnten die Berichte der letzten drei
Jahre zur
Situation der VerbraucherInnen in Österreich im Parlament nicht diskutiert und
keine
parlamentarischen Schlussfolgerungen bezogen werden. Dieser Bericht enthält
neben Zahlen
über
Beschwerdefälle nämlich auch konkrete Problembeschreibungen und Analysen, die
für
die Weiterentwicklung der österreichischen Konsumentenpolitik von maßgeblicher
Bedeutung
sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen
und Konsumentenschutz wird
aufgefordert,
1. bis 31. März 2004 dem
Nationalrat zumindest den Bericht zur Lage der
VerbraucherInnen für das Jahr 2002 vorzulegen, damit
dieser endlich dem zuständigen
Ausschuss
zugewiesen werden kann und
2.
den Bericht zur Lage der VerbraucherInnen für das Jahr 2003 dem
Nationalrat bis zum
31. Mai 2004 vorzulegen.
Zuweisung: Dem dafür nun zuständigen Ausschuss