312/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 04.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

 

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen

betreffend die Vorlage des Berichts zur Lage der VerbraucherInnen für das Jahr 2002

Der Bericht zur Lage der VerbraucherInnen für das Jahr 2002 wurde bis heute vom
zuständigen Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
dem Parlament nicht vorgelegt. Daher konnte auch noch keine Zuweisung an den zuständigen
Ausschuss zur Behandlung der darin aufgezeigten Problemfelder vorgenommen werden.

Nun ist allerdings dabei zu beachten, dass sogar die Berichte zur Lage der VerbraucherInnen
für die Jahre 2000 und 2001, die dem Unterausschuss des Justizausschusses in der
XXI. GP
zugewiesen wurden, im Parlament nicht enderledigt werden konnten, da die Legislaturperiode
vorzeitig beendet werden musste. Somit konnten die Berichte der letzten drei Jahre zur
Situation der VerbraucherInnen in Österreich im Parlament nicht diskutiert und keine
parlamentarischen Schlussfolgerungen bezogen werden. Dieser Bericht enthält neben Zahlen
über Beschwerdefälle nämlich auch konkrete Problembeschreibungen und Analysen, die für
die Weiterentwicklung der österreichischen Konsumentenpolitik von maßgeblicher
Bedeutung sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird
aufgefordert,

1.       bis 31. März 2004 dem Nationalrat zumindest den Bericht zur Lage der

VerbraucherInnen für das Jahr 2002 vorzulegen, damit dieser endlich dem zuständigen
Ausschuss zugewiesen werden kann und

2.       den Bericht zur Lage der VerbraucherInnen für das Jahr 2003 dem Nationalrat bis zum

31. Mai 2004 vorzulegen.

 

 

 

Zuweisung: Dem dafür nun zuständigen Ausschuss