314/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 04.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

 

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Parnigoni, Mag. Wurm

und GenossInnen

betreffend Vergleichbarkeit der Kriminalitätsstatistiken

Die Kriminalität hat in Österreich erschreckend hohe Ausmaße angenommen. In einzelnen
Bundesländern und hinsichtlich bestimmter Deliktsgruppen wies der Sicherheitsbericht für
das Jahr 2002 Steigerungen gegenüber dem Vorjahr um bis zu 50% aus. Für das zu Ende
gehende Jahr 2003 sind leider keine besseren Zahlen zu erwarten, auch wenn die Talsohle
durchschritten scheint. Der Bundesminister für Inneres hat in dem Zusammenhang im
Rahmen einer Dringlichen Anfrage im Parlament darauf hingewiesen, dass die Statistiken der
Vorjahre mit der des Jahres 2002 und der zu erwartenden des Jahres 2003 nicht zu
vergleichen wären. Es soll hier dahingestellt bleiben, ob ihm das in seiner Verantwortung für
die Sicherheit in Österreich als Entlastung dienen kann. Die Sozialdemokratischen
Abgeordneten sind jedenfalls der Auffassung, dass das Führen solcher Statistiken unter
anderem genau den Sinn hat, Vergleichswerte zur Verfügung zu haben, um eben im Falle
negativer Entwicklungen - aus welchen Gründen auch immer die auftreten - entsprechend
Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Unabhängig von der aktuellen politischen
Auseinandersetzung um die Sicherheitspolitik und -reform von Innenminister Strasser sollten
sich dieser Ansicht alle Parlamentsfraktionen anschließen können, da es um eine zentrale
Frage der österreichischen Sicherheit geht.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:


 

Entschließung

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der
Sicherheitsbericht und die in ihm enthaltene Kriminalitätsstatistik in Zukunft in einer
einheitlichen Art und Weise ausgeführt wird, die eine Vergleichbarkeit mit vorangehenden
und nachfolgenden Jahren gewährleistet. Der Bundesminister für Inneres wird weiters
ersucht, über die entsprechenden zu treffenden Maßnahmen dem Nationalrat so bald wie
möglich zu berichten.

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Innenausschuss

Die Durchführung einer Ersten Lesung binnen 3 Monaten wird verlangt.