314/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 04.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Parnigoni, Mag. Wurm
und GenossInnen
betreffend Vergleichbarkeit der Kriminalitätsstatistiken
Die Kriminalität hat in Österreich erschreckend hohe
Ausmaße angenommen. In einzelnen
Bundesländern und hinsichtlich bestimmter Deliktsgruppen wies der
Sicherheitsbericht für
das Jahr 2002 Steigerungen gegenüber dem Vorjahr um bis zu 50% aus. Für das zu
Ende
gehende Jahr 2003 sind leider keine besseren Zahlen zu erwarten, auch wenn die
Talsohle
durchschritten scheint. Der Bundesminister für Inneres hat in dem Zusammenhang
im
Rahmen
einer Dringlichen Anfrage im Parlament darauf hingewiesen, dass die Statistiken der
Vorjahre
mit der des Jahres 2002 und der zu erwartenden des Jahres 2003 nicht zu
vergleichen
wären. Es soll hier dahingestellt bleiben, ob ihm das in seiner Verantwortung
für
die
Sicherheit in Österreich als Entlastung dienen kann. Die Sozialdemokratischen
Abgeordneten sind jedenfalls der Auffassung, dass das Führen solcher
Statistiken unter
anderem genau den Sinn hat, Vergleichswerte zur Verfügung zu haben, um eben im
Falle
negativer
Entwicklungen - aus welchen Gründen auch immer die auftreten - entsprechend
Gegenmaßnahmen
ergreifen zu können. Unabhängig von der aktuellen politischen
Auseinandersetzung
um die Sicherheitspolitik und -reform von Innenminister Strasser sollten
sich
dieser Ansicht alle Parlamentsfraktionen anschließen können, da es um eine
zentrale
Frage der österreichischen Sicherheit geht.
Die unterzeichneten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Entschließung
Der Nationalrat hat
beschlossen:
Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, dafür
Sorge zu tragen, dass der
Sicherheitsbericht
und die in ihm enthaltene Kriminalitätsstatistik in Zukunft in einer
einheitlichen
Art und Weise ausgeführt wird, die eine Vergleichbarkeit mit vorangehenden
und nachfolgenden Jahren gewährleistet. Der Bundesminister für Inneres wird
weiters
ersucht, über die entsprechenden zu treffenden Maßnahmen dem Nationalrat so
bald wie
möglich
zu berichten.
Zuweisungsvorschlag: Innenausschuss
Die Durchführung einer Ersten Lesung binnen 3 Monaten wird verlangt.