317/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 13.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Mag. Christine Lapp
und GenossInnen
betreffend Heizkostenzuschuss für Personen mit einem
Haushaltseinkommen unter 875 €
Seit Jahren wird an der Praxis über den Zuschuss zu den
Heizkosten für sozial Schwache von
vielen Seiten Kritik geübt. Vor allem die geringe Ausschöpfung der Mittel durch
die
Anspruchsberechtigten
ist bedenklich.
Begründet wird die geringe Ausschöpfung mit einem
schlechten Informationsstand und sehr
unterschiedlichen Lösungen in den einzelnen Bundesländern. Es handelt sich
dabei nicht um
einen Akt der Sparsamkeit, sondern um einen Akt der erweiterten Ungleichheit,
der zu mehr
Ungerechtigkeit führt. Vor allem Alte, Kranke und Behinderte haben den Zuschuss
kaum in
Anspruch
genommen, besser Informierte und Mobilere hingegen schon eher.
Obwohl die Heizkosten in ganz Österreich annähernd gleich
sind, gibt es nach wie vor sehr
unterschiedliche Regelungen, die zu zusätzlichen Ungerechtigkeiten führen. So
ist der
Zuschuss in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch oder wird nur bei
Ölheizungen
gewährt und ähnliches mehr.
Eine bundesweit einheitliche und sozial gerechte Regelung
ist längst überfällig.
Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat
wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat
bis spätestens 31. Jänner 2004 eine
Regierungsvorlage zuzuleiten, damit BezieherInnen von Leistungen aus dem
Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Karenzgeldgesetz, dem
Kinderbetreuungsgeldgesetz,
dem
Sonderunterstützungsgesetz, dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem
Gewerblichen
Sozialversicherungsgesetz, dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz, dem
Opferfürsorgegesetz,
dem Heeresversorgungsgesetz, dem Impfschadengesetz und dem
Kriegsopferversorgungsgesetz
1957, die ein Haushaltseinkommen von unter 875 € netto im
Monat haben, so rasch wie möglich von der Sozialversicherung, dem
Arbeitsmarktservice
bzw. dem Bund ein Heizkostenzuschuss, durch eine
Einmalzahlung von 110 € ausgezahlt
werden kann, um die Mehrkosten für die Monate Oktober, November und Dezember
2003
abzudecken.
Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert in der
Regierungsvorlage vorzusehen, für den
Rest der Heizperiode (Jänner, Feber, März und April 2004) einen zusätzlichen
Betrag von
37
€ pro Monat, für die definierte Personengruppe auszuzahlen.
In den Sozialhilfegesetzen der Bundesländer sind
gleichwertige Regelungen auf
landesgesetzlicher Ebene zu schaffen und die erhöhten Mittel auszubezahlen. Die
finanzielle
Bedeckung
der zusätzlichen Kosten für die Bundesländer werden durch Überweisungen aus
dem Bundesbudget gedeckt."
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales