317/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 13.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Mag. Christine Lapp

und GenossInnen

betreffend Heizkostenzuschuss für Personen mit einem Haushaltseinkommen unter 875 €

Seit Jahren wird an der Praxis über den Zuschuss zu den Heizkosten für sozial Schwache von
vielen Seiten Kritik geübt. Vor allem die geringe Ausschöpfung der Mittel durch die
Anspruchsberechtigten ist bedenklich.

Begründet wird die geringe Ausschöpfung mit einem schlechten Informationsstand und sehr
unterschiedlichen Lösungen in den einzelnen Bundesländern. Es handelt sich dabei nicht um
einen Akt der Sparsamkeit, sondern um einen Akt der erweiterten Ungleichheit, der zu mehr
Ungerechtigkeit führt. Vor allem Alte, Kranke und Behinderte haben den Zuschuss kaum in
Anspruch genommen, besser Informierte und Mobilere hingegen schon eher.

Obwohl die Heizkosten in ganz Österreich annähernd gleich sind, gibt es nach wie vor sehr
unterschiedliche Regelungen, die zu zusätzlichen Ungerechtigkeiten führen. So ist der
Zuschuss in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch oder wird nur bei
Ölheizungen gewährt und ähnliches mehr.

Eine bundesweit einheitliche und sozial gerechte Regelung ist längst überfällig.
Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 31. Jänner 2004 eine
Regierungsvorlage zuzuleiten, damit BezieherInnen von Leistungen aus dem
Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Karenzgeldgesetz, dem Kinderbetreuungsgeldgesetz,
dem Sonderunterstützungsgesetz, dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem
Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz, dem
Opferfürsorgegesetz, dem Heeresversorgungsgesetz, dem Impfschadengesetz und dem
Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, die ein Haushaltseinkommen von unter 875 € netto im
Monat haben, so rasch wie möglich von der Sozialversicherung, dem Arbeitsmarktservice


bzw. dem Bund ein Heizkostenzuschuss, durch eine Einmalzahlung von 110 € ausgezahlt
werden kann, um die Mehrkosten für die Monate Oktober, November und Dezember 2003
abzudecken.

Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert in der Regierungsvorlage vorzusehen, für den
Rest der Heizperiode (Jänner, Feber, März und April 2004) einen zusätzlichen Betrag von
37 € pro Monat, für die definierte Personengruppe auszuzahlen.

In den Sozialhilfegesetzen der Bundesländer sind gleichwertige Regelungen auf
landesgesetzlicher Ebene zu schaffen und die erhöhten Mittel auszubezahlen. Die finanzielle
Bedeckung der zusätzlichen Kosten für die Bundesländer werden durch Überweisungen aus
dem Bundesbudget gedeckt."

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales