320/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 28.01.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Strahlungskennzeichnung von Mobiltelefonen

 

 

 

Die Kennzeichnung von Handys nach ihrer Strahlungsabgabe wird seit langem gefordert, auch im Rahmen der Debatte über die von zahlreichen Abgeordneten auch aus dem Kreis der derzeitigen Regierungsparteien unterzeichnete erste Mobilfunk-Petition (1999-2002). Im Zuge der im Oktober 2001 abgeschlossenen Entwicklung eines Bundesgesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen wurde ausführlich und von vielen Seiten auf die Chance hingewiesen, dem Anliegen der Handy-Strahlungskennzeichnung in diesem Rahmen eine gesetzliche Basis zu geben. Dies wurde damals unter Verweis auf angebliche EU-Widrigkeit noch von der Regierungsmehrheit abgelehnt. Bald darauf sind die Regierungsparteien jedoch offenbar - der Opposition folgend - zur gegenteiligen Einsicht gelangt. Dies belegt der Wortlaut eines Entschließungsantrags zu dieser Thematik, der in der Nationalrats-Plenarsitzung am 31.1.2002 eine Mehrheit fand. Auf die Inhalte dieser Entschließung wird von Regierungsseite nach wie vor verwiesen, wenn das Thema Mobilfunk und Gesundheit zur Diskussion steht. Es müsste daher möglich sein, diese bislang nicht umgesetzte Forderungen der Mobilfunk-Petition in Angriff zu nehmen.

 

Um in der Öffentlichkeit nicht den Eindruck einer zögerlichen oder sachlich widersprüchlichen Politik in dieser wichtigen Frage entstehen zu lassen, sollte das mehrheitsfähige Anliegen der Handy-Kennzeichnung zügig behandelt werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, sich für die raschest mögliche Einführung der einheitlichen, deutlichen Kennzeichnung der Mobiltelefone hinsichtlich der Intensität der von diesen ausgesandten elektromagnetischen Strahlung einzusetzen und dem Nationalrat binnen sechs Monaten einen Vorschlag für eine entsprechende gesetzliche Regelung vorzulegen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.