320/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 28.01.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr
Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend Strahlungskennzeichnung
von Mobiltelefonen
Die Kennzeichnung von Handys nach ihrer
Strahlungsabgabe wird seit langem gefordert, auch im Rahmen der Debatte über
die von zahlreichen Abgeordneten auch aus dem Kreis der derzeitigen
Regierungsparteien unterzeichnete erste Mobilfunk-Petition (1999-2002). Im Zuge
der im Oktober 2001 abgeschlossenen Entwicklung eines Bundesgesetzes über
Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen wurde ausführlich und von
vielen Seiten auf die Chance hingewiesen, dem Anliegen der
Handy-Strahlungskennzeichnung in diesem Rahmen eine gesetzliche Basis zu geben.
Dies wurde damals unter Verweis auf angebliche EU-Widrigkeit noch von der
Regierungsmehrheit abgelehnt. Bald darauf sind die Regierungsparteien jedoch
offenbar - der Opposition folgend - zur gegenteiligen Einsicht gelangt. Dies
belegt der Wortlaut eines Entschließungsantrags zu dieser Thematik, der in der
Nationalrats-Plenarsitzung am 31.1.2002 eine Mehrheit fand. Auf die Inhalte
dieser Entschließung wird von Regierungsseite nach wie vor verwiesen, wenn das
Thema Mobilfunk und Gesundheit zur Diskussion steht. Es müsste daher möglich
sein, diese bislang nicht umgesetzte Forderungen der Mobilfunk-Petition in
Angriff zu nehmen.
Um in der Öffentlichkeit
nicht den Eindruck einer zögerlichen oder sachlich widersprüchlichen Politik in
dieser wichtigen Frage entstehen zu lassen, sollte das mehrheitsfähige Anliegen
der Handy-Kennzeichnung zügig behandelt werden.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, sich für die raschest
mögliche Einführung der einheitlichen, deutlichen Kennzeichnung der
Mobiltelefone hinsichtlich der Intensität der von diesen ausgesandten
elektromagnetischen Strahlung einzusetzen und dem Nationalrat binnen sechs
Monaten einen Vorschlag für eine entsprechende gesetzliche Regelung vorzulegen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an
den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.