322/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 28.01.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Abwendung der ab 2005 vorgesehenen Kürzung der Nahverkehrsförderung des Bundes

 

 

Dem Öffentlichen Personenverkehr (ÖPNRV) kommt, wie zuletzt auch vom Staatssekretär im BMVIT betont, besondere Bedeutung zu. Unter anderem die Situierung weiter Teile Österreichs in Sensiblen Zonen wie den Alpen, die in weiten Teilen des Bundesgebiets besorgniserregende Luftgütesituation und die erforderliche Eindämmung des Wachstums beim Individualverkehr mit seinen negativen Auswirkungen für die Gesundheit seiner Bevölkerung und den Schutz der Umwelt machen eine Stärkung des ÖPNRV unumgänglich. Staatssekretär Kukacka führte dazu jüngst aus: „Der Bundesregierung ist es ein besonderes Anliegen, den öffentlichen Personennahverkehr zu forcieren“ und „Die derzeit im ÖV System eingesetzten Mittel müssen erhalten bleiben“.

Im Gegensatz zu diesen Aussagen wurde kürzlich bekannt, dass der Bund plant, die Bundesnahverkehrsförderung ab 2005 deutlich zu kürzen. Dabei soll es sich um jene in den §§ 24 und 26 ÖPNRV-G vorgesehenen Mittel handeln, die nicht gesetzlich verpflichtend, sondern „nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten“ eingesetzt werden. Der Umfang dieser „freiwilligen“ Mittel beträgt rund 7 Mio Euro pro Jahr.

Eine Kürzung in diesem Bereich im offenbar geplanten Ausmaß würde für alle Länder und Städte eine Reduzierung dieser Mittel aus §§ 24 und 26 ÖPNRV-G  um mehr als die Hälfte bedeuten. Derartige Kürzungen im ÖPNRV wären nicht nur verkehrspolitisch desaströs, sie würden auch die nötige Stärkung der Glaubwürdigkeit Österreichs in Fragen einer umweltgerechten Verkehrspolitik gegenüber der EU untergraben. Den Finanzierungserfordernissen im Öffentlichen Verkehr ist auch deshalb besonderes Augenmerk zu schenken.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie werden aufgefordert, die ab 2005 vorgesehene Reduktion der Nahverkehrsförderung für Länder und Gemeinden nicht umzusetzen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, der Mitfinanzierungsverantwortung des Bundes für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNRV) mindestens im bisherigen Ausmaß weiterhin nachzukommen und auf jegliche weitere Kürzungen in der Finanzierung des ÖPNRV zu verzichten. Insbesondere wird die Bundesregierung aufgefordert, die Mittel nach den §§24 und 26 des ÖPNRV-Gesetzes zumindest in unveränderter Höhe weiterhin bereitzustellen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen....@@@@