322/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 28.01.2004
Dieser Text wurde per E-Mail übermittelt. Die inhaltliche Verantwortung liegt
beim Versender.
der Abgeordneten
Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
betreffend Abwendung
der ab 2005 vorgesehenen Kürzung der Nahverkehrsförderung des Bundes
Dem Öffentlichen Personenverkehr (ÖPNRV)
kommt, wie zuletzt auch vom Staatssekretär im BMVIT betont, besondere Bedeutung
zu. Unter anderem die Situierung weiter Teile Österreichs in Sensiblen Zonen
wie den Alpen, die in weiten Teilen des Bundesgebiets besorgniserregende
Luftgütesituation und die erforderliche Eindämmung des Wachstums beim
Individualverkehr mit seinen negativen Auswirkungen für die Gesundheit seiner
Bevölkerung und den Schutz der Umwelt machen eine Stärkung des ÖPNRV
unumgänglich. Staatssekretär Kukacka führte dazu jüngst aus: „Der
Bundesregierung ist es ein besonderes Anliegen, den öffentlichen
Personennahverkehr zu forcieren“ und „Die derzeit im
ÖV System eingesetzten Mittel müssen erhalten bleiben“.
Im Gegensatz zu diesen
Aussagen wurde kürzlich bekannt, dass der Bund plant, die
Bundesnahverkehrsförderung ab 2005 deutlich zu kürzen.
Dabei soll es sich um jene in den §§ 24 und 26 ÖPNRV-G vorgesehenen Mittel
handeln, die nicht gesetzlich verpflichtend, sondern „nach Maßgabe der
budgetären Möglichkeiten“ eingesetzt werden. Der Umfang dieser „freiwilligen“
Mittel beträgt rund 7 Mio Euro pro Jahr.
Eine Kürzung in diesem Bereich im offenbar geplanten
Ausmaß würde für alle Länder und Städte eine Reduzierung dieser Mittel aus §§
24 und 26 ÖPNRV-G um mehr als die
Hälfte bedeuten. Derartige Kürzungen im ÖPNRV wären nicht nur verkehrspolitisch
desaströs, sie würden auch die nötige Stärkung der Glaubwürdigkeit Österreichs
in Fragen einer umweltgerechten Verkehrspolitik gegenüber der EU untergraben.
Den Finanzierungserfordernissen im Öffentlichen Verkehr ist auch deshalb
besonderes Augenmerk zu schenken.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und
insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie werden
aufgefordert, die ab 2005 vorgesehene Reduktion der Nahverkehrsförderung für
Länder und Gemeinden nicht umzusetzen. Die Bundesregierung wird aufgefordert,
der Mitfinanzierungsverantwortung des Bundes für den Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNRV) mindestens im bisherigen Ausmaß weiterhin
nachzukommen und auf jegliche weitere Kürzungen in der Finanzierung des ÖPNRV
zu verzichten. Insbesondere wird die Bundesregierung aufgefordert, die Mittel
nach den §§24 und 26 des ÖPNRV-Gesetzes zumindest in unveränderter Höhe
weiterhin bereitzustellen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an
den Verkehrsausschuß vorgeschlagen....