323/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 28.01.2004
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der
Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Heidrun Silhavy
und
GenossInnen
betreffend Verbesserungen
des Kinderbetreuungsgeldes
„Das
angepatzte Lieblingsbaby“ wie es Eva Linsinger im Standard vom 21.1.2004 so
treffend bezeichnet, das Kinderbetreuungsgeld, macht wieder einmal
Schlagzeilen. Rückforderung „Ja oder Nein“, Einhaltung des Gesetzes „Ja oder
Nein“, „gleich oder erst später“, keiner kennt sich mehr aus und die
Betroffenen sind mehr als verunsichert. Bundesminister Haupt erteilt eine Weisung
das Gesetz zur Zeit nicht zu vollziehen – und prompt ist dann die NÖGKK schuld
daran, weil sie tat was schwarz-blau ihr aufgetragen. Staatssekretärin Haubner
sagt, dass niemand etwas zurückzahlen muss, Bundeskanzler Schüssel sagt, dass
Gesetze einzuhalten sind.
Die
FPÖ-Regierungsmitglieder, Bundesminister Haupt und Staatssekretärin Haubner
wollen jetzt eine Evaluierung des Gesetzes abwarten, ABER: In einer Studie des
Wirtschaftsforschungsinstitutes über die „Auswirkungen der Kindergeldregelung
auf die Beschäftigung von Frauen mit Kleinkindern“ liegt bereits seit März 2003
eine erste Evaluierung des geltenden Kinderbetreuungsgeldgesetzes vor.
Diese hat
man anscheinend übersehen, oder nicht beachten wollen, weil sie eben nicht den
gewünschten Erfolg bringt: Die Studie zeigt nämlich auf, dass die Einführung
unter den derzeitigen Rahmenbedingungen eine Verlängerung des Rückzugs von
Frauen aus dem Erwerbsleben zur Folge hat, ohne eine verstärkte Beteiligung der
Väter an der Karenz zur Betreuung von Kleinkindern zu bewirken, sodass das Ziel
des Kindergeldes, nämlich die Wahlfreiheit der Eltern über die Betreuung der
Kinder und ihre Erwerbsbeteiligung zu erhöhen, völlig verfehlt wurde.
Weiters
kommt die Untersuchung zu dem Schluss, dass die Neuregelung zu den Zuverdienstgrenzen
nur eine kleine Gruppe von Frauen zu einer rascheren Wiederaufnahme der
Berufstätigkeit nach der Geburt eines Kindes veranlasst. Wesentlich stärker
wirkt der beschäftigungshemmende Effekt aus der Verlängerung der möglichen
Dauer des Leistungsbezuges. Insbesondere Frauen, die jung ein Kind zur Welt
bringen und Frauen mit mehreren Kindern ziehen sich nun längere Zeit aus dem
Erwerbsleben zurück. Im Gegenzug zur längeren Inanspruchnahme von Karenz- bzw.
Kinderbetreuungsgeld durch Mütter sinkt die Inanspruchnahme durch die Väter.
Damit wurde bisher weder das Ziel einer Ausweitung der Beschäftigung von Frauen
mit kleineren Kindern erreicht, noch das einer faireren Aufteilung der
Betreuungsarbeit zwischen den Eltern. Damit wird erstmals die Kritik der SPÖ,
dass das Kinderbetreuungsgeldgesetz nicht dazu beiträgt, Beruf und Familie
besser zu vereinbaren, die Wahlfreiheit zu erhöhen und die Erwerbsbeteiligungen
der Frauen zu steigern, wissenschaftlich bestätigt.
In der im Herbst 2003 veröffentlichten
OECD-Studie „Babies and Bosses. Reconciling work and family life“ wird die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Österreich, Irland und Japan unter die
Lupe genommen. Untersucht wurde, wie sich Steuersysteme, Sozialleistungen,
Kinderbetreuungs- und Beschäftigungspolitiken in diesen Ländern auf das
Berufsleben der Eltern auswirken und die Gründung von Familien beeinflusst.
Für Österreich kommt die Studie zum Befund,
dass zwar schon viel getan wurde, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
dennoch schwierig sei. Neben den Mängeln in den Kinderbetreuungsmöglichkeiten
kritisiert die OECD unter anderem die erwerbshemmende Wirkung der
Kinderbetreuungsgeldregelung, da diese Regelung Frauen größere Anreize bietet
länger aus dem Beruf auszusteigen und durch die längere Abwesenheit vom
Arbeitsmarkt die beruflichen Chancen von Frauen gemindert werden.
Die Politikempfehlungen an Österreich, die die
OECD in dieser Studie formuliert, betonen besonders stark die Notwendigkeit einer
Reform des Kinderbetreuungsgeldes, um berufstätige Eltern ähnlich zu
unterstützen, wie Familien, wo sich ein Elternteil zu einer ganztägigen
Kinderbetreuung entschließt.
Unter anderem wird genannt:
·
Einführung eines höheren
Kinderbetreuungsgeldes für jene, die zu einem früheren Zeitpunkt ins
Berufsleben zurückkehren
·
Ein Überdenken der bestehenden
Zuverdienstregelung
·
Die Verknüpfung eines Teils des
Kinderbetreuungsgeldes mit der Nutzung anerkannter, formeller außerfamiliärer
Kinderbetreuung, wie z.B. Kinderkrippen und Tageseltern und die
·
Gewährleistung einer ausreichenden
Information über den Verlust des Kündigungsschutzes nach Ablauf der Karenz zum
2. Geburtstag, damit sie durch die längere Geldleistung nicht dazu verleitet
werden, ihren Arbeitsplatz aufzugeben.
Weiters wird als dringend notwendig erachtet,
die Kinderbetreuungsmöglichkeiten für Kinder aller Altersstufen – insbesondere
auch der 0-3-jährigen – auszuweiten. Dafür sollen Initiativen auf verschiedenen
Regierungsebenen gestartet werden, da in der Studie die Gefahr gesehen wird,
dass die zuständigen Länder die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes als
Signal betrachten, weniger oder jedenfalls nicht vermehrt in Kinderbetreuung zu
investieren.
Eva Linsinger schreibt in ihrem Artikel
treffend: „....Auf jeden
Fall hat die Regierung mit dem Kindergeld bisher ihr laut propagiertes
Hauptziel weit verfehlt: jenes, die Geburtenrate zu heben – die ist nämlich im
Vorjahr gesunken.
Außer
der schwarz-blauen Regierung kann das eigentlich niemand überraschen. Länder
wie Frankreich oder Schweden exerzieren es seit Jahren vor, alle Experten
predigen es landauf, landab: Nur wenn Beruf und Familie miteinander vereinbar
sind, entscheiden sich Frauen und Männer für ein Kind – oder für mehr als ein
Kind. In Frankreich oder Schweden gibt es dichte Netze von Babykrippen,
Kindergärten und Ganztagsschulen – und einen Geburtenboom. In Österreich fehlen
90.000 Kinderbetreuungsplätze, Kindergartenplätze für Kinder unter drei gibt es
außerhalb Wiens kaum, von Ganztagsschulen ganz zu schweigen – und die
Geburtenraten sinken, jede dritte gut ausgebildete Frau bleibt überhaupt
kinderlos.....“
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
„Der
Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis längstens 30. April 2004
eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, in der folgende
Änderungen zum Kinderbetreuungsgeldgesetz und weitere Maßnahmen zur besseren
Vereinbarkeit von Beruf und Familie enthalten sind:
·
Flexible
Gestaltung des Bezuges des Kinderbetreuungsgeldes: Wer nicht die volle Zeit des
Bezuges in Anspruch nimmt, soll die Möglichkeit bekommen, ein höheres
Kinderbetreuungsgeld zu beziehen. Ab einer Mindestdauer des Bezuges von einem
Jahr soll die derzeit höchstmögliche Gesamtsumme des Kinderbetreuungsgeldes zur
Verfügung stehen. Mütter und Väter sollen die Bezugszeit des Kindergeldes
individuell wählen können.
·
Abschaffung
der derzeit geltenden Zuverdienstregelungen in Verbindung mit der Möglichkeit
einer Arbeitszeitreduktion.
·
Ausdehnung
des Kündigungsschutzes auf die gesamte Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes.
·
Ein
Recht auf Elternteilzeitarbeit bis zum Ablauf des ersten Schuljahres des Kindes
mit einem Rückkehrrecht in die Vollzeitbeschäftigung.
·
Das
Recht auf flexible Arbeitszeitgestaltung für Eltern mit noch nicht
schulpflichtigen Kindern, um ihnen die Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung zu
erleichtern.
·
Verstärkte
Wiedereinstiegshilfen für Eltern nach der Berufsunterbrechung.
·
Ausbau
von bedarfsgerechten, flächendeckenden Kinderbetreuungseinrichtungen mit
bundeseinheitlichen Qualitätsstandards und einen Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für Kinder von AlleinerzieherInnen ab dem ersten Lebensjahr.“
Zuweisungsvorschlag:
Sozialausschuss