325/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 28.01.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der
Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde
betreffend Einsatz der frei werdenden GrenztierärztInnen für die
Kontrolle von Tiertransporten
Derzeit
bestehen in Österreich 18 zugelassene veterinärbehördliche Grenzkontrollstellen
mit etwa 40 GrenztierärztInnen. Die GrenztierärztInnen kontrollieren den Import
und Export sowie die Durchfuhr von Tieren und Lebensmitteln tierischer Herkunft
bezüglich Gesundheit, Tierschutz und Seuchenfreiheit bzw. -unbedenklichkeit. Im
Zusammenhang mit der Osterweiterung werden diese Stellen bis auf wenige
Ausnahmen (Flughafen Wien Schwechat und Linz sowie die Grenzkontrollstellen zur
Schweiz) aufgelassen. Mit dieser Auflassung werden rund 30 GrenztierärztInnen
beschäftigungslos.
Gleichzeitig gibt es
im Zusammenhang mit den Tiertransporten seit Jahren eklatante Vollzugsdefizite
in der Kontrolle. Daher gibt es den dringenden Bedarf an fachkundigem Personal
mit der entsprechenden Berufserfahrung. Derzeit gibt es in Österreich nur in 3
Bundesländern laufende spot-on Tiertransportkontrollen, und zwar in Salzburg,
Tirol und Kärnten. In allen anderen Bundesländern wurden trotz des Aufzeigens
von permanenten Vollzugsmängeln keine TiertransportinspektorInnen bestellt.
Insbesondere in Wien und in der Folge auch in der Steiermark ergibt sich nach
der Osterweiterung angesichts der Tiertransporte von Polen und Tschechien über
die Tangente nach Italien die Notwendigkeit, derartige Kontrollen zu
implementieren.
Die freiwerdenden
GrenztierärztInnen könnten daher zu einem besseren Vollzug der
Tiertransportkontrollen einen wesentlichen Beitrag leisten und so ihrem Wissen
und ihren Erfahrungen adäquat als Tiertransportkontrollorgane eingesetzt
werden. Ihre Tätigkeit ist von der Exekutive zu unterstützen und für den Fall
von Beanstandungen ist die nötige Infrastruktur (Tränke- und Labestationen
sowie Unterbringung der Tiere bei einer notwendigen Entladung) sicherzustellen.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat
wolle beschließen:
Die Bundesregierung
wird ersucht, die im Zusammenhang mit der Auflösung der Grenzkontrollstellen ab
Mai 2004 beschäftigungslosen GrenztierärztInnen für die Kontrolle von
Tiertransporten einzusetzen und deren Finanzierung sowie die
Zurverfügungstellung der erforderlichen technischen Ausstattung und
Infrastruktur (Einrichtung von Tränke- und Labestationen sowie
Unterbringungsmöglichkeiten der Tiere im Falle einer erforderlichen Entladung)
in Zusammenarbeit mit den Ländern sicherzustellen.
In formeller Hinsicht
wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß
vorgeschlagen.