325/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 28.01.2004
Dieser Text wurde per E-Mail übermittelt. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim Versender.

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Einsatz der frei werdenden GrenztierärztInnen für die Kontrolle von Tiertransporten

 

Derzeit bestehen in Österreich 18 zugelassene veterinärbehördliche Grenzkontrollstellen mit etwa 40 GrenztierärztInnen. Die GrenztierärztInnen kontrollieren den Import und Export sowie die Durchfuhr von Tieren und Lebensmitteln tierischer Herkunft bezüglich Gesundheit, Tierschutz und Seuchenfreiheit bzw. -unbedenklichkeit. Im Zusammenhang mit der Osterweiterung werden diese Stellen bis auf wenige Ausnahmen (Flughafen Wien Schwechat und Linz sowie die Grenzkontrollstellen zur Schweiz) aufgelassen. Mit dieser Auflassung werden rund 30 GrenztierärztInnen beschäftigungslos.

 

Gleichzeitig gibt es im Zusammenhang mit den Tiertransporten seit Jahren eklatante Vollzugsdefizite in der Kontrolle. Daher gibt es den dringenden Bedarf an fachkundigem Personal mit der entsprechenden Berufserfahrung. Derzeit gibt es in Österreich nur in 3 Bundesländern laufende spot-on Tiertransportkontrollen, und zwar in Salzburg, Tirol und Kärnten. In allen anderen Bundesländern wurden trotz des Aufzeigens von permanenten Vollzugsmängeln keine TiertransportinspektorInnen bestellt. Insbesondere in Wien und in der Folge auch in der Steiermark ergibt sich nach der Osterweiterung angesichts der Tiertransporte von Polen und Tschechien über die Tangente nach Italien die Notwendigkeit, derartige Kontrollen zu implementieren.

 

Die freiwerdenden GrenztierärztInnen könnten daher zu einem besseren Vollzug der Tiertransportkontrollen einen wesentlichen Beitrag leisten und so ihrem Wissen und ihren Erfahrungen adäquat als Tiertransportkontrollorgane eingesetzt werden. Ihre Tätigkeit ist von der Exekutive zu unterstützen und für den Fall von Beanstandungen ist die nötige Infrastruktur (Tränke- und Labestationen sowie Unterbringung der Tiere bei einer notwendigen Entladung) sicherzustellen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, die im Zusammenhang mit der Auflösung der Grenzkontrollstellen ab Mai 2004 beschäftigungslosen GrenztierärztInnen für die Kontrolle von Tiertransporten einzusetzen und deren Finanzierung sowie die Zurverfügungstellung der erforderlichen technischen Ausstattung und Infrastruktur (Einrichtung von Tränke- und Labestationen sowie Unterbringungsmöglichkeiten der Tiere im Falle einer erforderlichen Entladung) in Zusammenarbeit mit den Ländern sicherzustellen.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß vorgeschlagen.