326/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 29.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Posch, Mag. Christine Muttonen
und GenossInnen
betreffend die Durchsetzung dringender Maßnahmen zur
Einschränkung der Transitlawine im
Tourismusland Kärnten
Seit Jahren leidet Kärnten unter ständig steigenden
Transitverkehrsaufkommen. Derzeit sind
in der Nacht im Liesertal entlang der Tauernautobahn bereits dreieinhalb Mal so
viele
schwere LKW's unterwegs als im Inntal und acht Mal so viele als am Brenner. Die
Tauernautobahn
(A 10) weist dabei die stärksten Zuwachsraten aller alpenquerenden
Hauptverkehrsadern auf.
Bereits bisher musste nach Expertenprognosen auf Kärntner
Seite der Tauernautobahn mit
einem
weiteren Anwachsen des LKW-Verkehrs auf mehr als das Dreifache bis 2020 zu
rechnen sein (mehr als 5 Mio. LKW-Fahrten gegenüber l ,7 Mio. LKW-Fahrten
derzeit).
Durch
das von der VP/FP-Bundesregierung verursachte Scheitern einer
Transitvertragsverlängerung ist mit dem Erreichen dieser Verkehrszahlen bereits
8 bis 10 Jahre früher zu rechnen. Damit wird die jetzt schon für die
Bevölkerung kaum mehr
zu ertragende und die Tourismuswirtschaft schwer belastende Transitbelastung
Kärntens bis
ins unerträgliche gesteigert werden.
Während die Tiroler und Salzburger Landesregierungen
einige Maßnahmen zur Linderung
der Belastungen aus dem LKW-Fernverkehr gesetzt haben, haben die Kärntner
Verkehrsreferenten
und Landeshauptmann Dr. Jörg Haider, nichts unternommen. Dies,
obwohl
Lärm- und Abgaswerte bereits regelmäßig die entsprechenden Richt- bzw.
Schadstoffgrenzwerte entlang der A 10 überschreiten.
So werden
• Die Richtwerte der
Lärmbelastung bereits flächendeckend seit Jahren (z.B. an 17 von 26
Messpunkten
in den Gemeinde Rennweg, Krems und Gmünd) überschritten
(Umweltuntersuchungen
der ÖSAG von Dezember 2000)
• Die Abgasbelastungen der Luft im Liesertal bei diesem
Verkehrszuwachs im nächsten
Jahrzehnt
um mindestens das Dreifache zunehmen werden.
In Sorge um die Gesundheit der Kärntner Bevölkerung, die
Umwelt- und Tourismusqualität
im
Land Kärnten stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
1. Der Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie wird aufgefordert, im
Einvernehmen
mit dem Land Kärnten
• raschestmöglich
ein LKW-Nachtfahrverbot über 7,5 Tonnen auf Kärntner Seite der Tauernautobahn (A 10) zur realisieren,
• eine Tempo 80-Geschwindigkeitsbeschränkung samt
Überholverbot für LKW's
sowohl
auf der A 10 als auch auf der A 2 im Raum Villach zu verordnen,
• durch die
Einführung von Sektion-Control-Abschnitten, die Einhaltung dieser
Geschwindigkeitsbeschränkungen
wirksam zu kontrollieren,
• die
Höhe des LKW-Road-Pricing-Satzes auf der Tauernautobahn verkehrssteuernd
einzusetzen,
um Verkehrsverlagerungen auf die Tauernautobahn zu
vermeiden,
• lokalen
Kärntner Unternehmungen, ähnlich wie im Land Salzburg im Lungau, die
Maut
aus Mitteln der Regionalförderungen zu ersetzen,
• für den Lärmschutz auf Kärntner Autobahnen und
Schnellstraßen ausreichende
Mittel
für die ASFINAG zur Verfügung zu stellen; gleiches gilt für den Lärmschutz
entlang
der Bahnlinien und die ÖBB.
2. Die Bundesregierung, insbesondere
der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt
und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, im Rahmen der nationalen
Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie gesetzliche (und daher einklagbare)
Grenzwerte für den Lärmschutz einzuführen und dabei die Grenzwerte für
Lärmschutz
auf
45 Dezibel in der Nacht und 55 Dezibel am Tag (derzeit
liegen die Richtwerte bei
60
Dezibel in der Nacht und 65 Dezibel unter Tag abzusenken.
Zuweisungsvorschlag:
Verkehrsausschuss