327/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 29.01.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima

und GenossInnen

betreffend die Einführung eines direkten Zuschusses zur Beschleunigung von Einbau und der Nachrüstung dieselbetriebener Kraftfahrzeuge mit einem Partikelfilter

 

 

Die Partikelemissionen der Kraftfahrzeuge in Österreich (rund der Hälfte der neu zugelassenen Kraftfahrzeuge in Österreich) müssen aus gesundheits- und umweltpolitischen Gründen reduziert werden. Nach neuen Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind die lungengängige Partikel für tausende Atmenswegserkrankungen und sogar Todesfälle geschwächter Personen verantwortlich. Auch die kanzerogene Wirkung der Dieselpartikel ist mittlerweile unumstritten.

 

Aufbauend auf den neuen Abgasnormen der Europäischen Union (Euro 4-Norm ist verbindlich ab 2005) und Euro 5-Norm (geplant ab 2010) wurden in den letzten beiden Jahren von der Autoindustrie Filtersysteme entwickelt, womit die Rußpartikelbelastung um 99,9 % verhindert werden kann.

 

Einerseits geht es nun darum, dass die nunmehr technisch vorhandenen Rußpartikelfiltersysteme so rasch als möglich in Neufahrzeugen zum Einsatz kommen, andererseits um eine Erleichterung der Umrüstung der Altfahrzeuge. Gleichzeitig soll auch die technische Weiterentwicklung über die Erfüllung der ab 2005 gültigen Euro 4-Norm durch einen Direktzuschuss gefördert werden.

 

 


Die unterzeichneten Abgeordneten stellenden daher nachstehenden

 

                             Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen aufgefordert, den Einbau und die Nachrüstung der in Österreich zugelassenen dieselbetriebener Kraftfahrzeuge mit Partikelfiltern, welche die Euro 4-Norm vorzeitig erfüllen, mit 1.000,--  € bei Neuanschaffung bzw. bei Umrüstung zu fördern.

 

Dieselbetriebene Kraftfahrzeuge, welche den Partikelgrenzwert der Euro 4-Norm nach Umrüstung um 40 % unterschreiten sind pro Farzeug mit 2.000,--  € Euro zu fördern.

 

Für eine verwaltungstechnisch einfache, kostengünstige Abwicklung ist zu sorgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss