331/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 10.02.2004
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Dringlicher Antrag
(gem. § 74a in Verbindung mit § 93 Abs 2 GOG-NR)
der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer
und GenossInnen
an den Bundesminister
für soziale Sicherheit, Generationen und Kosumentenschutz
für eine zusätzliche Anpassung der Pensionen für 2004 und
für eine garantierte jährliche Wertsicherung der Pensionen
Ein Großteil der österreichischen
Pensionistinnen und Pensionisten müssen seit ÖVP und FPÖ im Jahre 2000 an die
Regierung kamen jeden Euro zwei Mal umdrehen. Die Pensionsanpassungen liegen
deutlich unter der Inflationsrate, daher verlieren Österreichs Pensionistinnen
und Pensionisten Jahr für Jahr an Kaufkraft:
·
Seit 2001 permanente Pensionskürzungen
durch Pensionsanpassungen unter der Teuerungsrate.
·
4 Prozent
zusätzliche Pensionskürzungen 2001 bis 2003 durch Abzug von sogenannten
„Übergenüssen“.
·
Einmalzahlungen statt echter Anpassung
reduzieren seit 2002 die Pensionsbasis und führen zu lebenslangen
Pensionskürzungen.
·
Kürzung bzw. Streichung des
Pensionisten-Absetzbetrages.
·
Erhöhung des Pensionssicherungsbeitrages.
Die schwarz-blaue
Regierung hat die Pensionsanpassung in den vergangenen Jahren sehr niedrig
gehalten und mit Einmalzahlungen den Eindruck erwecken wollen, dass die
Pensionen trotzdem steigen. Dass schon in den letzten drei Jahren die
Pensionsanpassung deutlich hinter der Teuerung zurückgeblieben ist, zeigt sich
an der Tatsache, dass die Inflationsrate in Summe bei acht Prozent, die
Summe der Pensionsanpassungen der Jahre 2000 bis 2003 bei mageren drei Prozent liegt. Diese Zahlen
dokumentieren den Verlust an Kaufkraft eindeutig.
Mehrmals hat die
SPÖ in verschiedenen Anträgen die jährliche Anhebung der Pensionen um einen
zumindest die Teuerung abgeltenden Faktor verlangt. Die SPÖ ist auch die
einzige Partei, die ein faires und gerechtes Pensionsmodell für die Zukunft
erarbeitet und vorgestellt hat, das ein einheitliches Pensionssystem für alle
arbeitenden Menschen in unserem Land vorsieht und zwar sofort und nicht erst in
50 Jahren. Und die SPÖ steht auch zu der Forderung nach einem Solidarbeitrag
für Pensionen über der ASVG-Höchstpension. Dieser Beitrag soll helfen, den zu
erwartenden Finanzierungsengpass leichter zu überwinden.
Die SPÖ hat immer
davor gewarnt, dass die Beschlüsse der Regierungsparteien zu einer Entwertung
der Pensionen führen wird.
Bundeskanzler
Schüssel verteidigte die neuesten Pensionskürzungen
durch die Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages und der Einführung des
Freizeitunfallversicherungsbeitrages ((der auch von Pflegegeldbeziehern der
Stufe 7 (also von völlig Bewegungsunfähigen) eingehoben wird)) jedoch mit dem
Argument: „Pensionisten brauchen fast die Hälfte der Gesundheitskosten“.
Außerdem erklärte
der Bundeskanzler, dass diese Maßnahme „kalkuliert“ und „mit Absicht“
beschlossen worden sei. Damit ist eindeutig klar gestellt, dass die
Regierungsparteien vom Effekt dieser Maßnahme nicht überrascht wurden, wie das
vor allem der Kärntner Landeshauptmann Haider darzustellen versucht.
Die Aussagen des
Bundeskanzlers sind zynisch und stellen vor allem das Solidaritätsprinzip in
der Krankenversicherung vollkommen in Frage. Den Pensionistinnen und
Pensionisten jetzt, nachdem sie ihr Leben lang in die Krankenversicherung
einbezahlt haben, vorzuhalten, dass sie Schuld an den hohen Gesundheitskosten
haben, zeigt den unsozialen und kaltherzigen Geist Schüssels. Aber noch
unverfrorener als der Bundeskanzler argumentiert sein Generalsekretär Lopatka.
Er erklärte im ORF: „Es gibt überhaupt keine Pensionskürzungen“. – So kann sich
eine Million Pensionistinnen und Pensionisten täuschen!
Der
selben Logik folgt auch ÖVP-Sozialsprecher Tancsits mit seinen "direkten
und indirekten Drohungen". Tancsits hatte als Alternative zur Erhöhung der
Krankenversicherungsbeiträge die "Entsorgung Älterer auf
Euthanasiewegen" genannt. Diese Äußerung ist schlichtweg skandalös,
menschenverachtend und unerträglich.
Auch die Sprachregelungdes
Arbeits- und Wirtschaftsministers Bartenstein, der von „subjektiven Verlusten“
einiger Pensionisten spricht, zeigt deutlich die Abgehobenheit dieser
Bundesregierung.
Die tatsächlichen Verluste von über
eineinhalb Millionen Pensionistinnen und Pensionisten sind aber nicht
wegzutäuschen.
Die SPÖ fordert
daher für das laufende Jahr eine zusätzliche Pensionsanpassung in der Höhe von
0,8 Prozent. Diese Anpassung ergibt sich folgendermaßen:
·
Die Inflationsrate für 2004 wird vom
Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung mit 1,2 Prozent
prognostiziert.
·
Die bereits beschlossene
Pensionsanpassung beträgt durchschnittlich ein Prozent – somit fehlen
0,2 Prozent.
·
Höhere Sozialversicherungsbeiträge (+0,5 Krankenversicherung,
+0,1 Unfall-versicherung) bewirken eine Pensionsminderung von
0,6 Prozent.
Um nun zu einer
Pensionsanpassung zu kommen, die diese Verluste ausgleicht, müssen die
Pensionen um 0,8 Prozent erhöht werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird
aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich, längstens jedoch bis zum 25.
Februar 2004 eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die
Pensionen für das Jahr 2004 zusätzlich im Ausmaß von 0,8 Prozent erhöht
werden.
Des weiteren wird
der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen aufgefordert, eine
Regierungsvorlage vorzubereiten und dem Nationalrat bis Ende März 2004 zur
Beschlussfassung zuzuleiten, in der die Regelung der Pensionsanpassung generell
so gestaltet wird, dass die Pensionen künftig mit einem mindestens die Teuerung
abgeltenden Faktor für alle zu erhöhen sind.“
Die unterfertigten Abgeordneten
verlangen, diesen Antrag gemäß §§ 74a inVerbindung mit 93 Abs. 2 GOG dringlich
zu behandeln.