334/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 10.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Heinzl

und GenossInnen

betreffend Rehabilitierung von Justizopfern des Austrofaschismus

Die Verhängung von standgerichtlichen Todesurteilen gegen demokratische Freiheitskämpfer
im Februar 1934 zählt zu den dunkelsten Kapiteln der österreichischen Geschichte. Es gilt
auch heute noch, aus diesen tragischen Ereignissen die richtigen Lehren zu ziehen. Dazu
gehört die uneingeschränkte Achtung und Verteidigung der demokratischen Werte, der
Menschenrechte und der Freiheit der Meinung des Andersdenkenden, aber auch die
konsequente Ablehnung der Todesstrafe. Eine Lehre sollte aber auch sein, dass die Opfer
dieser Ereignisse endlich auch eine juristische Rehabilitierung erfahren.

Nach 1945 wurden die durch die NS-Justiz verurteilten Patrioten und Widerstandskämpfer
nachträglich rehabilitiert. Im Zuge der Erhebung der Arbeiterschaft gegen die Bedrohung der
Demokratie um den 12. Februar 1934 wurden 21 Standgerichtstodesurteile gefällt und neun
sozialdemokratische Funktionäre, nämlich Karl Münichreiter, Emil Swoboda, Ing. Georg
Weissei, Alois Rauchenberger, Johann Hoys, Koloman Wallisch, Josef Stanek, Josef Ahrer
und Anton Bulgari zum Teil trotz schwerer Verwundung und mehr als zweifelhafter Anklage,
so dass sogar Standgerichte vergebens Begnadigungen befürworteten, hingerichtet.
Standgerichtlich hingerichtet wurden in Holzleiten in Oberösterreich weitere acht
Sozialdemokraten. Zu diesen Opfern kommen noch zahlreiche andere von Standgerichten zu
lebenslangen oder langjährigen Haftstrafen Verurteilte.

Professor Hugo Portisch stellt darüber hinaus in seiner vielbeachteten Dokumentation
„Österreich
I. Die unterschätzte Republik" wörtlich fest:

„Aufgrund neuer Forschungen glaubt man, dass die Zahl der Toten auf Seiten des
Schutzbundes und der Zivilbevölkerung eher bei 250 lag und bei der Exekutive bei etwa 125.
Weit über 1.000 Menschen seien verwundet worden. 7.823 Männer und Frauen wurden allein
in Wien während der Kämpfe und danach verhaftet und eingesperrt. In ganz Österreich
dürften 10.000 Sozialdemokraten festgenommen worden sein."

Die hingerichteten und mit Kerkerstrafen belegten Persönlichkeiten haben aus politischer und
demokratischer Überzeugung für den Erhalt der Ersten Republik gekämpft. Ihr Tod kam nicht
zuletzt auch durch die proklamierte Exempelstatuierung, wonach in jedem Bundesland mit
Kampfhandlungen wenigstens zwei Exekutionen zu erfolgen hatten, zustande.


In einer Zeit, in der zurecht verstärkt die Aufarbeitung der Vergangenheit als eine
Voraussetzung für die Gestaltung der Zukunft angesehen wird, scheint es den unterzeichneten
Abgeordneten in hohem Maße angebracht, zu einer politischen und juristischen Aufarbeitung
des Dollfuß-Schuschnigg-Regimes beizutragen und sich für eine Rehabilitierung der Opfer
auch dieses Regimes einzusetzen.

70 Jahre nach Erlassung der rechtswidrigen Terrorurteile eines grausamen Unrechtsregimes
ist es hoch an der Zeit, den Opfern dieses Regimes, die für Demokratie und Freiheit
eingestanden sind, endlich Gerechtigkeit zukommen zu lassen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschliessungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschliessen:

„Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, in geeigneter Bezugnahme auf die nach
1945 erfolgte Rehabilitierung der durch die NS-Justiz verurteilten Patrioten und
Widerstandskämpfer nunmehr dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten, durch
welchen auch eine Rehabilitierung der Justizopfer des Austrofaschismus ermöglicht wird."

Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss