336/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 10.02.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Pirklhuber, Weinzinger,  Freundinnen und Freunde

 

betreffend Investitionsförderungen für tiergerechte Haltungssysteme

 

 

 

 

Häufig stellen die erforderlichen Investitionen in Stallum- oder Neubauten bei der Umstellung eines Betriebes auf tiergerechte Haltungsformen eine beträchtliche Herausforderung für die bäuerlichen Betriebe dar. Aus einer Anfragebeantwortung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft (1208/AB XXII.GP) geht zwar hervor, dass die Förderrichtlinie mit einem Mindestinvestitionsvolumen von allgemein € 7.500,-- bzw. € 3.700,-- für Verbesserungsinvestitionen im Bereich Qualität, Hygiene, Umwelt und Anpassungsbedarf in Biobetrieben sicherstellen soll, dass auch kleinstrukturierte bäuerliche Betriebe die Investitionsförderung in Anspruch nehmen können. Dennoch ist das genannte Mindestinvestitionsvolumen für viele kleinbäuerlichen Betriebe oft nicht erschwinglich. Dadurch können diese Betriebe nicht von den Investitionsförderungen profitieren.

 

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Agrarreform müssen die über die Kürzung der Direktzahlungen einbehaltenen Gelder zur verstärkten Förderung von ökologischen Maßnahmen und tiergerechten Haltungssystemen verwendet werden. Dadurch werden erhebliche finanzielle Mittel für die Umstellung auf artgerechte Tierhaltungssysteme frei. Da auch hinsichtlich des zu erwartenden Bundestierschutzgesetzes davon auszugehen ist, dass die bäuerlichen Betriebe innerhalb bestimmter Übergangsfristen auf tiergerechte Haltungssysteme umstellen werden, sind verstärkt und ausreichend Mittel für diese Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft werden ersucht, die geltenden Investitionsrichtlinien für Stallum- und Neubauten auf Tiergerechtheit zu evaluieren und folgende Maßnahmen sicherzustellen:

 

 

1.             Die Umstellung auf artgerechte Tierhaltungssysteme ist durch die aus der Umsetzung der EU-Agrarreform freiwerdenden Mittel ausreichend zu unterstützen.

 

2.             Zur Erhöhung der Rechtssicherheit der Betriebe und zur Erleichterung des Vollzuges ist ein verpflichtendes behördliches Bewilligungsverfahren für serienmäßig hergestellte Aufstallungssysteme und Stalleinrichtungen im Bereich der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung einzuführen.

 

3.             Das Mindest-Investitionsvolumen von derzeit allgemein € 7.500,-- bzw. € 3.700,-- für Verbesserungsinvestitionen im Bereich Qualität und artgerechte Tierhaltung ist wesentlich zu senken, damit auch kleinere Investitionsvorhaben von den Förderungen profitieren können.

 

4.             Gefördert werden ausschliesslich Investitionen in besonders tiergerechte Haltungssysteme, wobei der Biolandbau mit den höchsten Tierhaltungsstandards verstärkt berücksichtigt werden soll.

 

5.             Der Absatz von tierischen Produkten aus alternativen Haltungssystemen ist verstärkt zu fördern.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.