336/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 10.02.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten
Pirklhuber, Weinzinger,
Freundinnen und Freunde
betreffend Investitionsförderungen
für tiergerechte Haltungssysteme
Häufig stellen die erforderlichen
Investitionen in Stallum- oder Neubauten bei der Umstellung eines Betriebes auf
tiergerechte Haltungsformen eine beträchtliche Herausforderung für die
bäuerlichen Betriebe dar. Aus einer Anfragebeantwortung des Bundesministers für
Land- und Forstwirtschaft (1208/AB XXII.GP) geht zwar hervor, dass die
Förderrichtlinie mit einem Mindestinvestitionsvolumen von allgemein € 7.500,--
bzw. € 3.700,-- für Verbesserungsinvestitionen im Bereich Qualität, Hygiene,
Umwelt und Anpassungsbedarf in Biobetrieben sicherstellen soll, dass auch kleinstrukturierte
bäuerliche Betriebe die Investitionsförderung in Anspruch nehmen können.
Dennoch ist das genannte Mindestinvestitionsvolumen für viele kleinbäuerlichen
Betriebe oft nicht erschwinglich. Dadurch können diese Betriebe nicht von den
Investitionsförderungen profitieren.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der
EU-Agrarreform müssen die über die Kürzung der Direktzahlungen einbehaltenen
Gelder zur verstärkten Förderung von ökologischen Maßnahmen und tiergerechten
Haltungssystemen verwendet werden. Dadurch werden erhebliche finanzielle Mittel
für die Umstellung auf artgerechte Tierhaltungssysteme frei. Da auch
hinsichtlich des zu erwartenden Bundestierschutzgesetzes davon auszugehen ist,
dass die bäuerlichen Betriebe innerhalb bestimmter Übergangsfristen auf
tiergerechte Haltungssysteme umstellen werden, sind verstärkt und ausreichend
Mittel für diese Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere der
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft
werden ersucht, die geltenden Investitionsrichtlinien für Stallum- und
Neubauten auf Tiergerechtheit zu evaluieren und folgende Maßnahmen
sicherzustellen:
1.
Die Umstellung auf artgerechte
Tierhaltungssysteme ist durch die aus der Umsetzung der EU-Agrarreform
freiwerdenden Mittel ausreichend zu unterstützen.
2.
Zur Erhöhung der Rechtssicherheit der
Betriebe und zur Erleichterung des Vollzuges ist ein verpflichtendes
behördliches Bewilligungsverfahren für serienmäßig hergestellte
Aufstallungssysteme und Stalleinrichtungen im Bereich der landwirtschaftlichen
Nutztierhaltung einzuführen.
3.
Das Mindest-Investitionsvolumen von derzeit
allgemein € 7.500,-- bzw. € 3.700,-- für Verbesserungsinvestitionen im Bereich
Qualität und artgerechte Tierhaltung ist wesentlich zu senken, damit auch
kleinere Investitionsvorhaben von den Förderungen profitieren können.
4.
Gefördert werden ausschliesslich
Investitionen in besonders tiergerechte Haltungssysteme, wobei der Biolandbau
mit den höchsten Tierhaltungsstandards verstärkt berücksichtigt werden soll.
5.
Der Absatz von tierischen Produkten aus
alternativen Haltungssystemen ist verstärkt zu fördern.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an
den Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.