338/A XXII. GP
Eingebracht am 10.02.2004
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ANTRAG
des Abgeordneten
Kogler, Freundinnen und Freunde
betreffend Durchführung
einer Sonderprüfung des Rechnungshofes gemäß §99 Abs. 1 GOG hinsichtlich
besonderer Akte der Gebarung des Bundesministeriums für Finanzen sowie dessen
Dienststellen.
Die
Behandlung und Beurteilung der Steuerakte des Finanzministers sowie Personen
und Körperschaften in seiner Umgebung ist ein politisch äußerst sensibler
Vorgang, geht es doch um die Glaubwürdigkeit der Steuer- und Finanzpolitik der
Republik.
Da die anhängigen
Verfahren in dieser Sache voraussichtlich eine sehr lange Zeit bis zu einer
abschließenden Beurteilung beanspruchen werden und da am korrekten und
unbefangenen Zustandekommen der bis jetzt bekannt gewordenen Beurteilungen der
Finanzverwaltung berechtigte Zweifel aufgetaucht sind, ist eine unabhängige und
zügige Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof in diesem Fall ein Gebot der
Stunde.
ANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Rechnungshof
wird gemäß §99 Abs. 1 GOG beauftragt, besondere Akte der Gebarung des
Bundesministeriums für Finanzen sowie dessen Dienststellen und deren
Übereinstimmung mit bestehenden Vorschriften im Zusammenhang mit
a)
der steuerlichen Beurteilung von
Vorgesetzten, insbesondere der Ressortleiter,
b) der steuerlichen Beurteilung von juristischen Personen (etwa Personengesellschaften,
Vereine, Fonds), die diesen zuzurechnen sind, im Vergleich mit anderen
juristischen Personen,
c)
dem Zustandekommen von Gutachten,
Auskünften, Bescheiden u.ä. in diesen und vergleichbaren Steuerfällen,
d)
dem zeitlichen und formalen Ablauf
derartiger Steuerprüfungen,
e)
dem Ergebnis dieser Steuerprüfungen
vergleichend
für die letzten 10 Jahre zu überprüfen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an
den Rechnungshofausschuß vorgeschlagen.