344/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 25.02.2004
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Heidrun Silhavy
und GenossInnen
betreffend Lückenschließung in
der Arbeitslosenversicherung
Die Zahl der sogenannten atypischen
Beschäftigten steigt immer weiter. Dem Sozialbericht 2001-2002 ist zu
entnehmen, dass es bei den neuen Selbstständigen von 2000 auf 2001 einen
Zuwachs um 64 Prozent auf 18.826 Personen gab. Im Juni 2002 lag diese Zahl
bereits bei 24.897.
Bei den freien Dienstnehmer waren es
im Jahresdurchschnitt 2000 noch 22.346 Versicherte in dieser Kategorie. Dieser
Wert stieg im 2001 auf 23.720 Versicherte Personen und im Juni 2002 gab es
schon 25.478 freie Dienstnehmer, wobei sich das Verhältnis von Männer und
Frauen ungefähr die Waage hält.
Die Zahl der geringfügigen
Beschäftigungsverhältnisse stieg die von 1995 bis 2001 im Jahresdurchschnitt
von 135.885 auf 204.856 (zirka 57.500 Männer, zirka 147.300 Frauen).
Gegenüber dem Jahr 2000 ist die Anzahl der geringfügigen Beschäftigten im
Jahresdurchschnitt um 4,2 Prozent oder 8.335 Personen gestiegen. Von denen
im Jahr 2001 erfassten geringfügigen Beschäftigten waren beinahe drei Viertel
nämlich 71,9 Prozent Frauen und 28,1 Prozent Männer. In der
Geschlechterproportion ergab sich in den letzten Jahren keine Änderung.
Von den zum Stichtag
1. Juli 2001 ausgewerteten geringfügig Beschäftigten waren
52 Prozent ausschließlich unter der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt.
Lediglich 28 Prozent hatten ein zusätzliches Versicherungsverhältnis. Von
den 52 Prozent hatten zirka 4.127 Personen (davon 3.718 Frauen) zwei
oder mehr geringfügige Beschäftigungsverhältnisse.
Da die sozialrechtliche Absicherung
vor allem im Bereich der Arbeitslosenversicherung für diese Personengruppen
immer noch sehr dürftig ist, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem
Nationalrat bis Ende Juni 2004 eine Gesetzesvorlage
vorzulegen, durch die im Bereich der Arbeitslosenversicherung Lücken im Versicherungsschutz insbesondere
bei den neuen Formen von Erwerbstätigkeit wie dienstnehmerähnliche freie
Dienstnehmer, mehrfach geringfügig Beschäftigte und Neue Selbstständige
geschlossen werden.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales