344/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 25.02.2004
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Heidrun Silhavy

und GenossInnen

betreffend Lückenschließung in der Arbeitslosenversicherung

 

Die Zahl der sogenannten atypischen Beschäftigten steigt immer weiter. Dem Sozialbericht 2001-2002 ist zu entnehmen, dass es bei den neuen Selbstständigen von 2000 auf 2001 einen Zuwachs um 64 Prozent auf 18.826 Personen gab. Im Juni 2002 lag diese Zahl bereits bei 24.897.

 

Bei den freien Dienstnehmer waren es im Jahresdurchschnitt 2000 noch 22.346 Versicherte in dieser Kategorie. Dieser Wert stieg im 2001 auf 23.720 Versicherte Personen und im Juni 2002 gab es schon 25.478 freie Dienstnehmer, wobei sich das Verhältnis von Männer und Frauen ungefähr die Waage hält.

 

Die Zahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse stieg die von 1995 bis 2001 im Jahresdurchschnitt von 135.885 auf 204.856 (zirka 57.500 Männer, zirka 147.300 Frauen). Gegenüber dem Jahr 2000 ist die Anzahl der geringfügigen Beschäftigten im Jahresdurchschnitt um 4,2 Prozent oder 8.335 Personen gestiegen. Von denen im Jahr 2001 erfassten geringfügigen Beschäftigten waren beinahe drei Viertel nämlich 71,9 Prozent Frauen und 28,1 Prozent Männer. In der Geschlechterproportion ergab sich in den letzten Jahren keine Änderung.

 

Von den zum Stichtag 1. Juli 2001 ausgewerteten geringfügig Beschäftigten waren 52 Prozent ausschließlich unter der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt. Lediglich 28 Prozent hatten ein zusätzliches Versicherungsverhältnis. Von den 52 Prozent hatten zirka 4.127 Personen (davon 3.718 Frauen) zwei oder mehr geringfügige Beschäftigungsverhältnisse.

 

Da die sozialrechtliche Absicherung vor allem im Bereich der Arbeitslosenversicherung für diese Personengruppen immer noch sehr dürftig ist, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden


Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende Juni 2004 eine Gesetzesvorlage vorzulegen, durch die im Bereich der Arbeitslosenversicherung Lücken im Versicherungsschutz insbesondere bei den neuen Formen von Erwerbstätigkeit wie dienstnehmerähnliche freie Dienstnehmer, mehrfach geringfügig Beschäftigte und Neue Selbstständige geschlossen werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales