345/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 25.02.2004
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Maier, Dr.
Matznetter, Spindelberger, Keck, Erika Scharer
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit
betreffend „Warenkorb für Güter des
täglichen Bedarfs“
Eine neue Zusammensetzung des
Warenkorbes zur Ermittlung des
Verbraucherpreisindex forderten im Jänner 2004 die Arbeiterkammern.
Anlass dafür waren die von der
Bundesarbeitskammer und den Länderkammern festgestellten Preissteigerungen in
der Gastronomie und bei Lebensmitteln seit der Euro-Einführung. Der gültige
Warenkorb ist nach Ansicht der AK kein genauer Maßstab zur Ermittlung von
Teuerungen.
Wovor die Arbeiterkammer aber auch die SPÖ immer wieder gewarnt hat, belegen
jetzt Untersuchungen einwandfrei: der Euro hat die Lebenshaltungskosten der
Durchschnittsbürger empfindlich verteuert! Es ist zum Teil zu wahren
Preisexzessen gekommen, die jetzt durch statistische Verschleierungen nicht
mehr verdeckt werden können! In den Debatten um die Euro-Einführung wurde dies
von den Regierungsparteien stets bestritten (z. B. Europreiskommission).
Der Kärntner AK-Präsident
forderte in diesem Zusammenhang dringend eine
Neuordnung des sogenannten "Warenkorbes", aus dem die Teuerungsrate
errechnet wird. Der bestehende Warenkorb enthält auch Produkte wie Computer,
Videogeräte oder Fernreisen, die von Jahr zu Jahr billiger werden, aber
keineswegs zum täglichen Bedarf gehören. So wird eine niedrige Inflation
vorgetäuscht, obwohl die Produkte des täglichen Lebens zum Teil enorm verteuert
wurden. Laut einer Erhebung der AK sind die Preise für Essen und Trinken seit
Februar 2001 um rund 9 Prozent gestiegen. Die Inflationsrate betrug im
Vergleichszeitraum aber nur 4,2 Prozent.
Die Waren im sogenannten Mikrokorb – 20 Positionen, von Milch und
Brot bis zum Schweinsschnitzel – kosteten im Vorjahr um 10,2 Prozent mehr als
2000. Der wöchentliche Bedarf (57 Positionen, neben Nahrungsmitteln auch Tanken
oder Essen außer Haus) hat sich in dieser Zeit um sieben Prozent verteuert.
Die allgemeine Inflationsrate macht für 2000 bis 2003 genau 5,9 Prozent aus.
Höhere Gebühren und Steuern haben die heimischen Haushalte seit 2000 überdies
mit 466 € pro Jahr und Haushalt belastet. In Summe war das eine Mehrbelastung
von 1,54 Mrd. € (Kurier, 22.01.04).
Die Preistreiber gegenüber dem Jahr 2002_______________________________
Gas, Grundgebühr +39,3
%
Bienenhonig +34,0
%
Heilbehelfe +20,5
%
Strom, Grundgeb., Zähler +18,5
%
Rindfleisch, Hinteres +15,2
%
Lacke +13,0
%
Fahrschule +12,3
%
Vollmilchschokolade +11,0
%
Ausstellungen, Museen +9,9 %
Kartoffeln +9,6
%
Dass die Inflation von
1,8 auf 1,3 Prozent (2003) gesunken ist, kommt vor allem durch günstige Preise
bei Telefonie und technischen Geräten. Dem stehen aber die „Preistreiber“ des
täglichen Bedarfs gegenüber – etwa Gas- und Stromgrundgebühr und Nahrungsmittel
(ÖGB-Nachrichtendienst).
Besonders betroffen von dieser
Entwicklung waren die österreichischen PensionistInnen, da diese insgesamt
durch die pensionsrechtlichen Regelungen einkommensmäßig benachteiligt wurden.
Die Nichtabgeltung der
Teuerung seit 2001 führt zu einer lebenslangen Pensionskürzung.
Ein Großteil der
österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten müssen, seit ÖVP und FPÖ im
Jahre 2000 an die Regierung kamen, daher jeden Euro zwei Mal umdrehen. Sogar
die Pensionsanpassungen liegen deutlich unter der (niedrigen) Inflationsrate.
Daher verlieren Österreichs Pensionistinnen und Pensionisten Jahr für Jahr an
Kaufkraft und müssen gleichzeitig jedoch für die erhöhten Kosten für Güter des
täglichen Bedarfs (Lebenshaltungskosten) aufkommen.
·
Seit 2001
permanente Pensionskürzungen durch Pensionsanpassungen unter der Teuerungsrate.
·
4 Prozent
zusätzliche Pensionskürzungen 2001 bis 2003 durch den Abzug von sogenannten
„Übergenüssen“.
·
Einmalzahlungen
statt echter Anpassung reduzieren seit 2002 die Pensionsbasis und führen zu
lebenslangen Pensionskürzungen.
·
Kürzung bzw.
Streichung des Pensionisten-Absetzbetrages.
·
Erhöhung des
Pensionssicherungsbeitrages.
Die schwarz-blaue
Regierung hat die Pensionsanpassung in den vergangenen Jahren sehr niedrig
gehalten und mit Einmalzahlungen den Eindruck erwecken wollen, dass die
Pensionen trotzdem steigen. Dass schon in den letzten Jahren die
Pensionsanpassung deutlich hinter der Teuerung für Güter des täglichen Bedarfs
zurückgeblieben ist, zeigt sich an der Tatsache, dass die Inflationsrate dafür
in Summe bei acht Prozent, die Summe der Pensionsanpassungen der Jahre 2000 bis
2003 bei mageren drei Prozent liegen. Diese Zahlen dokumentieren den Verlust
der Kaufkraft eindeutig.
Der gültige Warenkorb
ist aus diesem Grund kein realistischer Maßstab mehr zur Ermittlung von
Preissteigerungen bei Produkten, die für die Grundversorgung notwendig sind.
Die tatsächliche Preisentwicklung wird unter anderem durch technische Geräte,
die einem starken Preisverfall ausgesetzt sind, verzerrt.
Gefordert wird daher
ein regelmäßiger Warenkorb für „Güter des täglichen Bedarfs“ (Mikrowarenkorb)
durch die Statistik Austria.
Die unterzeichneten
Abgeordneten stellen daher den nachfolgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung:
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit wird aufgefordert:
Einen zusätzlichen
„Warenkorb mit Gütern des täglichen Bedarfs“ bei der Statistik Austria zu
beauftragen, damit die tatsächliche Belastung für die KonsumentInnen bzw. der
Haushalte durch Preissteigerungen konkret dargestellt werden kann. Dieser hat
auch die Entwicklung von Steuern und Gebühren zu berücksichtigen. Die
Ergebnisse sind aufgeschlüsselt auf Bundesländer regelmäßig (monatlich) zu
veröffentlichen.
Zuweisung:
Wirtschaftsausschuss