347/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 25.02.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl
und GenossInnen
betreffend Freistellung für Väter anlässlich
der Geburt eines Kindes (Vaterschutzmonat)
Immer mehr Väter wollen eine
aktive Rolle im Leben ihrer Kinder einnehmen. Bislang gestaltet sich das
Wahrnehmen der Vaterrolle immer noch schwierig. Um Väter in diesen Wünschen zu
unterstützen, müssen die dafür benötigten Rahmenbedingungen bereitgestellt
werden. Väter erhalten durch die Anwesenheit in den ersten Lebenstagen ihres
Kindes eine wichtige Chance in ihre Vaterrolle hineinzuwachsen. Die aktive
Teilnahme der Väter am Entwicklungsprozess des Säuglings hat positive
Auswirkungen auf die Entfaltung des Kindes und bedeutet ebenso eine notwendige
Entlastung für die Mütter.
Die ersten Wochen nach der
Geburt eines Kindes stellen einen grundlegenden Umbruch im Leben der Familien
dar. Vor allem bei bisher kinderlosen Paaren bedeutet die neue Situation eine
große Herausforderung für die Eltern. Bis dato liegt es vorwiegend an den
Müttern die neuen Aufgaben zu bewältigen. In vormals gleichberechtigten
Partnerschaften setzt so eine traditionelle Arbeitsteilung ein.
Aus diesen Gründen bietet die
Etablierung eines Vaterschutzmonates jenen Vätern Rechtsschutz, die sich in den
ersten Lebenswochen auf das Kind konzentrieren wollen. Die derzeit
kollektivvertraglich geregelte Dienstfreistellung von ein bis zwei Tagen reicht
in diesem Sinne nicht aus. Der Vaterschutzmonat sieht eine Freistellung der
Väter für einen Monat vor. Somit können Mütter in dieser Lebensphase
unterstützt und die erste Zeit des Familienlebens gemeinsam mit dem Partner
bewältigen werden.
Der Rechtsanspruch auf einen
Vaterschutzmonat zur Gewährleistung familienfreundlicher Personalpolitik zahlt
sich auch für Unternehmen aus. Sie erhalten zufriedene, motivierte und
leistungsorientierte Mitarbeiter, die in der Familie ihre soziale, intuitive
und kommunikative Qualifikation erweitern. Zudem wird durch die vermehrte
Teilnahme der Väter an Familienarbeit der Wiedereinstieg der Frauen ins
Berufsleben erleichtert und ein Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
geleistet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgenden
Entschließungsantrag:
„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird
aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der vorsieht, dass jeder Arbeitnehmer das
Recht auf einen Vaterschutzmonat nach der Geburt des Kindes erhält. Der
Arbeitnehmer soll ab der Bekanntgabe des Wunsches auf Inanspruchnahme des
Vaterschutzmonates kündigungs- und entlassungsgeschützt sein.“
Zuweisungsvorschlag: Familienausschuss