347/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 25.02.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl

und GenossInnen

betreffend Freistellung für Väter anlässlich der Geburt eines Kindes (Vaterschutzmonat)

 

 

Immer mehr Väter wollen eine aktive Rolle im Leben ihrer Kinder einnehmen. Bislang gestaltet sich das Wahrnehmen der Vaterrolle immer noch schwierig. Um Väter in diesen Wünschen zu unterstützen, müssen die dafür benötigten Rahmenbedingungen bereitgestellt werden. Väter erhalten durch die Anwesenheit in den ersten Lebenstagen ihres Kindes eine wichtige Chance in ihre Vaterrolle hineinzuwachsen. Die aktive Teilnahme der Väter am Entwicklungsprozess des Säuglings hat positive Auswirkungen auf die Entfaltung des Kindes und bedeutet ebenso eine notwendige Entlastung für die Mütter.

 

Die ersten Wochen nach der Geburt eines Kindes stellen einen grundlegenden Umbruch im Leben der Familien dar. Vor allem bei bisher kinderlosen Paaren bedeutet die neue Situation eine große Herausforderung für die Eltern. Bis dato liegt es vorwiegend an den Müttern die neuen Aufgaben zu bewältigen. In vormals gleichberechtigten Partnerschaften setzt so eine traditionelle Arbeitsteilung ein.

 

Aus diesen Gründen bietet die Etablierung eines Vaterschutzmonates jenen Vätern Rechtsschutz, die sich in den ersten Lebenswochen auf das Kind konzentrieren wollen. Die derzeit kollektivvertraglich geregelte Dienstfreistellung von ein bis zwei Tagen reicht in diesem Sinne nicht aus. Der Vaterschutzmonat sieht eine Freistellung der Väter für einen Monat vor. Somit können Mütter in dieser Lebensphase unterstützt und die erste Zeit des Familienlebens gemeinsam mit dem Partner bewältigen werden.

 

Der Rechtsanspruch auf einen Vaterschutzmonat zur Gewährleistung familienfreundlicher Personalpolitik zahlt sich auch für Unternehmen aus. Sie erhalten zufriedene, motivierte und leistungsorientierte Mitarbeiter, die in der Familie ihre soziale, intuitive und kommunikative Qualifikation erweitern. Zudem wird durch die vermehrte Teilnahme der Väter an Familienarbeit der Wiedereinstieg der Frauen ins Berufsleben erleichtert und ein Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

                             Entschließungsantrag:

 

 

 „Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der vorsieht, dass jeder Arbeitnehmer das Recht auf einen Vaterschutzmonat nach der Geburt des Kindes erhält. Der Arbeitnehmer soll ab der Bekanntgabe des Wunsches auf Inanspruchnahme des Vaterschutzmonates kündigungs- und entlassungsgeschützt sein.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag:          Familienausschuss