348/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 25.02.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten
Pirklhuber, Rest-Hinterseer, Freundinnen und Freunde
betreffend Umsetzung
der EU-Agrarreform in Österreich
Die Luxemburger
Beschlüsse des EU-Agrarrates vom Juni 2003 leiten mit ihren Kernelementen
(Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion, Cross Compliance sowie
obligatorische Modulation) eine grundlegende Neuausrichtung der Gemeinsamen
Agrarpolitik ein.
Die EU-Bestimmungen geben in vielen Bereichen
lediglich einen Rahmen vor, den die Mitgliedstaaten durch ihre nationale
Gesetzgebung auszufüllen haben. Eine relativ hohe Flexibilität besteht bei der
Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion. Diese den Mitgliedstaaten
zugestandenen Möglichkeiten der Ausgestaltung des Entkopplungsmodells bieten
die Chance, sie als wichtiges agrarpolitisches Instrument zu nutzen.
Insbesondere gilt es, deutlichere Maßnahmen als bisher für einen
Interessensausgleich zwischen den Regionen und landwirtschaftlichen
Betriebszweigen zu ergreifen, um Ungleichgewichte bei den bisherigen
Förderungen zu verringern und eine Verbesserung der Förderung von
Grünlandstandorten und extensiv bewirtschafteten Standorten zu erreichen.
Die einheitliche Flächenprämie hat den
Vorteil, dass die Leistungen aller Bäuerinnen und Bauern zur Erhaltung der
Kulturlandschaft honoriert werden - und zwar auf jedem Hektar ihres Betriebes,
nicht nur für bestimmte Früchte und Tiere. Die Bäuerinnen und Bauern haben ihre
Betriebe – ökonomischen Prinzipien folgend – entsprechend den
agrarpolitisch gesetzten Rahmenbedingungen ausgerichtet. Es sollten daher keine
abrupten Veränderungen der Rahmenbedingungen vorgenommen werden, die die
Existenz der Betriebe gefährden könnten. Ein Kombinationsmodell aus Betriebs-
und Flächenprämie, das mittelfristig in eine einheitliche Flächenprämie münden
soll, wäre ein gangbarer Ansatz mit dem Ziel, die einheitliche Flächenprämie im
Jahr 2012 zu erreichen.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, bei der
Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik folgende Maßnahmen
vorzusehen:
1.
Abbau der Unausgewogenheit bei den
Prämienzahlungen und Sicherstellung eines Interessensausgleichs zwischen den
Regionen und landwirtschaftlichen Betriebszweigen durch Entkoppelung der
Direktzahlungen und schrittweise Einführung einer regional einheitlichen
Flächenprämie bis zum Jahr 2012
2.
Berücksichtigung des Faktors Arbeit und
Beschäftigung bei den entkoppelten
Prämien
3.
Bindung der Prämien an KonsumentInnen-,
Umwelt- und Tierschutzkriterien (Cross Compliance) sowie Einführung eines
gentechnikfreien Produktionsstandards im Rahmen des ÖPUL als über die gute
landwirtschaftliche Praxis hinausgehendes Förderkriterium
4.
maximale Nützung des Instruments der
möglichen Einbehaltung von bis zu zehn Prozent der Direktzahlungen, um damit
besonders ökologische Formen der Landbewirtschaftung zu unterstützen
5.
die durch die Modulation frei werdenden Gelder
sollen explizit für den biologischen Landbau und besonders tierfreundliche
Stall-Haltungssysteme unter besonderer Berücksichtigung der Freilandhaltung zur
Verfügung gestellt werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.