348/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 25.02.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Pirklhuber, Rest-Hinterseer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Umsetzung der EU-Agrarreform in Österreich

 

 

Die Luxemburger Beschlüsse des EU-Agrarrates vom Juni 2003 leiten mit ihren Kernelementen (Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion, Cross Compliance sowie obligatorische Modulation) eine grundlegende Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik ein.

 

Die EU-Bestimmungen geben in vielen Bereichen lediglich einen Rahmen vor, den die Mitgliedstaaten durch ihre nationale Gesetzgebung auszufüllen haben. Eine relativ hohe Flexibilität besteht bei der Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion. Diese den Mitgliedstaaten zugestandenen Möglichkeiten der Ausgestaltung des Entkopplungsmodells bieten die Chance, sie als wichtiges agrarpolitisches Instrument zu nutzen. Insbesondere gilt es, deutlichere Maßnahmen als bisher für einen Interessensausgleich zwischen den Regionen und landwirtschaftlichen Betriebszweigen zu ergreifen, um Ungleichgewichte bei den bisherigen Förderungen zu verringern und eine Verbesserung der Förderung von Grünlandstandorten und extensiv bewirtschafteten Standorten zu erreichen.

 

Bei der Entkoppelung gibt es im wesentlichen zwei Modelle bzw. die Möglichkeit einer Kombination dieser Modelle.

 

  1. Die pauschale Betriebsprämie, die sich aus früher erhaltenen Prämien im  Referenzzeitraum 2000 – 2002 errechnet. Bei der Anwendung der pauschalen Betriebsprämie gibt es kaum Umverteilungen zwischen Betrieben, Regionen und Sektoren und die bisherigen Ungleichgewichte und die Benachteiligung von Grünland- gegenüber Ackerbaubetrieben würden fortgesetzt.

 

  1. Die regional einheitliche Flächenprämien, bei der innerhalb einer definierten Region eine bestimmte Prämie je Hektar bezahlt wird. Über die Höhe pro Betrieb entscheidet der Umfang der prämienberechtigten Nutzfläche eines Betriebes. Bei Anwendung dieses Modelles kommt es zu einer Umverteilung zwischen Betrieben und Regionen, wobei die bestehende Benachteiligung von Grünland abgebaut werden könnte.

 

  1. Eine Kombination aus referenzbezogener Betriebsprämie und regional einheitlicher Flächenprämie als Übergangslösung zu regional einheitlichen Flächenprämien.

 

Die einheitliche Flächenprämie hat den Vorteil, dass die Leistungen aller Bäuerinnen und Bauern zur Erhaltung der Kulturlandschaft honoriert werden - und zwar auf jedem Hektar ihres Betriebes, nicht nur für bestimmte Früchte und Tiere. Die Bäuerinnen und Bauern haben ihre Betriebe – ökonomischen Prinzipien folgend – entsprechend den agrarpolitisch gesetzten Rahmenbedingungen ausgerichtet. Es sollten daher keine abrupten Veränderungen der Rahmenbedingungen vorgenommen werden, die die Existenz der Betriebe gefährden könnten. Ein Kombinationsmodell aus Betriebs- und Flächenprämie, das mittelfristig in eine einheitliche Flächenprämie münden soll, wäre ein gangbarer Ansatz mit dem Ziel, die einheitliche Flächenprämie im Jahr 2012 zu erreichen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung wird ersucht, bei der Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik folgende Maßnahmen vorzusehen:

 

 

1.             Abbau der Unausgewogenheit bei den Prämienzahlungen und Sicherstellung eines Interessensausgleichs zwischen den Regionen und landwirtschaftlichen Betriebszweigen durch Entkoppelung der Direktzahlungen und schrittweise Einführung einer regional einheitlichen Flächenprämie bis zum Jahr 2012

 

2.             Berücksichtigung des Faktors Arbeit und Beschäftigung bei den  entkoppelten Prämien

 

3.             Bindung der Prämien an KonsumentInnen-, Umwelt- und Tierschutzkriterien (Cross Compliance) sowie Einführung eines gentechnikfreien Produktionsstandards im Rahmen des ÖPUL als über die gute landwirtschaftliche Praxis hinausgehendes Förderkriterium

 

4.             maximale Nützung des Instruments der möglichen Einbehaltung von bis zu zehn Prozent der Direktzahlungen, um damit besonders ökologische Formen der Landbewirtschaftung zu unterstützen

 

5.             die durch die Modulation frei werdenden Gelder sollen explizit für den biologischen Landbau und besonders tierfreundliche Stall-Haltungssysteme unter besonderer Berücksichtigung der Freilandhaltung zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.