349/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 25.02.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Reform der Gütezeichenverordnung

 

 

 

 

 

 

 

 

Die EU geht in ihrer Politik des freien Warenverkehrs von mündigen, d. informierten VerbraucherInnen aus. „Die Verbraucher können mit Recht erwarten, dass Informationen über die Qualität und die Bestandteile von Lebensmitteln hilfreich sind und klar präsentiert werden, so dass man Entscheidungen in Kenntnis der Sachlage fällen kann. Daher sollen auch Vorschläge zur Etikettierung von Lebensmitteln unterbreitet werden.“ (Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit)

 

Angesichts der Angebotsvielfalt kommt Gütesiegeln eine erhöhte Bedeutung für die Orientierung der KonsumentInnen zu. Derzeit zeichnet sich deshalb ein neuer Boom der Gütezeichen aus, ihre Vielfalt führt jedoch zu neuer Unübersichtlichkeit. Deshalb erscheint eine umfassende Neuregelung der Gütezeichenverordnung angebracht. Die derzeitige Gütezeichenverordnung stammt aus dem Jahr 1942 und wurde vom Reichswirtschaftsminister und der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erlassen. Sie beruht auf Güte- und Bezeichnungsvorschriften vom 8. September 1939.
 
Originalzitat: 
§ 1  (1) Zeichen, die nach den Satzungen und sonstigen Vorschriften oder
Vereinbarungen von Verbänden, Organisationen und anderen Stellen dazu
bestimmt sind, die Erzeugnisse oder Leistungen einer Mehrheit von
Gewerbetreibenden nach ihrer Beschaffenheit zu kennzeichnen (Güte-,
Prüf-, Gewähr- und ähnliche Zeichen), dürfen innerhalb der
gewerblichen Wirtschaft nur mit Genehmigung des
Reichswirtschaftsministers oder der von ihm ermächtigten Stelle,
innerhalb der Ernährungswirtschaft nur mit Genehmigung des
Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft oder der von ihm
bestimmten Stellen angebracht und geführt werden.
 
 

Nicht nur das Warenangebot, sondern auch die Bedürfnisse der KonsumentInnen nach übersichtlicher Information haben sich geändert, was eine Neugestaltung der gesetzlichen Grundlagen erfordert.

Dabei soll auch dem Aspekt der Kontrolle von angeführten Qualitätsaspekte der Gütezeichen Augenmerk geschenkt werden.

 

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, die Gütezeichenverordnung im Sinne einer  zeitgemäßen Wettbewerbs- und KonsumentInnenpolitik (Transparenz, Übersichtlichkeit, Verlässlichkeit, Qualitätssicherheit, ...) umfassend zu reformieren.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsauschuss vorgeschlagen.