350/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 25.02.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Studie über die Korrelation von Tumoren mit der Verwendung von

Schnurlos-Telefonen nach dem DECT-Standard

 

 

 

In den letzter Jahren häufen sich verschiedene Hinweise (Zeitungsartikel, Beobachtung von Ärzten, ...), wonach die Verwendung von Schnurlos-Telefonen nach dem DECT-Standard kanzerogene Auswirkungen haben könnte. Es gibt Fälle, bei denen ein Zusammenhang zwischen dem Auftreten von Augentumoren bei Kindern und der Verwendung von Schnurlos-Telefonen nach dem DECT-Standard nicht auszuschließen ist. Auch die Ausstrahlung von derartigen Geräten aus Nachbarwohnungen erscheint in manchen Fällen höchst bedenklich.

DECT-Schnurlos-Telefone arbeiten und wirken wie Mobilfunkbasisstationen. Nachdem eine nachteilige Beeinflussung der menschlichen Gesundheit nicht ausgeschlossen ist, muss dieses Feld im Sinne eines vorsorgenden Gesundheitsschutzes sowie eines Vorstoßes im Rahmen der Gesundheitsförderung einer näheren Untersuchung in Form einer wissenschaftlichen Studie unterzogen werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die für Gesundheit, Umwelt sowie Technologie zuständigen BundesministerInnen werden aufgefordert, umgehend, spätestens jedoch binnen Jahresfrist eine Studie in Auftrag zu geben, die Zusammenhänge zwischen dem Auftreten von Augentumoren bei Kindern und der Verwendung von Schnurlos-Telefonen nach dem DECT-Standard untersucht.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.