350/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 25.02.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr.
Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend Studie über
die Korrelation von Tumoren mit der Verwendung von
Schnurlos-Telefonen nach dem DECT-Standard
In den letzter Jahren häufen sich verschiedene
Hinweise (Zeitungsartikel, Beobachtung von Ärzten, ...), wonach die Verwendung
von Schnurlos-Telefonen nach dem DECT-Standard kanzerogene Auswirkungen haben
könnte. Es gibt Fälle, bei denen ein Zusammenhang zwischen dem Auftreten von
Augentumoren bei Kindern und der Verwendung von Schnurlos-Telefonen nach dem
DECT-Standard nicht auszuschließen ist. Auch die Ausstrahlung von derartigen
Geräten aus Nachbarwohnungen erscheint in manchen Fällen höchst bedenklich.
DECT-Schnurlos-Telefone arbeiten und wirken
wie Mobilfunkbasisstationen. Nachdem eine nachteilige Beeinflussung der
menschlichen Gesundheit nicht ausgeschlossen ist, muss dieses Feld im Sinne
eines vorsorgenden Gesundheitsschutzes sowie eines Vorstoßes im Rahmen der
Gesundheitsförderung einer näheren Untersuchung in Form einer
wissenschaftlichen Studie unterzogen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die für Gesundheit, Umwelt
sowie Technologie zuständigen BundesministerInnen werden aufgefordert,
umgehend, spätestens jedoch binnen Jahresfrist eine Studie in Auftrag zu geben,
die Zusammenhänge zwischen dem Auftreten von Augentumoren bei Kindern und der
Verwendung von Schnurlos-Telefonen nach dem DECT-Standard untersucht.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an
den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.