351/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 25.02.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Pilz,
Freundinnen und Freunde
betreffend Betriebspensionen
der ehemaligen MitarbeiterInnen der Fa. Böhler
Die MitarbeiterInnen
und PensionistInnen der Firma Böhler haben in der zweiten Hälfte der Achtziger
Jahre gegen eine Abschlagszahlung auf einen sehr großen Teil ihrer in der
Betriebsvereinbarung vorgesehenen Betriebspension verzichtet. Dies geschah im
Interesse des Unternehmenserhalts sowie des Erhalts der damit verbundenen
Arbeitsplätze.
Historisch betrachtet sind alle damit in
Zusammenhang stehenden Ereignisse wie Vorgänge erklärlich und auch
gesetzeskonform. Tatsache ist jedoch, dass das Unternehmen bereits kurze Zeit
nach dem Verzicht der MitarbeiterInnen in einer Situation war, in der es
erhebliche Gewinne erzielte und in der – nach geltendem Recht – eine
Weiterführung der zugesagten betrieblichen Pensionsvorsorge möglich und
moralisch geboten erschien. Dem stand jedoch der Verzicht der MitarbeiterInnen
und PensionistInnen entgegen, die sich falsch informiert fühlen: Ihnen war vor
Unterzeichnung der Verzichtserklärung nicht gesagt worden, dass das angestrebte
Ziel – die Unternehmenssanierung – auch anders, etwa über eine temporäre
Aussetzung der Betriebspension, erreicht werden könne. Die gewählte Vorgangsweise
mit vollständigem Verzicht auf alle Ansprüche gegen eine Abschlagszahlung wurde
als einzige Möglichkeit dargestellt.
Die gegenwärtige Regierung unterstützt das
sog. „Drei-Säulen-Modell“ in der Finanzierung der Altersvorsorge. Die
Ereignisse um die Betriebspension der Firma Böhler ist geeignet, dass Vertrauen
in die Sicherheit von Betriebspensionen sowie in die Zuverlässigkeit
politischer Zusagen in Frage zu stellen.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere die
Bundesminister für Finanzen sowie für Soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz, werden aufgefordert, gemeinsam mit den betroffenen
PensionistInnen der Firma Böhler eine Lösung zur Befriedigung ihrer Ansprüche
zu erarbeiten und umzusetzen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an
den Ausschuß für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.