351/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 25.02.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Betriebspensionen der ehemaligen MitarbeiterInnen der Fa. Böhler

 

Die MitarbeiterInnen und PensionistInnen der Firma Böhler haben in der zweiten Hälfte der Achtziger Jahre gegen eine Abschlagszahlung auf einen sehr großen Teil ihrer in der Betriebsvereinbarung vorgesehenen Betriebspension verzichtet. Dies geschah im Interesse des Unternehmenserhalts sowie des Erhalts der damit verbundenen Arbeitsplätze.

 

Historisch betrachtet sind alle damit in Zusammenhang stehenden Ereignisse wie Vorgänge erklärlich und auch gesetzeskonform. Tatsache ist jedoch, dass das Unternehmen bereits kurze Zeit nach dem Verzicht der MitarbeiterInnen in einer Situation war, in der es erhebliche Gewinne erzielte und in der – nach geltendem Recht – eine Weiterführung der zugesagten betrieblichen Pensionsvorsorge möglich und moralisch geboten erschien. Dem stand jedoch der Verzicht der MitarbeiterInnen und PensionistInnen entgegen, die sich falsch informiert fühlen: Ihnen war vor Unterzeichnung der Verzichtserklärung nicht gesagt worden, dass das angestrebte Ziel – die Unternehmenssanierung – auch anders, etwa über eine temporäre Aussetzung der Betriebspension, erreicht werden könne. Die gewählte Vorgangsweise mit vollständigem Verzicht auf alle Ansprüche gegen eine Abschlagszahlung wurde als einzige Möglichkeit dargestellt.

 

Die gegenwärtige Regierung unterstützt das sog. „Drei-Säulen-Modell“ in der Finanzierung der Altersvorsorge. Die Ereignisse um die Betriebspension der Firma Böhler ist geeignet, dass Vertrauen in die Sicherheit von Betriebspensionen sowie in die Zuverlässigkeit politischer Zusagen in Frage zu stellen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesminister für Finanzen sowie für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, werden aufgefordert, gemeinsam mit den betroffenen PensionistInnen der Firma Böhler eine Lösung zur Befriedigung ihrer Ansprüche zu erarbeiten und umzusetzen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.