356/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 26.02.2004
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Heidrun Silhavy
und GenossInnen
betreffend Absicherung der Lehrgänge im
Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz
Die Situation Jugendlicher am Lehrstellenmarkt
spitzt sich immer mehr zu. Zur Zeit stehen 2.070 gemeldete offene Lehrstellen
4.460 Lehrstellensuchenden gegenüber.
Die Situation wird sich mit Ende des
Schuljahres weiter verschärfen. Daher muss rechtzeitig Vorsorge getroffen
werden, dass jene Jugendlichen, die keinen Lehrplatz bekommen, durch die
Maßnahmen des Jugendausbildungs-Sicherungsgesetzes aufgefangen werden.
Expertenberechungen zufolge, werden für 2004
zirka 10.000 Jugendliche auf Maßnahmen aus dem JASG angewiesen sein. Dabei
handelt es sich zum Großteil um Personen aus dem Schulentlassjahrgang 2004,
aber auch um noch nicht vermittelte Jugendliche aus früheren Jahrgängen.
Derzeit steht Jugendlichen aus dem Schulentlassjahrgang 2004 die Möglichkeit
Maßnahmen aus dem JASG in Anspruch zu nehmen nicht offen, da sie in den
Geltungsbereich des Gesetzes nicht aufgenommen sind.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten
Abgeordneten nachfolgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende April 2004 eine Regierungsvorlage
zur Novellierung des Jugendausbildungs-Sicherungs-gesetzes mit folgenden
Schwerpunkten zuzuleiten:
·
Einbeziehung des Schulentlassjahrganges
2004
·
Verlängerung der Lehrgänge von 9 auf 12
Monate
·
Sicherstellung der Finanzierung über
Steuermittel, um der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung des Anliegens der
Jugendausbildung gerecht zu werden und nicht einseitig die Mittel der
Arbeitmarktpolitk belastet wird
· Umkehr des Prinzips, dass ein Weiterbesuch eines Lehrganges nur dann erfolgt, wenn eine erfolglose Vermittlung vorliegt. In Zukunft sollen die Teilnehmer an JASG-Lehrgängen von Anfang an die Sicherheit haben, bis zur Lehrabschlussprüfung an den Lehrgängen teilnehmen zu können, sofern sie nicht dazwischen vermittelt werden.“