360/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 16.03.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

betreffend ORF Gebührenbefreiung für hörbehinderte und gehörlose Menschen

 

Im aktuellen Budgetbegleitgesetz wurde auch die Aufhebung der Befreiung von den ORF Gebühren für Menschen mit Behinderung beschlossen. Ein Anspruch auf  Gebührenbefreiung ist für diese Gruppe auch nur mehr dann möglich, wenn die dafür notwendige Einkommensgrenze nicht überschritten wird.

 

Gehörbehinderte und gehörlose Menschen können aber das Angebot des ORF nur in geringem Ausmaß in Anspruch nehmen, da es der ORF bis heute nicht geschafft hat, das gesamte Angebot auch für diesen Personenkreis zugänglich zu machen.

Menschen mit Hörbehinderungen und gehörlose Menschen müssen die gesamte ORF Gebühr bezahlen, obwohl der ORF ihnen nur ein minimales Angebot an Sendungen bietet.

 

Dies führt zu einer Diskriminierung von gehörbehinderten und gehörlosen Menschen, die nicht weiter aufrecht erhalten werden kann, sondern rückwirkend mit 1.1.2004  beseitigt werden muss.     

 

Erst dann, wenn das Angebot des ORF zur Gänze auch gehörbehinderten und gehörlosen Menschen zugänglich ist, ist es berechtigt, über eine Gebühreneinhebung nachzudenken. 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert bis zum 30. Juni 2004 (rückwirkend mit 1.1.2004) eine Änderung des Budgetbegleitgesetzes dahingehend zu veranlassen, das gehörbehinderte und gehörlose Menschen bis zur vollständigen Zugänglichkeit des ORF Angebotes, von der Fernsehgebühr wieder befreit werden.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.