360/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 16.03.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Haidlmayr,
Freundinnen und Freunde
betreffend ORF
Gebührenbefreiung für hörbehinderte und gehörlose Menschen
Im aktuellen
Budgetbegleitgesetz wurde auch die Aufhebung der Befreiung von den ORF Gebühren
für Menschen mit Behinderung beschlossen. Ein Anspruch auf Gebührenbefreiung ist für diese Gruppe
auch nur mehr dann möglich, wenn die dafür notwendige Einkommensgrenze nicht
überschritten wird.
Gehörbehinderte und gehörlose Menschen können
aber das Angebot des ORF nur in geringem Ausmaß in Anspruch nehmen, da es der
ORF bis heute nicht geschafft hat, das gesamte Angebot auch für diesen
Personenkreis zugänglich zu machen.
Menschen mit Hörbehinderungen und gehörlose
Menschen müssen die gesamte ORF Gebühr bezahlen, obwohl der ORF ihnen nur ein
minimales Angebot an Sendungen bietet.
Dies führt zu einer Diskriminierung von
gehörbehinderten und gehörlosen Menschen, die nicht weiter aufrecht erhalten
werden kann, sondern rückwirkend mit 1.1.2004 beseitigt werden muss.
Erst dann, wenn das Angebot des ORF zur Gänze
auch gehörbehinderten und gehörlosen Menschen zugänglich ist, ist es
berechtigt, über eine Gebühreneinhebung nachzudenken.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert bis zum
30. Juni 2004 (rückwirkend mit 1.1.2004) eine Änderung des
Budgetbegleitgesetzes dahingehend zu veranlassen, das gehörbehinderte und gehörlose
Menschen bis zur vollständigen Zugänglichkeit des ORF Angebotes, von der
Fernsehgebühr wieder befreit werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an
den Finanzausschuss vorgeschlagen.