361/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 16.03.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Steuerentlastungen für Menschen mit Behinderung

 

 

Die österreichische Bundesregierung hat bereits vor einiger Zeit ihre Vorstellungen für die für 2005 angekündigte Steuerreform präsentiert. Den bisherigen Publikationen

über die Inhalte der Steuerreform(en) ist jedoch nicht zu entnehmen, ob, wie von den Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung seit vielen Jahren bereits gefordert, für diesen Personenkreis Entlastungen vorgesehen sind.

 

Es sei in diesem Zusammenhang in Erinnerung gerufen, dass die im

Österreichischen Einkommensteuergesetz vorgesehenen Freibeträge (§ 35 EStG) bereits seit 16 (!) Jahren keiner Valorisierung unterzogen wurden, im Gegenteil, seit 1996 bei Bezug von Pflegegeld weggefallen sind, und es bei den in § 34 EStG vorgesehenen Freibeträgen ebenfalls zu keinen Anhebungen gekommen ist.

 

Man kann in diesem Zusammenhang davon sprechen, dass KÜRZUNGEN für

Menschen mit Behinderung, die PflegegeldbezieherInnen sind, vorgenommen wurden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert bei der Steuerreform 2005 auch Menschen mit Behinderungen steuerlich zu entlasten, indem die behinderungsbedingten Freibeträge nach 16 Jahren endlich angehoben werden und bei Personen, die aufgrund ihres Einkommens nicht lohnsteuerpflichtig sind, die Negativsteuer einzuführen.     

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß vorgeschlagen.