361/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 16.03.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten
Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Steuerentlastungen
für Menschen mit Behinderung
Die
österreichische Bundesregierung hat bereits vor einiger Zeit ihre Vorstellungen
für die für 2005 angekündigte Steuerreform präsentiert. Den bisherigen Publikationen
über die Inhalte der
Steuerreform(en) ist jedoch nicht zu entnehmen, ob, wie von den
Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung seit vielen Jahren bereits
gefordert, für diesen Personenkreis Entlastungen vorgesehen sind.
Es sei in diesem
Zusammenhang in Erinnerung gerufen, dass die im
Österreichischen
Einkommensteuergesetz vorgesehenen Freibeträge (§ 35 EStG) bereits seit 16 (!)
Jahren keiner Valorisierung unterzogen wurden, im Gegenteil, seit 1996 bei
Bezug von Pflegegeld weggefallen sind, und es bei den in § 34 EStG vorgesehenen
Freibeträgen ebenfalls zu keinen Anhebungen gekommen ist.
Man kann in diesem
Zusammenhang davon sprechen, dass KÜRZUNGEN für
Menschen mit
Behinderung, die PflegegeldbezieherInnen sind, vorgenommen wurden.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert bei der
Steuerreform 2005 auch Menschen mit Behinderungen steuerlich zu entlasten,
indem die behinderungsbedingten Freibeträge nach 16 Jahren endlich angehoben
werden und bei Personen, die aufgrund ihres Einkommens nicht
lohnsteuerpflichtig sind, die Negativsteuer einzuführen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an
den Finanzausschuß vorgeschlagen.