364/A XXII. GP
Eingebracht am 24.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Antrag
der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Mag.
Christine Muttonen und GenossInnen
betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird
Der Nationalrat
wolle beschließen:
Bundesgesetz,
mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird
Der Nationalrat hat
beschlossen:
Artikel
I
Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988,
zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.
80/2003,
wird wie folgt geändert:
§ 37 Abs 9 lautet:
„(9) Bei der erstmaligen Veranlagung für ein Kalenderjahr
sind auf Antrag positive Einkünfte aus
selbständiger
künstlerischer Tätigkeit im Sinne des § 10 Abs. 2 Z 5 des Umsatzsteuergesetzes
1994,
aus schriftstellerischer Tätigkeit und aus selbständiger Tätigkeit als
Architekt beginnend mit
dem
Veranlagungsjahr, das zwei Jahre vor dem Kalenderjahr liegt, dem die Einkünfte
zuzurechnen sind, gleichmäßig auf drei Jahre zu verteilen. Der Antrag ist mit
der Abgabe der
Steuererklärung für das Kalenderjahr zu stellen, dem die zu verteilenden
Einkünfte zuzurechnen
sind. Der Antrag ist unwiderruflich. Wird ein derartiger Antrag gestellt, sind
die betreffenden
Verfahren
wiederaufzunehmen."
Artikel II
Inkrafttretensbestimmung
§ 37 Abs 9 i.d.F Artikel I ist erstmalig
bei Veranlagung für das Kalenderjahr 2005 anzuwenden.
Begründung:
Architekten sehen sich als Baukünstler ähnlichen
Bedingungen ausgesetzt wie andere Künstler.
Leider wurde bei der Einführung der Möglichkeit der Verteilung der Einkünfte
auf drei Jahre nicht
ausreichend
berücksichtigt, dass Architekten ihre Tätigkeit im Regelfall als Ziviltechniker
erbringen
und
daher die bisherige Bestimmung im § 37 Abs 9 EStG 1988 für sie nicht zugänglich
ist. Durch
diesen
Gesetzesentwurf wird bewirkt, dass die Architekten mit anderen Künstlern und
Schriftstellern
gleichgestellt werden.
Gemäß § 69 Abs. 4 GOG wird verlangt, über diesen Antrag
eine Erste Lesung innerhalb von drei
Monaten
anzuberaumen.
Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss