364/A XXII. GP

Eingebracht am 24.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Mag. Christine Muttonen und GenossInnen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz,
mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I

Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.
80/2003, wird wie folgt geändert:

§ 37 Abs 9 lautet:

„(9) Bei der erstmaligen Veranlagung für ein Kalenderjahr sind auf Antrag positive Einkünfte aus
selbständiger künstlerischer Tätigkeit im Sinne des § 10 Abs. 2 Z 5 des Umsatzsteuergesetzes
1994, aus schriftstellerischer Tätigkeit und aus selbständiger Tätigkeit als Architekt beginnend mit
dem Veranlagungsjahr, das zwei Jahre vor dem Kalenderjahr liegt, dem die Einkünfte
zuzurechnen sind, gleichmäßig auf drei Jahre zu verteilen. Der Antrag ist mit der Abgabe der
Steuererklärung für das Kalenderjahr zu stellen, dem die zu verteilenden Einkünfte zuzurechnen
sind. Der Antrag ist unwiderruflich. Wird ein derartiger Antrag gestellt, sind die betreffenden
Verfahren wiederaufzunehmen."


Artikel II

Inkrafttretensbestimmung
§ 37 Abs 9 i.d.F Artikel I ist erstmalig bei Veranlagung für das Kalenderjahr 2005 anzuwenden.

Begründung:

Architekten sehen sich als Baukünstler ähnlichen Bedingungen ausgesetzt wie andere Künstler.
Leider wurde bei der Einführung der Möglichkeit der Verteilung der Einkünfte auf drei Jahre nicht
ausreichend berücksichtigt, dass Architekten ihre Tätigkeit im Regelfall als Ziviltechniker erbringen
und daher die bisherige Bestimmung im § 37 Abs 9 EStG 1988 für sie nicht zugänglich ist. Durch
diesen Gesetzesentwurf wird bewirkt, dass die Architekten mit anderen Künstlern und Schriftstellern
gleichgestellt werden.

Gemäß § 69 Abs. 4 GOG wird verlangt, über diesen Antrag eine Erste Lesung innerhalb von drei
Monaten anzuberaumen.

Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss