366/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 24.03.2004
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der Abgeordneten
Gradwohl; Gabriele Binder, Faul, Heidrun Walther,
und KollegInnen
an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend
nationale Umsetzung der GAP-Reform
Die ÖVP
Landwirtschaftsminister lehnten bisher jede Reform im Agrarförderungssystem ab
und verhindern – auf Kosten der Kleinbauern, der KonsumentInnen und
Steuerzahler – auch eine grundlegende Reform der gemeinsamen Agrarpolitik in
der EU. Die ÖVP/FP-Bundesregierung vertritt mit ihrer Agrarpolitik damit in
erster Linie die Interessen der Großgrundbesitzer. Das derzeitige
Förderungssystem, das die Höhe der Subvention von der Größe der Flächen und der
Anzahl der Nutztiere abhängig macht, soll beibehalten werden. Der Ausbau und
die Förderung des biologischen Landbaus in Österreich wurde sträflich
vernachlässigt. Oberstes Prinzip dieser Politik ist die
Förder-Besitzstandwahrung.
Mittlerweile ist
der Aufwand öffentlicher Gelder um drei Prozent auf € 15.495 je Betrieb laut Grünen Bericht für das Jahr 2002
gestiegen. Sie machen nunmehr 72% (!) der Einkünfte aus Land- und
Forstwirtschaft aus. Im Marktfruchtbereich über 80%!
Dass 20% der
Betriebe 80% der Förderungen erhalten, zeigt von erschreckend wenig
inneragrarischer Solidarität.
Wie wirkungslos
dieses falsche Verteilungssystem ist, zeigt dass die Förderungen an die
Betriebe laufend zunehmen und die durchschnittliche Förderhöhe je Betrieb
steigt, aber die Anzahl der Betriebe und vor allem der Arbeitskräfte abnehmen:
Die Anzahl der Förderfälle ist im Jahr 2002 im Vergleich zu 2001 um 2,1 %
gesunken, die Fördersumme ist jedoch um 3,6% und die Förderung je Förderfall im
Durchschnitt um 5,8% gestiegen.
Mittlerweile hat
der Trend zur Abwanderung auch Bauern in Gunstlagen erfasst. In den Bezirken
Mistelbach und Hollabrunn beispielsweise gaben seit dem EU-Beitritt nach
Angaben der NÖ-Landwirtschaftskammer mehr als 35% der Bauern auf (Salzburger
Nachrichten 30.10.03)
In nur fünf
EU-Ländern war das Einkommen der Bauern zur Jahreswende 2003/2004 niedriger als
Mitte der neunziger Jahre. Österreich ist eines davon. Nach vorläufigen
Berechnungen von Eurostaat, dem Statistikamt der EU lagen die Bauerneinkommen
in Österreich 2003 um 9,4% Punkte unter dem Niveau von 1995. Sie entwickelten
damit gegenläufig zum EU-Trend. Nur in Deutschland waren die Verluste noch
größer. (Salzburger Nachrichten 7.11.2004). Die selbe Tageszeitung spricht in
diesem Zusammenhang bereits vom „Alarm im Feinkostladen“.
Wohin eine
weitere Reformverweigerung führt, hat Univ. Prof. Welan im Rahmen eines
Bergbauernkongresses sehr treffend skizziert, in dem er vor einer weiteren
Abhängigkeit der Bauern von Subventionen warnt: „Nur so könne vermieden
werden, dass die zukünftigen Bauern zu Parkwächtern werden... eine Art Zubehör
zu einem Nationalpark... zu dauernden Pfleglingen der Regierung... die auf
Kosten der übrigen Bevölkerung leben und in ihrem Lebensunterhalt dauernd von
politischen Entscheidungen abhängig sind“ (Welan).
Eine grundlegende
Reform des Agrarförderungssystems ist daher dringend notwendig.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat
wolle beschließen:
Entschließung:
Der
Landwirtschaftsminister wird aufgefordert, das österreichische Parlament bei
der Erarbeitung der aktuellen Umsetzung der Agrarreform ernsthaft mit
einzubeziehen und deren Ergebnisse einer demokratischen Abstimmung im Hohen
Haus zu unterziehen.
Bei der
nationalen Umsetzung sollte der Faktor „Arbeit“ Berücksichtigung finden, eine
Entkopplung der Direktzahlungen vorgenommen werden, die Qualität der
Lebensmittel sichergestellt und die inneragrarische Solidarität verstärkt
werden.
Zuweisungsvorschlag:
Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft