366/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 24.03.2004
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Entschliessungsantrag

 

 

der Abgeordneten Gradwohl; Gabriele Binder, Faul, Heidrun Walther,

und KollegInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend nationale Umsetzung der GAP-Reform

 

 

Die ÖVP Landwirtschaftsminister lehnten bisher jede Reform im Agrarförderungssystem ab und verhindern – auf Kosten der Kleinbauern, der KonsumentInnen und Steuerzahler – auch eine grundlegende Reform der gemeinsamen Agrarpolitik in der EU. Die ÖVP/FP-Bundesregierung vertritt mit ihrer Agrarpolitik damit in erster Linie die Interessen der Großgrundbesitzer. Das derzeitige Förderungssystem, das die Höhe der Subvention von der Größe der Flächen und der Anzahl der Nutztiere abhängig macht, soll beibehalten werden. Der Ausbau und die Förderung des biologischen Landbaus in Österreich wurde sträflich vernachlässigt. Oberstes Prinzip dieser Politik ist die Förder-Besitzstandwahrung.

 

Mittlerweile ist der Aufwand öffentlicher Gelder um drei Prozent auf  € 15.495 je Betrieb laut Grünen Bericht für das Jahr 2002 gestiegen. Sie machen nunmehr 72% (!) der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft aus. Im Marktfruchtbereich über 80%!

Dass 20% der Betriebe 80% der Förderungen erhalten, zeigt von erschreckend wenig inneragrarischer Solidarität.

 

Wie wirkungslos dieses falsche Verteilungssystem ist, zeigt dass die Förderungen an die Betriebe laufend zunehmen und die durchschnittliche Förderhöhe je Betrieb steigt, aber die Anzahl der Betriebe und vor allem der Arbeitskräfte abnehmen: Die Anzahl der Förderfälle ist im Jahr 2002 im Vergleich zu 2001 um 2,1 % gesunken, die Fördersumme ist jedoch um 3,6% und die Förderung je Förderfall im Durchschnitt um 5,8% gestiegen.

 

Mittlerweile hat der Trend zur Abwanderung auch Bauern in Gunstlagen erfasst. In den Bezirken Mistelbach und Hollabrunn beispielsweise gaben seit dem EU-Beitritt nach Angaben der NÖ-Landwirtschaftskammer mehr als 35% der Bauern auf (Salzburger Nachrichten 30.10.03)

 

In nur fünf EU-Ländern war das Einkommen der Bauern zur Jahreswende 2003/2004 niedriger als Mitte der neunziger Jahre. Österreich ist eines davon. Nach vorläufigen Berechnungen von Eurostaat, dem Statistikamt der EU lagen die Bauerneinkommen in Österreich 2003 um 9,4% Punkte unter dem Niveau von 1995. Sie entwickelten damit gegenläufig zum EU-Trend. Nur in Deutschland waren die Verluste noch größer. (Salzburger Nachrichten 7.11.2004). Die selbe Tageszeitung spricht in diesem Zusammenhang bereits vom „Alarm im Feinkostladen“.

 

Wohin eine weitere Reformverweigerung führt, hat Univ. Prof. Welan im Rahmen eines Bergbauernkongresses sehr treffend skizziert, in dem er vor einer weiteren Abhängigkeit der Bauern von Subventionen warnt: „Nur so könne vermieden werden, dass die zukünftigen Bauern zu Parkwächtern werden... eine Art Zubehör zu einem Nationalpark... zu dauernden Pfleglingen der Regierung... die auf Kosten der übrigen Bevölkerung leben und in ihrem Lebensunterhalt dauernd von politischen Entscheidungen abhängig sind“ (Welan).

 

Eine grundlegende Reform des Agrarförderungssystems ist daher dringend notwendig.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:


Entschließung:

 

Der Landwirtschaftsminister wird aufgefordert, das österreichische Parlament bei der Erarbeitung der aktuellen Umsetzung der Agrarreform ernsthaft mit einzubeziehen und deren Ergebnisse einer demokratischen Abstimmung im Hohen Haus zu unterziehen.

 

Bei der nationalen Umsetzung sollte der Faktor „Arbeit“ Berücksichtigung finden, eine Entkopplung der Direktzahlungen vorgenommen werden, die Qualität der Lebensmittel sichergestellt und die inneragrarische Solidarität verstärkt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft