367/A XXII. GP

Eingebracht am 25.03.2004
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Antrag

 

der Abgeordneten Steier

und Genossinnen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Transport von Tieren auf der Straße (Tiertransportgesetz-Straße, TGSt) geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Transport von Tieren auf der Straße (Tiertransportgesetz-Straße, TGSt) geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Tiertransportgesetz-Straße in der Fassung BGBl. Nr. 411/1994, zuletzt geändert durch das BGBl. I 139/2003, wird wie folgt geändert:

 

1 .Dem § 13 ist ein § 13a anzufügen:

 

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat dem Nationalrat jährlich bis spätestens zum 1. März des Folgejahres einen Bericht zur Situation der Tiertransporte in und durch Österreich vorzulegen. Dieser Tiertransport-Bericht hat insbesondere
- Aufzeichnungen über das Gesamtvolumen aller in und durch Österreich durchgeführten Tiertransporte gegliedert nach in- und ausländischen Tiertransporten,
- die Zahl der durchgeführten Kontrollen in- und ausländischer Tiertransporte,
- die Zahl der Beanstandungen, die Ursachen der Beanstandungen sowie die Sanktionsmaßnahmen
zu beinhalten.“

 

2. In § 20 wird nachstehender Abs. 6 angefügt:

 

„ (6) § 13 a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. ...../2004 tritt mit dem 1.7.2004 in Kraft."

 

Gemäß § 29 Abs. 4 GOG wird verlangt, innerhalb von drei Monaten eine Erste Lesung über diesen Antrag durchzuführen.

Zuweisungsvorschlag: Verkehrsausschuss


 

Erläuterungen

 

 

Millionen lebende Tiere werden jährlich durch Europa transportiert; nach Berichten von Experten und Tierschützern wird die Zahl von Lebend-Tiertransporten weiterhin stark zunehmen.

 

Die derzeitigen Kontrollen der Tiertransporte in Österreich sehen im wesentlichen stichprobenartige Kontrollen vor; damit bleibt ein Großteil der Tiertransporte durch Österreich ungeprüft. Immer wieder von Tierschutzorganisationen und Medien aufgedeckte Fälle eklatanter Missachtung von Tierschutzbestimmungen bei Lebend-Tiertransporten zeigen auf, dass durch das bestehende Kontrollsystem nur ein geringer Teil der tatsächlichen Missstände aufdeckt werden können.

 

Wie in AB 1131/XXII GP ausgeführt wird, übermittelt Österreich der Europäischen Kommission auf Basis der RL 91/628/EWG idF 95/29/EG einen jährlichen umfassenden Bericht über die durchgeführten Kontrollen von Tiertransportfahrzeugen. Offensichtlich existieren aber keine umfassenden Aufzeichnungen über Tiertransporte, die in und durch Österreich durchgeführt werden, was die Frage nach der Aussagekraft dieses Berichtes aufwirft sowie eine nationale und interaktive Koordinierung zwecks Verbesserungen erschwert.

 

Österreich hat zuletzt im Jahr 2002 die dringende Empfehlung erhalten, Möglichkeiten für die Verbesserung des Systems der Inspektionen zum Tierschutz während des Transports zu erwägen (http://europa.eu.int/comm/food/fs/inspections/vi/reports/austria/vi_rep_oste_8677-2002_en.pdf); kritisiert wurde vom EU-SANCO-Kontrollteam (DG(SANCO)/8677/2002), dass der BMVIT keine „ausreichende Rechtsgrundlage für die Einhaltung der Vorschriften der EU an den Tierschutz während des Transports geschaffen habe“. Empfohlen wurde weiters, Möglichkeiten für die Verbesserung des Systems der Inspektionen zum Tierschutz während des Transports zu erwägen.

 

Ein jährlich dem Nationalrat vorzulegender Tiertransporte-Bericht könnte einen ersten wichtigen Schritt zur Verbesserung der Problematik der mangelnden Erfassung und Dokumentation von Tiertransportkontrollen in Österreich darstellen.