367/A XXII. GP
Eingebracht am 25.03.2004
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Antrag
der Abgeordneten Steier
und Genossinnen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über
den Transport von Tieren auf der Straße (Tiertransportgesetz-Straße, TGSt)
geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über
den Transport von Tieren auf der Straße (Tiertransportgesetz-Straße, TGSt)
geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Tiertransportgesetz-Straße in der
Fassung BGBl. Nr. 411/1994, zuletzt geändert durch das BGBl. I 139/2003, wird
wie folgt geändert:
1 .Dem § 13 ist ein § 13a anzufügen:
„Der
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat dem Nationalrat
jährlich bis spätestens zum 1. März des Folgejahres einen Bericht zur Situation
der Tiertransporte in und durch Österreich vorzulegen. Dieser Tiertransport-Bericht
hat insbesondere
- Aufzeichnungen über das Gesamtvolumen aller in und durch Österreich
durchgeführten Tiertransporte gegliedert nach in- und ausländischen
Tiertransporten,
- die Zahl der durchgeführten Kontrollen in- und ausländischer Tiertransporte,
- die Zahl der Beanstandungen, die Ursachen der Beanstandungen sowie die
Sanktionsmaßnahmen
zu beinhalten.“
2. In § 20 wird nachstehender Abs. 6 angefügt:
„ (6) § 13 a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr.
...../2004 tritt mit dem 1.7.2004 in Kraft."
Gemäß § 29 Abs. 4 GOG wird verlangt, innerhalb von drei
Monaten eine Erste Lesung über diesen Antrag durchzuführen.
Zuweisungsvorschlag: Verkehrsausschuss
Millionen lebende Tiere werden jährlich durch Europa
transportiert; nach Berichten von Experten und Tierschützern wird die Zahl von
Lebend-Tiertransporten weiterhin stark zunehmen.
Die derzeitigen Kontrollen der Tiertransporte in Österreich
sehen im wesentlichen stichprobenartige Kontrollen vor; damit bleibt ein
Großteil der Tiertransporte durch Österreich ungeprüft. Immer wieder von
Tierschutzorganisationen und Medien aufgedeckte Fälle eklatanter Missachtung
von Tierschutzbestimmungen bei Lebend-Tiertransporten zeigen auf, dass durch
das bestehende Kontrollsystem nur ein geringer Teil der tatsächlichen
Missstände aufdeckt werden können.
Wie in AB 1131/XXII GP ausgeführt wird, übermittelt
Österreich der Europäischen Kommission auf Basis der RL 91/628/EWG idF 95/29/EG
einen jährlichen umfassenden Bericht über die durchgeführten Kontrollen von
Tiertransportfahrzeugen. Offensichtlich existieren aber keine umfassenden
Aufzeichnungen über Tiertransporte, die in und durch Österreich durchgeführt werden,
was die Frage nach der Aussagekraft dieses Berichtes aufwirft sowie eine
nationale und interaktive Koordinierung zwecks Verbesserungen erschwert.
Österreich hat zuletzt im Jahr 2002 die dringende Empfehlung
erhalten, Möglichkeiten für die Verbesserung des Systems der Inspektionen zum
Tierschutz während des Transports zu erwägen
(http://europa.eu.int/comm/food/fs/inspections/vi/reports/austria/vi_rep_oste_8677-2002_en.pdf);
kritisiert wurde vom EU-SANCO-Kontrollteam (DG(SANCO)/8677/2002), dass der BMVIT
keine „ausreichende Rechtsgrundlage für die Einhaltung der Vorschriften der EU
an den Tierschutz während des Transports geschaffen habe“. Empfohlen wurde
weiters, Möglichkeiten für die Verbesserung des Systems der Inspektionen zum
Tierschutz während des Transports zu erwägen.
Ein jährlich dem Nationalrat vorzulegender
Tiertransporte-Bericht könnte einen ersten wichtigen Schritt zur Verbesserung
der Problematik der mangelnden Erfassung und Dokumentation von
Tiertransportkontrollen in Österreich darstellen.