368/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 25.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag.
Maier
und GenossInnen
betreffend „Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von
Doping im Freizeit- und
Leistungssport
durch das Gesundheitsministerium"
Mit
der Änderung des Arzneimittelgesetzes wurde eine Lücke in der
Behördenzuständigkeit und
Kontrolle, die von der SPÖ seit Frühjahr 2002 aufgezeigt wurde, geschlossen.
In den erläuternden Bemerkungen wird
eingestanden:
„ Produkte, die als Nahrungsergänzungsmittel auf den
Markt gebracht werden, die Dopingmittel
beinhalten und
daher als Arzneimittel einzustufen sind, werden jedoch auch in Sportgeschäften
und
Supermärkten vertrieben. In diesem Bereich
fehlt bislang eine entsprechende Kontroll- und
Beschlagnahmemöglichkeit."
Die
Gesetzesänderung wurde aber nur in einem Punkt dem Entschließungsantrag
(57/A(E)) der
Abg. Mag. Johann Maier und GenossInnen
betreffend Nahrungsergänzungsmittel, die als
Arzneimittel zu qualifizieren sind, gerecht.
In
diesem Entschließungsantrag sind die Probleme mit verunreinigten
Nahrungsergänzungsmitteln
sehr ausführlich beschrieben und mit internationalen Untersuchungsergebnissen
belegt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat hat beschlossen:
„Die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen wird aufgefordert:
1. gemeinsam mit dem Bundeskanzler eine umfassende
Untersuchung der in Österreich
erhältlichen Nahrungsergänzungsmittel auf Stoffe (nach § 5a AMG) unter
Einbeziehung
aller bekannten - legalen wie illegalen -
Vertriebswege (z.B. Internet) zu veranlassen;
2.
dem
Nationalrat bis 31. Oktober 2004 über die Ergebnisse dieser Untersuchung zu
berichten;
3.
aufgrund der bekannten gesundheits- wie auch
dopingrelevanten Problemstellungen
regelmäßig
systematische Kontrollen der am Markt befindlichen Nahrungsergänzungsmittel
unter Berücksichtigung aller Vertriebswege
durchzuführen, um das Ausmaß der
kontaminierten Produkte abschätzen und effektiv bekämpfen zu können;
4.
dem
Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die gesetzlichen
Voraussetzungen geschaffen werden, dass bei Nachweis verbotener Stoffe (z.B.
Prohormonen) in Nahrungsergänzungsmittel
öffentlich, und zwar unter vollständiger
Namensnennung (Marke, Hersteller, Importeur, Chargennummer etc.), über
gesundheitliche
Risken und Dopingrelevanz informiert und gewarnt werden kann;
5.
auf europäischer Ebene die Durchsetzung der „Guten
Herstellungspraxis" bei der
Herstellung von
„Nahrungsergänzungsmittel" zu ermöglichen, eine koordinierte europäische
Marktkontrolle umzusetzen sowie für den Aufbau eines gegenseitigen
Informationssystems,
durch das die europäischen BürgerInnen vor
gesundheitlichen und sportlichen Risken
gewarnt und geschützt werden, einzutreten;
6.
gemeinsam
mit dem Bundeskanzler und der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft
und Kultur verstärkt Aufklärungsarbeit über die gesundheitlichen und
sportlichen Risken
von Dopingmitteln und von mit verbotenen Stoffen verunreinigten Nahrungsergänzungs-
mitteln (z.B. Prohormone) in Österreich durchzuführen.
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss