369/A XXII. GP
Eingebracht am 25.03.2004
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A N T R A
G
der Abgeordneten Mag. Hoscher, Dr.
Matznetter
und GenossInnen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Einkommensteuergesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz,
mit
dem das Einkommensteuergesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr.
400/1988, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2003, wird wie folgt geändert:
§ 8 Abs. 1 lautet:
„(1) Von den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten der Gebäude beträgt die Absetzung für Abnutzung ohne
Nachweis der Nutzungsdauer
- bis zu 3%, soweit diese unmittelbar der
Betriebsausübung eines Land- und Forstwirtes oder Gewerbetreibenden dienen und
bis zu 2,5% oder 2%, soweit diese den in der Folge genannten Zwecken dienen;
dient ein Gebäude zu mindestens 80% unmittelbar der Betriebsausübung, dann
beträgt die Absetzung für Abnutzung für das ganze Gebäude bis zu 3% der
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
- bis zu 4% soweit diese unmittelbar der
Betriebsausübung im Bereich des Gast- und Beherbergungsgewerbes dienen
- bis zu 2,5%, soweit diese unmittelbar dem
Betrieb des Bank- und Versicherungswesens sowie unmittelbar dem Betrieb
ähnlicher Dienstleistungen (zB der Kreditvermittlung) dienen; dient ein solches
Gebäude zu mindestens 80% dem Kundenverkehr, dann beträgt die Absetzung für
Abnutzung für das ganze Gebäude bis zu 3% der Anschaffungs- oder
Herstellungskosten
- bis zu 2%, soweit diese anderen
betrieblichen Zwecken dienen.“
§ 8 Abs.1 ist auf Veranlagungszeiträume
anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2003 enden.
Gemäß §69 Abs. 4
GOG wird verlangt, innerhalb von drei Monaten eine erste Lesung über diesen
Antrag durchzuführen.
Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuß
Begründung:
Die Tourismus- und
Freizeitwirtschaft bildet in Österreich einen der wichtigsten
Wirtschaftszweige. Nicht „nur“ kommt ihr eine bedeutende regionale
Ausgleichsfunktion zu, darüber hinaus spielt sie auch eine eminent wichtige
Rolle für den Arbeitsmarkt. Alle nationalen wie internationalen Studien weisen
die Tourismus- und Freizeitwirtschaft als einen der wenigen Wachstumsbereiche
der Zukunft aus.
Nach wie vor muss
dieser Wirtschaftszweig in Österreich aber als „Hochsteuerbranche“ betrachtet
werden. Eine zielgerichtete steuerliche Entlastung ist seit einigen Jahren
überfällig. Als erster Schritt wird im gegenständlichen Antrag daher die
Erhöhung der Absetzung für Abnutzung von den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten der Gebäude im Bereich des Gast- und Beherbergungsgewerbes
auf 4% vorgesehen. Der deutlich höhere Erneuerungsbedarf in der
Tourismusbranche rechtfertigt diese differenzierte Behandlung, die somit
verfassungskonform ist.