370/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 25.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Maier, Heidrun Silhavy, Spindelberger, Ulli Sima,

Beate Schasching,  Dr. Kräuter
betreffend Internet-Kompetenzzentrum für Arneimittel- und
Lebensmittelsicherheit

Internetbestellungen von Fitnessinstituten, Sportverbänden,
Lebensmittelhändlern oder anderen Vertreibern (z.B. Sportartikelhändler)
sowie von Privaten (z.B. Sportlern) sind nicht nur für die Zollbehörden
(Zollfahndung) ein Hauptproblem, sondern zunehmend auch für die
Gesundheitsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten. Zahlreiche Homepages bzw.
Webshops bieten illegale Präparate (z.B. verfälschte Arzneimittel, Drogen,
Anabolika etc. sowie verunreinigte NEM) an, bei denen schwerwiegende
gesundheitliche Nebenwirkungen sowie zu den internationalen
Dopingrelevanz nicht ausgeschlossen werden können. Ähnlich die Situation
bei den Angeboten der sogenannten Postfachfirmen. Diese Angebote stehen
meist im absoluten Widerspruch zum Suchtmittel- und Arzneimittelgesetz
bzw. Dopingbestimmungen. Herkunftsländer sind vorwiegend die USA, aber
auch Spanien, Niederlande und Tschechien sowie die Slowakei. Die Händler
und Hersteller sind teilweise kriminell organisiert (Schwarzmarkt). Gesendet
wird nach Österreich aus dem EU-Ausland oder nach illegalen Importen
(Schmuggel) aus dem Inland, wobei als Versender meist eine eigene
Postfachfirma auftritt. Direkt zugestellt werden die Bestellungen meist
mittels Eilbriefsendungen - allerdings falsch deklariert (z.B. als
Vitaminpräparate). Damit wird u.a. das Arzneiwareneinfuhrgesetz aber auch
das Rezeptpflichtgesetz umgangen sowie auch zollrechtliche Bestimmungen.
Verstoßen wird damit natürlich auch gegen das Versandhandelsverbot für
Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel.

In der Bundesrepublik haben Experten bereits vor Jahren Alarm geschlagen.
Laut einer deutschen Studio nimmt jeder 5. Sportler (der regelmäßig in
einem Fitnessstudio trainiert) Anabolika etc. zur Leistungssteigerung.

Bei einer anonymen Umfrage, die von Sportmedizinern der Universität
Lübeck unter insgesamt 454 Männern und Frauen in 58 kommerziellen


Sportstudios in Deutschland durchgeführt wurde (2003), gaben 22 % der
Männer und 8 % zu, den Muskelaufbau mit anabolen Steroiden, meist nur
Anabolika genannt, zu unterstützen. Gerechnet werden muss in diesem
Zusammenhang mit einer relativ hohen Dunkelziffer. Denn wer gibt den
Anabolika-Konsum schon gerne zu.

Das Problem: nur die Wenigsten wissen über die fatalen Nebenwirkungen
Bescheid. Gerade auch aus diesem Grund muss das Verbot des
Arzneimittelversands unter Berücksichtigung der letzten EuGH-
Entscheidung aufrecht erhalten bzw. in Österreich auch durchgesetzt
werden.

Der Missbrauch von Anabolika und anderen verbotenen Substanzen (siehe
z.B. Antidopingkonvention) muss nicht nur im Spitzensport, sondern gerade
auch im Freizeit- und Breitensport mit den notwendigen staatlichen Mitteln
bekämpft werden. Schon die Arzneimittelgesetznovelle 2001 löste dieses
Problem grundsätzlich nicht! Auch die Arzneimittelgesetznovelle 2004 bringt
nur eine Teillösung. Danach wird es nun Lebensmittelaufsichtsorganen
ermöglicht, gegen Nahrungsergänzungsmittel, die Stoffe im Sinne des § 5a
AMG enthalten, vorzugehen und diese zu beschlagnahmen. Die
Internetproblematik bleibt.

Die wenigsten von denen, die Anabolika, verunreinigte Nahrungsergänzungs-
mittel oder ähnliches einnehmen wissen über die möglichen
gesundheitlichen Probleme und Risken Bescheid (d.s. beispielsweise
wahnsinnige Dosierungsanleitungen und Falschdeklaration).

Dies trifft insbesondere auf Jugendliche zu, da diese das Wachstum der
Knochen stoppen aber auch in den Hormonhaushalt eingreifen können. Bei
längerer Einnahme können sich schwere Leber- und Nierenstörungen und
erhöhter Blutdruck, Wassereinlagerungen, Haarausfall und Akne einstellen.
Anabolika können auch Gefäßschäden auslösen. Verkalkungen der Arterien
und durch das Missverhältnis zwischen aktiven und passiven
Bewegungsapparaten zu irreparablen Artrosen führen. Ganz abgesehen
davon, dass die schweren Leberschäden zum Tod führen können, können
bei Einnahme durch die verminderte Testosteronproduktion die Hoden
schrumpfen und die Qualität der Spermien beeinträchtigt werden. Auch
Impotenz kann die Folge sein. Frauen droht eine „Vermännlichung" in der
Fachsprache auch Virilisierung genannt: tiefe Stimme, Bartwuchs,


ausgeprägter Adamsapfel, Rückbildung der Brüste, ausbleiben der
Menstruation. Diese Vermännlichungserscheinungen sind bei Frauen
irreversibel. Daher Hände weg!

Eine Marktbeobachtung bzw. Kontrolle (inkl. Testkäufen/Probenziehungen)
von Produkten und Leistungen die über Internet angeboten werden, existiert
in Österreich (Europa) defacto nicht. Während nach dem AMG Apotheken
etc. durch Organe oder Sachverständige überprüft bzw.
Lebensmittelgeschäfte - entsprechend dem Proben und Revisionsplan -
durch Lebensmittelaufsichtsorgane kontrolliert und Proben gezogen werden
können, gibt es diese vorsorgenden Kontrollen im Internet nicht. Oder
anders: Während jeder Marktstand, Fleischhauer, Bäcker,
Lebensmittelhändler durch Lebensmittelaufsichtsorgane kontrolliert und
Proben gezogen werden können, fehlt diese Kontrolle für alle
Internetprodukte, die rund um die Uhr bestellt werden können.

Zugestellt werden die über Internet bestellten Produkte mittels Postversand,
obwohl dies nach der Gewerbeordnung verboten ist. Nun beabsichtigt
Bundesminister Bartenstein in einer Novelle zur Gewerbeordnung die
Aufhebung dieses Versandhandelsverbots. Damit werden noch mehr dubiose
Anbieter am Markt auftreten und versuchen mit irreführenden gesundheits-
und krankheitsbezogenen Angaben Nahrungsergänzungsmittel zu
vertreiben.

Die Probleme werden mit der Erweiterung der EU einerseits zunehmen,
andererseits geht der Trend europaweit generell in Richtung E-Commerce.
Allein das BMF hat eine Art Marktbeobachtung installiert, um Informationen
im Internet zu gewinnen. Dies ist Teil der zollrechtlichen Ermittlungen
(Einfuhrkontrolle). Für den Lebensmittel- und Arzneimittelbereich fehlt eine
derartige Einrichtung. Diese Entwicklung bedeutet europaweit eine neue
konsumentenpolitische Herausforderung für neue Formen der
Marktbeobachtung und Marktkontrolle, um dem „Vorsorgeprinzip"
tatsächlich auch Rechnung tragen zu können.

Dem Betrugsbekämpfungsbericht 2002 sind unter dem Kapitel
„Elektronischer Geschäftsverkehr und Cybercrime" nachstehende
Erläuterungen zu entnehmen.

„Der zunehmende elektronische Geschäftsverkehr verändert laufend das
tägliche Arbeitsumfeld der Finanz- und Zollverwaltung. Das Internet ändert


bestehende Informationswege und wird verstärkt als neues Medium für
Verstöße gegen zollrechtliche Bestimmungen genutzt.

Immer mehr Waren werden von den Verbrauchern direkt im Ausland über das
Internet bestellt. Konkret können folgende Auswirkungen des elektronischen
Handels festgestellt werden:

                      Werte von Kleinsendungen werden entweder nicht oder nicht korrekt
angegeben.

                      Steuern (insbesondere -> Verbrauchersteuern) und Zölle werden
hinterzogen.

                      Verbote und Beschränkungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr
- etwa für Drogen oder Arzneimittel - werden umgangen.

Zoll-Kompetenzzentrum Internet und Cybercrime

Mit 1. Dezember 2001 wurde das Zoll-Kompetenzzentrum Internet und
Cybercrime eingerichtet. Das Zentrum besteht aus professionellen
Internetspezialisten und ist bundesweit zuständig. Im Vordergrund steht die
umfassende Informationsgewinnung über die im globalen Netz angebotenen
Waren und Produkte. Der Kernaufgaben dieser Spezialeinheit (->intelligence)
reichen von der Marktbeobachtung aktueller Trends des elektronischen
Geschäftsverkehrs, insbesondere des Versandhandels, bis hin zur operativen
Ermittlung und Täteridentifikation. So ist es der österreichischen
Zollverwaltung möglich, rasch auf neue technische und logistische
Entwicklungen und auf geändertes Konsumverhalten zu reagieren.
(Betrugsbekämpfungsbericht des BMF 2002)".

Die Anfragebeantwortungen 797 und 1268 AB / XXII GP des BMF zeigen
dieses Problem bei (verfälschten) Arzneimitteln, Drogen, Anabolika und
(verunreinigten) NEM deutlich auf (Teilauszug).

„Grundsätzlich ist festzuhalten, dass vom BMF lediglich zollrechtliche
Ermittlungen zur Feststellung der Warenbeschaffenheit bzw. des
Warenursprungs sowie finanzstrafrechtliche Ermittlungen wegen
Verkürzung von Eingangsabgaben (Schmuggel) durchgeführt werden.

Sollten sich daraus Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz und das
Arzneimittelgesetz ergeben, werden diese von der Zollverwaltung bei den
zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht. Die daraus resultierenden
Ermittlungen erfolgen daher nicht im Kompetenzbereich des


Bundesministeriums für Finanzen. Dem BMF liegen auch keine
statistischen Auswertungen darüber vor, in wie vielen Fällen es nach
einer Anzeige auch zu einer strafrechtlichen Verurteilung durch die
Justiz bzw. Verwaltungsbehörden gekommen ist.

Im Rahmen der zollrechtlichen Ermittlungen wurde festgestellt, dass
Sendungen die Drogen oder Arzneimittel betreffen im Postverkehr als
Nahrungsergänzungsmittel oder als Vitaminpräparate deklariert wurden und
nahezu ausschließlich für Privatpersonen bestimmt waren. Die Bestellungen
erfolgten durchwegs über Internet, wobei der Versand unmittelbar vom
ausländischen Händler an den privaten Besteller erfolgte. Diese
Erkenntnisse dienen als Grundlage für österreichweite zielorientierte
Kontrollen im Bereich des Postverkehrs.

In diesem Zusammenhang ist allerdings festzuhalten, dass Express- und
Eilzustelldienst-Sendungen innerhalb des Binnenmarktes generell nicht
Gegenstand der Zollkontrollen sind.

Österreich arbeitet im Wege von fallbezogenen Austauschinformationen und
Amtshilfeersuchen mit den Zollverwaltungen der Länder Deutschland,
Großbritannien, Niederlande, Schweden, Slowenien, den USA und
Tschechien im Wege von Austauschinformationen und Amtshilfeersuchen
zusammen.

Produkte und Lieferländer 2000 - 2003

 

2000

Produkte

Länder

Methandrostenolon

Russland

Naposim

Rumänien

Sustanon

Ägypten

Primobolan S

Spanien

Clenbuterol

Griechenland

Zymoplex

Griechenland

Proviron

Spanien

HCG - Leport

Spanien

Deca - Durabolin

Niederlande

Efedrina Level

keine Angabe (k.A.)

Testoviron Depot

k.A.

Superanabolon

k.A.


Bonalone

k.A.

Adipex

k.A.

Yohimbim

k.A.

Ephedrine

k.A.

Efedrina Armedica

k.A.

Aldactone-Saltucin

k.A.

Aldactone

k.A.

Trijodthyronin

k.A.

Adipex retard

k.A.

Parabolan Trenbolone

k.A.

Cannabiskraut

Tschechische Rep., Schweiz

Cannabistee

Schweiz

Psilocybin-Pilze

Schweiz

Glucosamine Sulfate

USA

Glucosamine750mg/Chondroitin600mg

USA

Methylsulfonylmethane

USA

Kokain

k.A., vermutl. Brasilien

Ampiclox

k.A.

Amp. Elmu Prolongatum 250

k.A.

19-NOR Androstack2

k.A.

Andro Xtreme

k.A.

Andro IV Stack

k.A.

Androbokic

k.A.

Animal Pak

k.A.

Anti-Oxitant-Formular

k.A.

B12-Neurobolic

k.A.

Bulgarian Tribulus Capsules

k.A.

Caffeine

k.A.

Carnitine Liquid

k.A.

Chemiron

k.A.

C-Block Carbohydrate Inhibitor

k.A.

Comiphene Citrate

k.A.

 

2001

 

Produkte

Länder

Anapolon

Türkei

Deca-Durabolin

Tschechien


Ganabol

Kolumbien

Masteron

Tschechien

Naposim

Tschechien

Oxandrolone

Tschechien

Parabolan

Tschechien

Primobolan Depot

Tschechien

Primobolan S

Tschechien

Profasi

Italien

Proviron

BRD

Spiropent

BRD

Sustanon

Türkei

Testex

Tschechien

Testoviron Depot

Tschechien

Winstrol Depot

Spanien

Winstrol

Spanien

Somatrophin

Tschechien

GenSci

Tschechien

Jintropin 10IU

Tschechien

Cannabiskraut

Schweiz, USA

Cannabisharz

Schweiz

Mescalin

Schweiz

Methamphetamin

Japan

Melatonin

Deutschland

Anabolic Complex

USA

Winni-V

USA

Knox Nutra Joint

USA

Joint Advantage

USA

Twin Lab Niacinamide

USA

Gero Vita G.H.3

USA

Genisoy Ultra-XT

USA

Nature Totalsoy

USA

The Total EFA

USA

Melatonin

USA

Fish Body Oils

USA

Naaxia-Augentropfen

Schweiz

 

2002


Produkte

Länder

Efedrin

k.A.

Naposim

Rumänien

Anapolon

Türkei

Anabol

Thailand

Tertroxin

k.A.

Afro-Tabletten

k.A.

Testosteron

USA, Kosovo

Sustanon

Portugal, Kosovo

Tiromel

k.A.

Profasi

k.A.

Estandron

k.A.

Omnadren

Polen

Deca Durabolin

k.A.

Androlic

k.A.

Testolent

k.A.

Tectoctepoha

k.A.

Methyltestosteron

k.A.

Testosteron Propionat

k.A.

Aldactone

k.A.

Clenovet

k.A.

Nandrolone

Holland

Pregnyl

Griechenland

Primobolan

Spanien

Proviron

Griechenland

Solvens

k.A.

Testoviron

Italien

Serpafar

Griechenland

Siropent

Deutschland

Stanozol

Griechenland

T3-50L-Throdothyronine

k.A.

Winstrol

Spanien

Zymoplex

Griechenland

Anabolika - Thais

Thailand

Antiadiposium

Schweiz

Coenzyme Q-10

USA

Morphin HCI

Schweiz

Amphetamin TMA-6

Schweiz


Solvente Gonasi HP

Kosovo

Gonasi HP 5000

Kosovo


2003

Produkte

Memor Max

Herbal Newbust

Burgerstein Vitamin C retard

Burgerstein Vitamin B Komplex

LIFE EXTENSION MIX Caps

Mega C, High Potency, non acidic formul

Compound Triamcinolone Acetonide Oinment 10g

Pharmacist only Medicine, nicorette, nicotine 10mg, inhaler

Advil Liqui-Gels, Lolubilized Ibuprofen Capsules, 200mg

Vitamin C

Daily Fitness

Mega Greens

Vitamin B

Tylenol, Acetaminophen, Pail Reliever, 500mg

Kirkland, Glucosamine HCI 500mg

Chondroitin Sulfate 400mg

TUSSIBAN, Cough Mucolytic u. Expectorant 100ml

Thursday Plantation ECHINACEA, Alcohol Free, 50 ml

Greenridge RELIEF, Child Formula 100mg

High Potency B Complex 100

CHAMOMILLA, Radix D6, Anthroposophisches Heilmittel 4g, Globuli

COD LIVER OIL, Vit. A 7000 I.U., Vit. D 800 I.U., Vit. E 1 I.U., 170 ml

Amcolex Dry Syrup 62,5+62,5mg/5ml, Oral Suspension

DEXFIN, 100ml

MENTHODEX Cough Mixture, 100ml

Beils, Baby Cough Syrup, 100ml

abidec Multi Vitamin Drops for Babies, 25ml

TCP Brand, Liquid Antiseptic Promotes

Floxapen Capsules 250 mg, flucloxacillin

Cipro (ciprofoxacin) Tablets, 500mg

SUDAFED, Nasal Decongestant, 6 tablets, 30mg each

rosafarbene Tabletten, unbek. Produktbez.

Ibuprofen oral Suspension, 120 ml

Zithromax, 200 mg/5 ml, 15 ml

Flonase, Nasal Spray, 50 mcg


BETNOVATE-C cream, 5 g

fluimucil 100 mg, Granules 5 g

weißrosa farbige Kapseln, unbek. Produktbez.

Paracetamol Tablets BP 500 mg, 100 Tablets

Enap tablets, 20 mg, 20 tablets

Velorin 100 mg Tabletten

Algin - profarma Tabletten

Turmeric, Premium Nature's way Extract, 60 Tablets

Glucosamine Sulfate u. Chondroitin Sulfate 90 + 900 mg, 240 Capsules

greens + multi + high potency multi-vitamin u. mineral, 507 g

ELAVIL, 25 mg, Tabletten

BUCLINA Tabletten

ROBB

ZUBES

MIST Magnesium TRISCILICATE, 200 ml

Aloe Vera, Mild Stimulant Laxative

SWANSON, Joint Cream with Glucosamine u. Boswellia, net wt. 4 oz

Alka Seltzer Antacid u. Pain Relief Medicine, 36 Tablets

unbek. Produktbez.

blauweiße Kapseln, unbek. Produktbez.

Ester C, 500 mg, Vitamin C Activity with Bioflavonoid Complex, 90 Tablets

Alpha Lipoic Acid, 100 mg, 60 Capsules

MIST POT CIT, 200 ml

MIST SENNA CO, GNF, 200 ml

CARDITAS RETARD, Nifedipine Retard Tablets, 20 mg

Penicillin Ointment 10.000 I.U., 20 g

SURFAZ-SN, Triple Action Cream, 15 g

Elephant Ointment

APC, For quick relief of headache, 10x10 tablets

Chloramaphenicol Eye Ointment BP 1 % 5 g

Z-Mox 250, Amoxicillin Capsules, 250 mg

AMPICILLIN 250 mg, B.P. Capsules

SYCLOX Cloxacillin Capsule BP, 250 mg

PANACIN Tablets

EFPAC Tablets

MARK II

MAGACID tablets

NIFEDI-DENK 10, Nifedipine 10 mg USP


ZOSTRIX Capsaicin 0,025 %, 45 g

ZOSTRIX Capsoicin 0,075 %, 45 g

Tiger Balm, 30 g

HGH 9000, Human Growth Hormone Releaser, 120 Capsules

ENLARGO, Natural Male Performance Enhancer, 60 Capsules

WUJI BAI FENG WAN

Ultra Mega GNC Women's

Mega Men

Hair Skin & Nails Formula

A Formula, Zurinalda O. Carvalho

DUL-X Embrocation Creme, 125 ml

Timed Release Vitamin C, 500 mg, 100 Tablets

Multi-Vitamin, Iron Free Quintabs-M, 100 Tablets

Cytogen Iproxy 60 caps

braune Würfel (2 Stk. pro Pkg.), unbek. Produktbez.

NEO ANGIN Pastillen, 24 Stk.

Waldheim Dragees Forte Ch.-Nr. 2495

Waldheim Dragees Mild Ch.-Nr. 2867

Actovegin Dragees Forte Ch.-Nr. 2961

VENSA-Tropfen

NOTTA-Tropfen

Repisan-Tropfen

MEMORIA-Tropfen

Inderal

Scitec Ala 50 caps

The Refrigerator Diet

Brians Song

T.A.D. Energy Capsules

Narketan

Sallaki Tablets

Magna RX+

Cat's Claw

Potenz Power Pills Plus

Xtend

Stamina-Rx

Coral Calcium "Supreme"

Hearall

Ring Stop


Hangover Defense

BSS PLUS 500 ML KIT

Puritans Pride 100% Natural E-400 IU

Magia Verde Salvia divinorum tincture 0,5 oz.

Beta Prostate 60 Tabletten

Peak Nutrition Pure Thermo Burn

ANR Formula Level Three; 30 Daily Packets

LivaTonePlus

Sage Gooddess Emerald Essence

Niteworks

Schizandra Plus

Räucherhölzer (Mimosa)

Mountain Ebony 120 ml

CODIPERTUSSIN Hustensaft 100 ml

ACETYLCYSTEIN DYNA 200 mg

Planta Lax Tea

Planta Lax Teebeutel

Herz-Kreislauf-Hilfe

Versandländer waren 2003 die USA, Niederlande, Großbritannien, der
asiatische Raum, die Schweiz, Indien und Russland."

Die Verstöße:

„Verstöße lagen gegen Artikel 37 ff. Zollkodex, § 6 Abs. 1 lit. c
Arzneiwareneinfuhrgesetz, § 8 Arzneiwareneinfuhrgesetz, § 59 Abs. 9
Arzneimittelgesetz für Arzneiwaren, das Lebensmittelgesetz und das
Suchtmittelgesetz vor.

Bei der Feststellung von Verstößen nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz bzw.
dem Arzneimittelgesetz wird von der Finanzverwaltung Anzeige bei den, für
die weitere Verfolgung zuständigen, Bezirksverwaltungsbehörden oder
Magistraten erstattet wird, wobei jedoch von diesen Behörden keine
Rückmeldungen über den Ausgang der Verfahren erfolgen.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Waren, bei denen die
entsprechenden Einfuhrbewilligungen fehlen nach einer Verzichtserklärung
durch den jeweiligen Empfänger vernichtet bzw. in das Versendungsland
retourniert werden können."


Die Lieferwege:

„Die Produkte werden über Postversand aus dem Ausland bzw. durch
Postdienste direkt zugestellt. Drogen, Anabolika und

Nahrungsergänzungsmittel wurden sowohl von Unternehmern als auch von
Privaten bezogen.

In einem Fall wurde festgestellt, dass die Sendung über den Seeweg aus den
Vereinigten Staaten von Amerika nach Großbritannien, von Großbritannien
mittels LKW-Frachtgut nach Österreich und durch Paketdienste direkt an
die Kunden befördert wurde.

Schmuggelgut wird entweder nicht deklariert, oder es werden unrichtige
Angaben (Falschdeklarationen) gemacht.

Es wurden 2000 - 2002 14 Hausdurchsuchungen durchgeführt, die zur
Sicherstellung von Beweismitteln und der Beschlagnahme von Arzneiwaren
und Anabolika führten, wobei im Zuge der Ermittlungen auch zwei
Postfächer geöffnet wurden.

2003 wurden 4 Hausdurchsuchungen durchgeführt, die zur Sicherstellung
von Beweismitteln und der Beschlagnahme von Arzneiwaren und Anabolika
führten.

Die beschlagnahmten Produkte und deren Mengen (2000 - 2002):

 

488.241 Tabletten

Naposim

96 Stück

Efedrina Level

18.212 Ampullen

Testoviron Depot

90 Ampullen

Superanabolon

15.990 Ampullen

Sustanon

100 Tabletten

Bonalone

80 Tabletten

Adipex

1 Tablette

Yohimbim

4 Tabletten

Ephedrine

10 Tabletten

Efedrina Armedica

12 Tabletten

Aldactone-Saltucin

7 Tabletten

Yohimbin


202 Tabletten

Aldactone

12 Tabletten

Trijodthyronin

4 Tabletten

Adipex retard

2 Ampullen

Parabolan Trenbolone

58.923 Tabletten

Anapolon

9.361 Ampullen

Deca-Durabolin

586 Ampullen

Ganabol

10.972 Ampullen

Masteron

208.470 Tabletten

Oxandrolone

11.425 Ampullen

Parabolan

24.949 Ampullen

Primobolan Depot

129.097 Tabletten

Primobolan S

1.140 Ampullen

Profasi

4.670 Tabletten

Proviron

42.769 Tabletten

Spiropent

4.365 Ampullen

Testex

24.808 Ampullen

Winstrol Depot

44.010 Tabletten

Winstrol

379 Ampullen

Somatrophin

19 Ampullen

GenSci

2 Ampullen

Jintropin 10IU

1.012 Tabletten

Efedrin

2.600 Tabletten

Tertroxin

80 Tabletten

Afro-Tabletten

48 Ampullen

Testosteron

1.350 Tabletten

Tiromel

26 Ampullen

Estandron

760 Ampullen

Omnadren

84 Tabletten

Androlic

91 Ampullen

Testolent

10 Ampullen

Tectoctepoha

50 Tabletten

Methyltestosteron

1 Ampulle

Testosteron Propionat

377 Tabletten

Clenovet

1 Einheit

3 Andro Xtreme

27 Ampullen

Ampulla Elmu

600 Tabletten

Anabol Tabletten "Thai's"

3 Einheiten

Andro IV Stack


19 Einheiten

Androbolic

12 Einheiten

Animal Pak

1 Einheit

Anti-Oxitatant-Fomular

6 Einheiten

B12-Neurobolic

2 Ampullen

Boldenone-Undecylenate

7 Einheiten

Bulgarian Tribulus Capsules

1 Einheit

Caffeine

3 Einheiten

Carnitine Liquid

1 Einheit

C-Block Carbohydrate Inhibitor

4.992 Tabletten

Comiphene Citrate

2 Einheiten

Decavar Androtriol

13 Einheiten

Dhea Dehydroepiandrosterone

28 Einheiten

Diet Ripped

4 Einheiten

Echinacea

2 Ampullen

Extraboline

4 Einheiten

Gaba

8 Einheiten

Humatropin Hlgt

2 Einheiten

Joint Renew Complex

5 Einheiten

L-Carnitine 1000

1 Einheit

Liquid Ginko Billoba-Extrakt

1 Einheit

Medi Tropin

1 Einheit

Medroid

600 Tabletten

Methandrostenolon

400 Ampullen

Nandrolone

5 Einheiten

Nor Androstenedione

40 Tabletten

Oxybolone

30 Ampullen

Pregnyl

5 Einheiten

Premium 4-Androstenediol

244 Ampullen

Primobolan

1 Einheit

Pro Endorphin

2 Einheiten

Pro hGH Sympiodrobin

881 Tabletten

Stanozol

20 Durchstichfl.

Sumatropin Humanum

18 Einheiten

Super Complete Capsules

38 Einheiten

Ultra Ripped

3 Einheiten

Universal Natural Sterol Complex

5 Einheiten

XRX-Androgenx

9 Einheiten

Yohimbre Bark Extract


33 Ampullen

Solvens

120 Ampullen

Testoiron

415 Tabletten

Serpafar

320 Tabletten

T3-50L-Throdothyronine

630 Tabletten

Zymoplex

Die beschlagnahmten Produkte und deren Mengen stellen sich für das
Jahr 2003 wie folgt dar:

 

882 Tabletten

Efedrin

531 Tabletten

Naposim

518 Tabletten

Anapolon

2.000 Tabletten

Anabol

2.600 Tabletten

Tertroxin

80 Tabletten

Afro- Tabletten

30 Ampullen

Testosteron

1 Ampulle

Sustanon

1.369 Tabletten

Tiromel

30 Ampullen

Profasi

464 Tabletten

Proviron

26 Ampullen

Estandron

13 Ampullen

Omnadren

3 Ampullen

Deca Durabolin

120 Tabletten

Eferdrine

84 Tabletten

Androlic

15 Ampullen

Testolent

10 Ampullen

Tectoctepoha

50 Tabletten

Methyltestosteron

1 Ampulle

Testosteron Propionat

200 Tabletten

Aldactone

377 Tabletten

Clenovet

78 Tabletten

Spiropent

24 Tabletten

Clomiphene Citrate

180 Tabletten

GNC Mega Men

90 Tabletten

GNC Women's Ultra Mega

90 Tabletten

GNC Women's Hair Skin & Nail Formula

200 Tabletten

Echinacea, Echinacea purpurea 400 mg

200 Tabletten

Ginkgo Biloba


240 Tabletten

Vitacor Plus

3.240 Tabletten

Vitacor Plus

240 Tabletten

Enercor

840 Tabletten

Arteriforte

720 Tabletten

Relavit

180 Tabletten

Osteoforte

540 Tabletten

Metavit

2 Dosen (á 50 g)

Lysin C

540 Tabletten

Epican Forte

360 Tabletten

ImmunoCell

630 Tabletten

Prolysin C

1 Dose (450 g)

Marco Balance

360 Tabletten

VitaCForte

Da nur ein kleiner Teilbereich der Lieferungen zollrechtlich überprüft
wird, ist kaum vorstellbar, welche illegalen Produkte und welche
Mengen tatsächlich nach Österreich importiert werden.


Die Anzeigen

„Insgesamt wurden 52 Anzeigen an folgende Bezirksverwaltungsbehörden
erstattet (2000 - 2002).

2 x Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn
2 x Magistrat Wien

2 x Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
1 x Bezirkshauptmannschaft Mödling

1   x Bezirksverwaltungsbehörde Klagenfurt
4 x Magistrat Salzburg

2   x Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung
1 x Bezirkshauptmannschaft St. Johann

1   x Bezirkshauptmannschaft Zell am See

2   x Bezirkshauptmannschaft Gmunden
1 x Bezirkshauptmannschaft Braunau
33 x Bundespolizeidirektion

Von den 52 Anzeigen führten

4 Fälle zu rechtskräftigen Bestrafungen,

in 5 Fällen erfolgte keine Verurteilung,

7 Fälle sind noch offen,

und in 36 Fällen ist der Stand der Erledigungen nicht bekannt geworden.

2003 wurden noch keine Anzeigen erstattet, da die Ermittlungen noch nicht
abgeschlossen sind."

Gerichtliche Anzeigen

„An das Landesgericht Korneuburg erfolgten 2000 - 2003 6 Anzeigen
bezüglich gewerbsmäßigen Schmuggels und gewerbsmäßiger Hehlerei nach
den §§ 35 und 37 iVm § 38 Finanzstrafgesetz und 2 Anzeigen wegen des
Verdachtes des Betruges, der Gesundheitsgefährdung oder der vorsätzlichen
oder fahrlässigen Gemeingefährdung.

Ergebnisse von Gerichtsverfahren liegen dem Bundesministerium für

Finanzen nicht vor!"


Finanzstrafverfahren;

„Folgende Finanzstrafverfahren wurden eingeleitet (2000 - 2002):

-   Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich in vier Fällen.

-   Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und
Burgenland in sieben Fällen.

-   Im Bereich der Finanzlandesdirektion für Kärnten in einem Fall.

Diese Anzeigen führten zu 10 Verurteilungen, wobei 2 Verfahren noch nicht
abgeschlossen sind.

In 9 Fällen erfolgte 2003 eine Einleitung nach dem Finanzstrafrecht im
Bereich der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich.

Die Anzeigen führten zu Verurteilungen, wobei an Geldstrafen 1.201,— €, an
Wertersatzstrafen 3.205,-- € verhängt und die Waren beschlagnahmt
wurden."

Zollrechtliche Überprüfung - Die Ergebnisse

„Vorerst ist darauf hinzuweisen, dass Nahrungsergänzungsmittel
zollrechtlich gesehen grundsätzlich keinen Verboten und Beschränkungen
unterliegen. Die Waren sind aber teilweise unkorrekt deklariert.

Im Zeitraum von 2000 bis 2002 haben Warenuntersuchungen bei
Nahrungsergänzungsmitteln ergeben, dass 444 Warensendungen falsch
deklariert waren.

Im Jahr 2003 haben Warenuntersuchungen bei Nahrungsergänzungsmitteln
ergeben, dass 140 Warensendungen falsch deklariert waren.

In den meisten Fällen enthielten diese Sendungen keine
Nahrungsergänzungsmittel sondern Arzneimittel.
Die Produkte waren überwiegend unter "Inhalt nicht deklariert",
"Nahrungsergänzungsmittel" oder "Vitaminpräparat" deklariert.

Nahrungsergänzungsmittel werden bei der Einfuhr stichprobenweise durch
tarifarische Datenabfragen, oder durch Einsicht auf der Internet-Homepage
des Versenders oder des Empfängers (Geschäftszweck), oder durch


telefonische Rücksprache mit der Technischen Untersuchungsanstalt

kontrolliert.

Insgesamt kam es in den Jahren 2000 bis 2002 zu 2.214 derartiger

Kontrollen oder Untersuchungen bei der zollamtlichen Abfertigung zum

freien Warenverkehr, bei denen 444 Unregelmäßigkeiten festgestellt

wurden.

Insgesamt kam es im Jahr 2003 zu 383 derartiger Kontrollen oder
Untersuchungen bei der zollamtlichen Abfertigung zum freien
Warenverkehr, bei denen 140 Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden.

Lückenlose Kontrollen sind auf Grund des Importvolumens nicht möglich

und wegen den EU-weit harmonisierten Kontrollprinzipien (risikoorientierte

statt systematische Kontrollen) auch nicht zweckmäßig, wobei es allerdings

auf dem Gebiet der Nahrungsergänzungsmittel eine im Vergleich zu anderen

Bereichen weit höhere Kontrolldichte gibt.

In zollrechtlicher Hinsicht sind Nahrungsergänzungsmittel, die auf Grund

ihrer Zusammensetzung bzw. Verunreinigung mit anabolen Steroiden als

Arzneimittel zu qualifizieren sind, in die Kombinierte Nomenklatur (KN) -

Nr. 30 04 einzureihen.

Für Arzneiwaren der Position 30 04 ist eine Einfuhrbewilligung gemäß

Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002 erforderlich."

Die Internetkontrolle der Zollfahndung

„Die Beobachtung von Web-Seiten erfolgt durch eine im Bundesministerium
für Finanzen eingerichtete, auf die Beobachtung, Analyse und Auswertung
von Web-Seiten ausgerichtete Organisationseinheit.
Der Besuch einschlägiger Internetseiten dient vor allem der
Informationsgewinnung im Zuge von Ermittlungen; z.B. Angaben über den
Anbieter, Beurteilung der Waren, Preisangaben bzw. Preisvergleiche,
Aufmachung der Verpackung bzw. Verpackungsgrößen, Zusammensetzung
der Waren, Hinweise auf Versand- und Zahlungsmodalitäten, Hersteller-
bzw. Verbraucherinformationen, Erfahrungshinweise aus einem Forum.

Der Durchführung von Testkäufen steht sowohl § 100 Finanzstrafgesetz
(agent provocateur) als auch mangelnde Zuständigkeit der Zollbehörden
entgegen."


Problemeinschätzung des BMF:

„Suchmaschinen und Verkaufsportale im Internet erleichtern den Zugang zu
Anbietern von so genannten Nahrungsergänzungsmitteln und führen zu
einem gewaltigen Anstieg derartiger Sendungen unter Ausschaltung des
Zwischenhandels nach Österreich.

Die Einfuhr dieser Produkte (d.s. NEM) ist zwar grundsätzlich erlaubt, doch
kommt es vor, dass sie Zusätze (z.B. Anabolika) enthalten, durch die sie als
einfuhrbewilligungspflichtige Arzneimittel einzustufen sind. Da jedoch diese
Mittel (wenn entsprechende ärztliche Verschreibungen vorliegen) legal im
Handel erhältlich sind, macht dies eine Abgrenzung im Nachhinein
schwierig.

Probleme bereiten auch Eilbriefsendungen (sog. EMS-Briefe), die in großer
Anzahl durch private Expressdienstleister befördert und falsch (häufig in
Form von "Geschenksendung") deklariert werden."

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert,

1.            ein Internet-Kompetenzzentrum für Arzneimittel- und
Lebensmittelsicherheit in ihrem Bundesministerium bzw. in der AGES
einzurichten, dem die Aufgabe zukommt, Angebote im globalen Netz
(Webseiten) zu beobachten, zu analysieren und auszuwerten;

2.            durch eine Novelle des Lebensmittelgesetzes, Arzneimittelgesetzes und
Medizinproduktegesetzes sicherzustellen, dass durch die jeweils
zuständigen Behörden und Aufsichtsorgane Testkäufe bei
Internetangeboten durchgeführt werden können;

3.            durch eine Novelle des Lebensmittelgesetzes, Arzneimittelgesetzes und
Medizinproduktegesetzes die Kontrollkompetenzen der Behörden und
Aufsichtsorgane insbesondere auf neue (alternative) Vertriebswege zu
erweitern (Express- und Eilzustelldienste, Werbefahrten,
Strukturvertriebe etc);


4.     auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass zur Bekämpfung des
illegalen Handels mit verfälschten oder nicht zugelassenen Arzneimitteln,
Drogen, Anabolika etc. sowie verunreinigten Nahrungsergänzungsmittel
entsprechende Initiativen - unter Ausbau der gegenseitigen Amtshilfe -
gesetzt werden;

5.            in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Bundesministerien und
Bundesländern sicherzustellen, dass rechtskräftige Erkenntnisse aus
Verwaltungsstrafverfahren und gerichtlichen Strafverfahren der
anzeigenden Behörde übermittelt werden (Erledigungsstatistik).

6.            gegenüber dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit die
Aufrechterhaltung des Versandhandelsverbotes von
Nahrungsergänzungsmitteln in der Gewerbeordnung durchzusetzen.

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss