370/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 25.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Maier, Heidrun Silhavy,
Spindelberger, Ulli Sima,
Beate Schasching,
Dr. Kräuter
betreffend
Internet-Kompetenzzentrum für Arneimittel- und
Lebensmittelsicherheit
Internetbestellungen von Fitnessinstituten,
Sportverbänden,
Lebensmittelhändlern
oder anderen Vertreibern (z.B. Sportartikelhändler)
sowie
von Privaten (z.B. Sportlern) sind nicht nur für die Zollbehörden
(Zollfahndung)
ein Hauptproblem, sondern zunehmend auch für die
Gesundheitsbehörden
der EU-Mitgliedsstaaten. Zahlreiche Homepages bzw.
Webshops
bieten illegale Präparate (z.B. verfälschte Arzneimittel, Drogen,
Anabolika etc. sowie verunreinigte NEM) an, bei denen schwerwiegende
gesundheitliche
Nebenwirkungen sowie zu den internationalen
Dopingrelevanz
nicht ausgeschlossen werden können. Ähnlich die Situation
bei den Angeboten der sogenannten Postfachfirmen. Diese Angebote stehen
meist
im absoluten Widerspruch zum Suchtmittel- und Arzneimittelgesetz
bzw.
Dopingbestimmungen. Herkunftsländer sind vorwiegend die USA, aber
auch
Spanien, Niederlande und Tschechien sowie die Slowakei. Die Händler
und Hersteller sind teilweise kriminell organisiert (Schwarzmarkt). Gesendet
wird
nach Österreich aus dem EU-Ausland oder nach illegalen Importen
(Schmuggel)
aus dem Inland, wobei als Versender meist eine eigene
Postfachfirma
auftritt. Direkt zugestellt werden die Bestellungen meist
mittels Eilbriefsendungen - allerdings falsch deklariert (z.B. als
Vitaminpräparate). Damit wird u.a. das Arzneiwareneinfuhrgesetz aber auch
das
Rezeptpflichtgesetz umgangen sowie auch zollrechtliche Bestimmungen.
Verstoßen
wird damit natürlich auch gegen das Versandhandelsverbot für
Arzneimittel
und Nahrungsergänzungsmittel.
In der Bundesrepublik haben Experten bereits vor Jahren
Alarm geschlagen.
Laut einer deutschen Studio nimmt jeder 5. Sportler (der regelmäßig in
einem
Fitnessstudio trainiert) Anabolika etc. zur Leistungssteigerung.
Bei einer anonymen Umfrage, die von Sportmedizinern der
Universität
Lübeck
unter insgesamt 454 Männern und Frauen in 58 kommerziellen
Sportstudios in Deutschland durchgeführt wurde (2003),
gaben 22 % der
Männer und 8 % zu, den Muskelaufbau mit anabolen Steroiden, meist nur
Anabolika
genannt, zu unterstützen. Gerechnet werden muss in diesem
Zusammenhang
mit einer relativ hohen Dunkelziffer. Denn wer gibt den
Anabolika-Konsum schon gerne zu.
Das Problem: nur die Wenigsten wissen über die fatalen
Nebenwirkungen
Bescheid.
Gerade auch aus diesem Grund muss das Verbot des
Arzneimittelversands
unter Berücksichtigung der letzten EuGH-
Entscheidung
aufrecht erhalten bzw. in Österreich auch durchgesetzt
werden.
Der Missbrauch von Anabolika und anderen verbotenen
Substanzen (siehe
z.B.
Antidopingkonvention) muss nicht nur im Spitzensport, sondern gerade
auch
im Freizeit- und Breitensport mit den notwendigen staatlichen Mitteln
bekämpft
werden. Schon die Arzneimittelgesetznovelle 2001 löste dieses
Problem
grundsätzlich nicht! Auch die Arzneimittelgesetznovelle 2004 bringt
nur
eine Teillösung. Danach wird es nun Lebensmittelaufsichtsorganen
ermöglicht,
gegen Nahrungsergänzungsmittel, die Stoffe im Sinne des § 5a
AMG enthalten, vorzugehen und diese zu beschlagnahmen. Die
Internetproblematik bleibt.
Die wenigsten von denen, die Anabolika, verunreinigte
Nahrungsergänzungs-
mittel
oder ähnliches einnehmen wissen über die möglichen
gesundheitlichen
Probleme und Risken Bescheid (d.s. beispielsweise
wahnsinnige
Dosierungsanleitungen und Falschdeklaration).
Dies trifft insbesondere auf Jugendliche zu, da diese das
Wachstum der
Knochen
stoppen aber auch in den Hormonhaushalt eingreifen können. Bei
längerer
Einnahme können sich schwere Leber- und Nierenstörungen und
erhöhter
Blutdruck, Wassereinlagerungen, Haarausfall und Akne einstellen.
Anabolika können auch Gefäßschäden auslösen. Verkalkungen der Arterien
und
durch das Missverhältnis zwischen aktiven und passiven
Bewegungsapparaten zu irreparablen Artrosen führen. Ganz abgesehen
davon, dass die schweren Leberschäden zum Tod führen können, können
bei
Einnahme durch die verminderte Testosteronproduktion die Hoden
schrumpfen
und die Qualität der Spermien beeinträchtigt werden. Auch
Impotenz
kann die Folge sein. Frauen droht eine „Vermännlichung" in der
Fachsprache
auch Virilisierung genannt: tiefe Stimme, Bartwuchs,
ausgeprägter Adamsapfel, Rückbildung der Brüste,
ausbleiben der
Menstruation.
Diese Vermännlichungserscheinungen sind bei Frauen
irreversibel.
Daher Hände weg!
Eine Marktbeobachtung bzw. Kontrolle (inkl.
Testkäufen/Probenziehungen)
von
Produkten und Leistungen die über Internet angeboten werden, existiert
in
Österreich (Europa) defacto nicht. Während nach dem AMG Apotheken
etc.
durch Organe oder Sachverständige überprüft bzw.
Lebensmittelgeschäfte
- entsprechend dem Proben und Revisionsplan -
durch
Lebensmittelaufsichtsorgane kontrolliert und Proben gezogen werden
können,
gibt es diese vorsorgenden Kontrollen im Internet nicht. Oder
anders:
Während jeder Marktstand, Fleischhauer, Bäcker,
Lebensmittelhändler durch Lebensmittelaufsichtsorgane kontrolliert und
Proben
gezogen werden können, fehlt diese Kontrolle für alle
Internetprodukte,
die rund um die Uhr bestellt werden können.
Zugestellt werden die über Internet bestellten Produkte
mittels Postversand,
obwohl dies nach der Gewerbeordnung verboten ist. Nun beabsichtigt
Bundesminister
Bartenstein in einer Novelle zur Gewerbeordnung die
Aufhebung
dieses Versandhandelsverbots. Damit werden noch mehr dubiose
Anbieter
am Markt auftreten und versuchen mit irreführenden gesundheits-
und krankheitsbezogenen Angaben Nahrungsergänzungsmittel zu
vertreiben.
Die Probleme werden mit der Erweiterung der EU einerseits
zunehmen,
andererseits
geht der Trend europaweit generell in Richtung E-Commerce.
Allein
das BMF hat eine Art Marktbeobachtung installiert, um Informationen
im
Internet zu gewinnen. Dies ist Teil der zollrechtlichen Ermittlungen
(Einfuhrkontrolle).
Für den Lebensmittel- und Arzneimittelbereich fehlt eine
derartige
Einrichtung. Diese Entwicklung bedeutet europaweit eine neue
konsumentenpolitische
Herausforderung für neue Formen der
Marktbeobachtung
und Marktkontrolle, um dem „Vorsorgeprinzip"
tatsächlich
auch Rechnung tragen zu können.
Dem Betrugsbekämpfungsbericht 2002 sind unter dem Kapitel
„Elektronischer Geschäftsverkehr und Cybercrime" nachstehende
Erläuterungen zu entnehmen.
„Der zunehmende elektronische Geschäftsverkehr verändert
laufend das
tägliche Arbeitsumfeld der Finanz- und Zollverwaltung. Das Internet
ändert
bestehende Informationswege und wird verstärkt als neues
Medium für
Verstöße gegen zollrechtliche Bestimmungen genutzt.
Immer mehr Waren werden von den Verbrauchern direkt im
Ausland über das
Internet bestellt. Konkret können folgende Auswirkungen des
elektronischen
Handels festgestellt werden:
•
Werte von Kleinsendungen werden entweder nicht oder nicht
korrekt
angegeben.
•
Steuern (insbesondere ->
Verbrauchersteuern) und Zölle werden
hinterzogen.
•
Verbote und Beschränkungen im grenzüberschreitenden
Warenverkehr
- etwa für Drogen oder Arzneimittel - werden umgangen.
Zoll-Kompetenzzentrum
Internet und Cybercrime
Mit 1. Dezember 2001 wurde das Zoll-Kompetenzzentrum
Internet und
Cybercrime eingerichtet. Das Zentrum besteht aus professionellen
Internetspezialisten und ist bundesweit zuständig. Im Vordergrund steht
die
umfassende Informationsgewinnung über die im globalen Netz angebotenen
Waren und
Produkte. Der Kernaufgaben dieser Spezialeinheit (->intelligence)
reichen von der Marktbeobachtung aktueller
Trends des elektronischen
Geschäftsverkehrs, insbesondere des
Versandhandels, bis hin zur operativen
Ermittlung und Täteridentifikation. So
ist es der österreichischen
Zollverwaltung möglich, rasch auf neue technische und logistische
Entwicklungen und auf geändertes
Konsumverhalten zu reagieren.
(Betrugsbekämpfungsbericht des BMF
2002)".
Die Anfragebeantwortungen 797 und 1268 AB / XXII GP des BMF zeigen
dieses Problem bei (verfälschten) Arzneimitteln, Drogen, Anabolika und
(verunreinigten) NEM deutlich auf (Teilauszug).
„Grundsätzlich ist festzuhalten, dass vom BMF lediglich
zollrechtliche
Ermittlungen
zur Feststellung der Warenbeschaffenheit bzw. des
Warenursprungs sowie finanzstrafrechtliche Ermittlungen wegen
Verkürzung
von Eingangsabgaben (Schmuggel) durchgeführt werden.
Sollten sich daraus Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz
und das
Arzneimittelgesetz
ergeben, werden diese von der Zollverwaltung bei den
zuständigen
Behörden zur Anzeige gebracht. Die daraus resultierenden
Ermittlungen
erfolgen daher nicht im Kompetenzbereich des
Bundesministeriums für Finanzen. Dem BMF liegen auch
keine
statistischen Auswertungen darüber vor, in wie vielen Fällen es nach
einer Anzeige auch zu einer strafrechtlichen Verurteilung durch die
Justiz bzw. Verwaltungsbehörden gekommen ist.
Im Rahmen der zollrechtlichen Ermittlungen wurde
festgestellt, dass
Sendungen
die Drogen oder Arzneimittel betreffen im Postverkehr als
Nahrungsergänzungsmittel
oder als Vitaminpräparate deklariert wurden und
nahezu ausschließlich für Privatpersonen bestimmt waren. Die Bestellungen
erfolgten
durchwegs über Internet, wobei der Versand unmittelbar vom
ausländischen
Händler an den privaten Besteller erfolgte. Diese
Erkenntnisse dienen als Grundlage für österreichweite zielorientierte
Kontrollen
im Bereich des Postverkehrs.
In diesem
Zusammenhang ist allerdings festzuhalten, dass Express- und
Eilzustelldienst-Sendungen
innerhalb des Binnenmarktes generell nicht
Gegenstand der Zollkontrollen sind.
Österreich arbeitet im Wege von fallbezogenen Austauschinformationen
und
Amtshilfeersuchen
mit den Zollverwaltungen der Länder Deutschland,
Großbritannien, Niederlande, Schweden, Slowenien, den USA und
Tschechien im Wege von Austauschinformationen und Amtshilfeersuchen
zusammen.
Produkte und Lieferländer 2000 - 2003
2000 |
|
Produkte |
Länder |
Methandrostenolon |
Russland |
Naposim |
Rumänien |
Sustanon |
Ägypten |
Primobolan S |
Spanien |
Clenbuterol |
Griechenland |
Zymoplex |
Griechenland |
Proviron |
Spanien |
HCG - Leport |
Spanien |
Deca -
Durabolin |
Niederlande |
Efedrina Level |
keine Angabe (k.A.) |
Testoviron Depot |
k.A. |
Superanabolon |
k.A. |
Bonalone |
k.A. |
Adipex |
k.A. |
Yohimbim |
k.A. |
Ephedrine |
k.A. |
Efedrina Armedica |
k.A. |
Aldactone-Saltucin |
k.A. |
Aldactone |
k.A. |
Trijodthyronin |
k.A. |
Adipex retard |
k.A. |
Parabolan Trenbolone |
k.A. |
Cannabiskraut |
Tschechische Rep., Schweiz |
Cannabistee |
Schweiz |
Psilocybin-Pilze |
Schweiz |
Glucosamine
Sulfate |
USA |
Glucosamine750mg/Chondroitin600mg |
USA |
Methylsulfonylmethane |
USA |
Kokain |
k.A., vermutl. Brasilien |
Ampiclox |
k.A. |
Amp. Elmu
Prolongatum 250 |
k.A. |
19-NOR Androstack2 |
k.A. |
Andro Xtreme |
k.A. |
Andro IV Stack |
k.A. |
Androbokic |
k.A. |
Animal Pak |
k.A. |
Anti-Oxitant-Formular |
k.A. |
B12-Neurobolic |
k.A. |
Bulgarian
Tribulus Capsules |
k.A. |
Caffeine |
k.A. |
Carnitine Liquid |
k.A. |
Chemiron |
k.A. |
C-Block Carbohydrate Inhibitor |
k.A. |
Comiphene
Citrate |
k.A. |
2001 |
|
Produkte |
Länder |
Anapolon |
Türkei |
Deca-Durabolin |
Tschechien |
Ganabol |
Kolumbien |
Masteron |
Tschechien |
Naposim |
Tschechien |
Oxandrolone |
Tschechien |
Parabolan |
Tschechien |
Primobolan Depot |
Tschechien |
Primobolan S |
Tschechien |
Profasi |
Italien |
Proviron |
BRD |
Spiropent |
BRD |
Sustanon |
Türkei |
Testex |
Tschechien |
Testoviron Depot |
Tschechien |
Winstrol Depot |
Spanien |
Winstrol |
Spanien |
Somatrophin |
Tschechien |
GenSci |
Tschechien |
Jintropin 10IU |
Tschechien |
Cannabiskraut |
Schweiz, USA |
Cannabisharz |
Schweiz |
Mescalin |
Schweiz |
Methamphetamin |
Japan |
Melatonin |
Deutschland |
Anabolic Complex |
USA |
Winni-V |
USA |
Knox Nutra Joint |
USA |
Joint Advantage |
USA |
Twin Lab
Niacinamide |
USA |
Gero Vita G.H.3 |
USA |
Genisoy
Ultra-XT |
USA |
Nature Totalsoy |
USA |
The Total EFA |
USA |
Melatonin |
USA |
Fish Body Oils |
USA |
Naaxia-Augentropfen |
Schweiz |
|
|
2002 |
Produkte |
Länder |
Efedrin |
k.A. |
Naposim |
Rumänien |
Anapolon |
Türkei |
Anabol |
Thailand |
Tertroxin |
k.A. |
Afro-Tabletten |
k.A. |
Testosteron |
USA, Kosovo |
Sustanon |
Portugal,
Kosovo |
Tiromel |
k.A. |
Profasi |
k.A. |
Estandron |
k.A. |
Omnadren |
Polen |
Deca Durabolin |
k.A. |
Androlic |
k.A. |
Testolent |
k.A. |
Tectoctepoha |
k.A. |
Methyltestosteron |
k.A. |
Testosteron
Propionat |
k.A. |
Aldactone |
k.A. |
Clenovet |
k.A. |
Nandrolone |
Holland |
Pregnyl |
Griechenland |
Primobolan |
Spanien |
Proviron |
Griechenland |
Solvens |
k.A. |
Testoviron |
Italien |
Serpafar |
Griechenland |
Siropent |
Deutschland |
Stanozol |
Griechenland |
T3-50L-Throdothyronine |
k.A. |
Winstrol |
Spanien |
Zymoplex |
Griechenland |
Anabolika - Thais |
Thailand |
Antiadiposium |
Schweiz |
Coenzyme Q-10 |
USA |
Morphin HCI |
Schweiz |
Amphetamin TMA-6 |
Schweiz |
Solvente Gonasi HP |
Kosovo |
Gonasi HP 5000 |
Kosovo |
2003 |
Produkte |
Memor Max |
Herbal Newbust |
Burgerstein Vitamin C retard |
Burgerstein Vitamin B Komplex |
LIFE EXTENSION MIX Caps |
Mega C, High
Potency, non acidic formul |
Compound Triamcinolone Acetonide Oinment 10g |
Pharmacist only Medicine, nicorette, nicotine 10mg, inhaler |
Advil
Liqui-Gels, Lolubilized Ibuprofen Capsules, 200mg |
Vitamin C |
Daily Fitness |
Mega Greens |
Vitamin B |
Tylenol,
Acetaminophen, Pail Reliever, 500mg |
Kirkland, Glucosamine HCI 500mg |
Chondroitin
Sulfate 400mg |
TUSSIBAN, Cough Mucolytic u. Expectorant 100ml |
Thursday Plantation ECHINACEA, Alcohol Free, 50 ml |
Greenridge
RELIEF, Child Formula 100mg |
High Potency B Complex 100 |
CHAMOMILLA, Radix D6, Anthroposophisches Heilmittel 4g, Globuli |
COD LIVER OIL, Vit. A 7000 I.U., Vit. D 800 I.U., Vit. E 1 I.U., 170 ml |
Amcolex Dry
Syrup 62,5+62,5mg/5ml, Oral Suspension |
DEXFIN, 100ml |
MENTHODEX Cough Mixture, 100ml |
Beils, Baby Cough Syrup, 100ml |
abidec Multi Vitamin Drops for Babies, 25ml |
TCP Brand, Liquid Antiseptic Promotes |
Floxapen Capsules 250 mg, flucloxacillin |
Cipro (ciprofoxacin) Tablets, 500mg |
SUDAFED, Nasal Decongestant, 6 tablets, 30mg each |
rosafarbene Tabletten, unbek.
Produktbez. |
Ibuprofen oral Suspension, 120 ml |
Zithromax, 200 mg/5 ml, 15 ml |
Flonase, Nasal Spray, 50 mcg |
BETNOVATE-C cream, 5 g |
fluimucil 100 mg, Granules 5 g |
weißrosa farbige Kapseln, unbek.
Produktbez. |
Paracetamol Tablets BP 500 mg, 100
Tablets |
Enap tablets, 20 mg, 20 tablets |
Velorin 100 mg Tabletten |
Algin - profarma Tabletten |
Turmeric, Premium Nature's way
Extract, 60 Tablets |
Glucosamine Sulfate u. Chondroitin
Sulfate 90 + 900 mg, 240 Capsules |
greens + multi + high potency
multi-vitamin u. mineral, 507 g |
ELAVIL, 25 mg, Tabletten |
BUCLINA Tabletten |
ROBB |
ZUBES |
MIST Magnesium TRISCILICATE, 200 ml |
Aloe Vera, Mild Stimulant Laxative |
SWANSON, Joint Cream with Glucosamine
u. Boswellia, net wt. 4 oz |
Alka Seltzer
Antacid u. Pain Relief Medicine, 36 Tablets |
unbek. Produktbez. |
blauweiße Kapseln, unbek. Produktbez. |
Ester C, 500 mg, Vitamin C Activity with Bioflavonoid Complex, 90
Tablets |
Alpha Lipoic Acid, 100 mg, 60 Capsules |
MIST POT CIT, 200 ml |
MIST SENNA CO, GNF, 200 ml |
CARDITAS RETARD, Nifedipine Retard Tablets, 20 mg |
Penicillin Ointment 10.000 I.U., 20 g |
SURFAZ-SN, Triple Action Cream, 15 g |
Elephant Ointment |
APC, For quick relief of headache, 10x10 tablets |
Chloramaphenicol Eye Ointment BP 1 % 5 g |
Z-Mox 250, Amoxicillin Capsules, 250
mg |
AMPICILLIN 250
mg, B.P. Capsules |
SYCLOX
Cloxacillin Capsule BP, 250 mg |
PANACIN Tablets |
EFPAC Tablets |
MARK II |
MAGACID
tablets |
NIFEDI-DENK 10,
Nifedipine 10 mg USP |
ZOSTRIX
Capsaicin 0,025 %, 45 g |
ZOSTRIX Capsoicin 0,075 %, 45 g |
Tiger Balm, 30 g |
HGH 9000, Human Growth Hormone Releaser, 120 Capsules |
ENLARGO, Natural Male Performance Enhancer, 60 Capsules |
WUJI BAI FENG WAN |
Ultra Mega GNC Women's |
Mega Men |
Hair Skin & Nails Formula |
A Formula, Zurinalda O. Carvalho |
DUL-X Embrocation Creme, 125 ml |
Timed Release Vitamin C, 500 mg, 100 Tablets |
Multi-Vitamin, Iron Free Quintabs-M, 100 Tablets |
Cytogen Iproxy 60 caps |
braune Würfel (2 Stk. pro Pkg.), unbek. Produktbez. |
NEO ANGIN Pastillen, 24 Stk. |
Waldheim Dragees Forte Ch.-Nr. 2495 |
Waldheim Dragees Mild Ch.-Nr. 2867 |
Actovegin
Dragees Forte Ch.-Nr. 2961 |
VENSA-Tropfen |
NOTTA-Tropfen |
Repisan-Tropfen |
MEMORIA-Tropfen |
Inderal |
Scitec Ala 50 caps |
The Refrigerator
Diet |
Brians Song |
T.A.D. Energy Capsules |
Narketan |
Sallaki Tablets |
Magna RX+ |
Cat's Claw |
Potenz Power
Pills Plus |
Xtend |
Stamina-Rx |
Coral Calcium "Supreme" |
Hearall |
Ring Stop |
Hangover
Defense |
BSS PLUS 500 ML KIT |
Puritans Pride
100% Natural E-400 IU |
Magia Verde
Salvia divinorum tincture 0,5 oz. |
Beta Prostate 60
Tabletten |
Peak Nutrition Pure Thermo Burn |
ANR Formula Level Three; 30 Daily Packets |
LivaTonePlus |
Sage Gooddess Emerald Essence |
Niteworks |
Schizandra Plus |
Räucherhölzer (Mimosa) |
Mountain Ebony 120 ml |
CODIPERTUSSIN Hustensaft 100 ml |
ACETYLCYSTEIN DYNA 200 mg |
Planta Lax Tea |
Planta Lax Teebeutel |
Herz-Kreislauf-Hilfe |
Versandländer waren 2003 die USA, Niederlande,
Großbritannien, der
asiatische
Raum, die Schweiz, Indien und Russland."
Die Verstöße:
„Verstöße lagen gegen Artikel 37 ff. Zollkodex, § 6 Abs.
1 lit. c
Arzneiwareneinfuhrgesetz,
§ 8 Arzneiwareneinfuhrgesetz, § 59 Abs. 9
Arzneimittelgesetz
für Arzneiwaren, das Lebensmittelgesetz und das
Suchtmittelgesetz vor.
Bei der Feststellung von Verstößen nach dem
Arzneiwareneinfuhrgesetz bzw.
dem Arzneimittelgesetz wird von der Finanzverwaltung Anzeige bei den, für
die
weitere Verfolgung zuständigen, Bezirksverwaltungsbehörden oder
Magistraten
erstattet wird, wobei jedoch von diesen Behörden keine
Rückmeldungen
über den Ausgang der Verfahren erfolgen.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Waren, bei denen
die
entsprechenden
Einfuhrbewilligungen fehlen nach einer Verzichtserklärung
durch den jeweiligen Empfänger vernichtet bzw. in das Versendungsland
retourniert
werden können."
Die Lieferwege:
„Die Produkte werden über Postversand aus dem Ausland
bzw. durch
Postdienste direkt zugestellt. Drogen, Anabolika und
Nahrungsergänzungsmittel
wurden sowohl von Unternehmern als auch von
Privaten
bezogen.
In einem Fall wurde festgestellt, dass die Sendung über
den Seeweg aus den
Vereinigten Staaten von Amerika nach Großbritannien, von Großbritannien
mittels
LKW-Frachtgut nach Österreich und durch Paketdienste direkt an
die
Kunden befördert wurde.
Schmuggelgut wird entweder nicht deklariert, oder es
werden unrichtige
Angaben
(Falschdeklarationen) gemacht.
Es wurden 2000 - 2002 14 Hausdurchsuchungen durchgeführt,
die zur
Sicherstellung
von Beweismitteln und der Beschlagnahme von Arzneiwaren
und
Anabolika führten, wobei im Zuge der Ermittlungen auch zwei
Postfächer
geöffnet wurden.
2003 wurden 4 Hausdurchsuchungen durchgeführt, die zur
Sicherstellung
von
Beweismitteln und der Beschlagnahme von Arzneiwaren und Anabolika
führten.
Die beschlagnahmten
Produkte und deren Mengen (2000 - 2002):
488.241 Tabletten |
Naposim |
96 Stück |
Efedrina Level |
18.212 Ampullen |
Testoviron Depot |
90 Ampullen |
Superanabolon |
15.990 Ampullen |
Sustanon |
100 Tabletten |
Bonalone |
80 Tabletten |
Adipex |
1 Tablette |
Yohimbim |
4 Tabletten |
Ephedrine |
10 Tabletten |
Efedrina Armedica |
12 Tabletten |
Aldactone-Saltucin |
7 Tabletten |
Yohimbin |
202 Tabletten |
Aldactone |
12 Tabletten |
Trijodthyronin |
4 Tabletten |
Adipex retard |
2 Ampullen |
Parabolan
Trenbolone |
58.923 Tabletten |
Anapolon |
9.361 Ampullen |
Deca-Durabolin |
586 Ampullen |
Ganabol |
10.972 Ampullen |
Masteron |
208.470
Tabletten |
Oxandrolone |
11.425 Ampullen |
Parabolan |
24.949 Ampullen |
Primobolan Depot |
129.097 Tabletten |
Primobolan S |
1.140 Ampullen |
Profasi |
4.670 Tabletten |
Proviron |
42.769
Tabletten |
Spiropent |
4.365 Ampullen |
Testex |
24.808 Ampullen |
Winstrol Depot |
44.010 Tabletten |
Winstrol |
379 Ampullen |
Somatrophin |
19 Ampullen |
GenSci |
2 Ampullen |
Jintropin 10IU |
1.012 Tabletten |
Efedrin |
2.600 Tabletten |
Tertroxin |
80 Tabletten |
Afro-Tabletten |
48 Ampullen |
Testosteron |
1.350 Tabletten |
Tiromel |
26 Ampullen |
Estandron |
760 Ampullen |
Omnadren |
84 Tabletten |
Androlic |
91 Ampullen |
Testolent |
10 Ampullen |
Tectoctepoha |
50 Tabletten |
Methyltestosteron |
1 Ampulle |
Testosteron Propionat |
377 Tabletten |
Clenovet |
1 Einheit |
3 Andro Xtreme |
27 Ampullen |
Ampulla Elmu |
600 Tabletten |
Anabol Tabletten "Thai's" |
3 Einheiten |
Andro IV Stack |
19 Einheiten |
Androbolic |
12 Einheiten |
Animal Pak |
1 Einheit |
Anti-Oxitatant-Fomular |
6 Einheiten |
B12-Neurobolic |
2 Ampullen |
Boldenone-Undecylenate |
7 Einheiten |
Bulgarian
Tribulus Capsules |
1 Einheit |
Caffeine |
3 Einheiten |
Carnitine Liquid |
1 Einheit |
C-Block Carbohydrate Inhibitor |
4.992 Tabletten |
Comiphene Citrate |
2 Einheiten |
Decavar Androtriol |
13 Einheiten |
Dhea Dehydroepiandrosterone |
28 Einheiten |
Diet Ripped |
4 Einheiten |
Echinacea |
2 Ampullen |
Extraboline |
4 Einheiten |
Gaba |
8 Einheiten |
Humatropin Hlgt |
2 Einheiten |
Joint Renew Complex |
5 Einheiten |
L-Carnitine 1000 |
1 Einheit |
Liquid Ginko
Billoba-Extrakt |
1 Einheit |
Medi Tropin |
1 Einheit |
Medroid |
600 Tabletten |
Methandrostenolon |
400 Ampullen |
Nandrolone |
5 Einheiten |
Nor
Androstenedione |
40 Tabletten |
Oxybolone |
30 Ampullen |
Pregnyl |
5 Einheiten |
Premium 4-Androstenediol |
244 Ampullen |
Primobolan |
1 Einheit |
Pro Endorphin |
2 Einheiten |
Pro hGH Sympiodrobin |
881 Tabletten |
Stanozol |
20 Durchstichfl. |
Sumatropin Humanum |
18 Einheiten |
Super Complete
Capsules |
38 Einheiten |
Ultra Ripped |
3 Einheiten |
Universal Natural Sterol Complex |
5 Einheiten |
XRX-Androgenx |
9 Einheiten |
Yohimbre Bark Extract |
33 Ampullen |
Solvens |
120 Ampullen |
Testoiron |
415 Tabletten |
Serpafar |
320 Tabletten |
T3-50L-Throdothyronine |
630 Tabletten |
Zymoplex |
Die beschlagnahmten Produkte und deren Mengen stellen
sich für das
Jahr 2003 wie folgt dar:
882 Tabletten |
Efedrin |
531 Tabletten |
Naposim |
518 Tabletten |
Anapolon |
2.000 Tabletten |
Anabol |
2.600 Tabletten |
Tertroxin |
80 Tabletten |
Afro- Tabletten |
30 Ampullen |
Testosteron |
1 Ampulle |
Sustanon |
1.369 Tabletten |
Tiromel |
30 Ampullen |
Profasi |
464 Tabletten |
Proviron |
26 Ampullen |
Estandron |
13 Ampullen |
Omnadren |
3 Ampullen |
Deca Durabolin |
120 Tabletten |
Eferdrine |
84 Tabletten |
Androlic |
15 Ampullen |
Testolent |
10 Ampullen |
Tectoctepoha |
50 Tabletten |
Methyltestosteron |
1 Ampulle |
Testosteron Propionat |
200 Tabletten |
Aldactone |
377 Tabletten |
Clenovet |
78 Tabletten |
Spiropent |
24 Tabletten |
Clomiphene Citrate |
180 Tabletten |
GNC Mega Men |
90 Tabletten |
GNC Women's Ultra Mega |
90 Tabletten |
GNC Women's Hair Skin & Nail Formula |
200 Tabletten |
Echinacea,
Echinacea purpurea 400 mg |
200 Tabletten |
Ginkgo Biloba |
240 Tabletten |
Vitacor Plus |
3.240 Tabletten |
Vitacor Plus |
240 Tabletten |
Enercor |
840 Tabletten |
Arteriforte |
720 Tabletten |
Relavit |
180 Tabletten |
Osteoforte |
540 Tabletten |
Metavit |
2 Dosen (á 50 g) |
Lysin C |
540 Tabletten |
Epican Forte |
360 Tabletten |
ImmunoCell |
630 Tabletten |
Prolysin C |
1 Dose (450 g) |
Marco Balance |
360 Tabletten |
VitaCForte |
Da nur ein kleiner Teilbereich der Lieferungen
zollrechtlich überprüft
wird, ist kaum vorstellbar, welche illegalen Produkte und welche
Mengen tatsächlich nach Österreich importiert werden.
Die Anzeigen
„Insgesamt wurden 52 Anzeigen an folgende
Bezirksverwaltungsbehörden
erstattet
(2000 - 2002).
2 x Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn
2
x Magistrat Wien
2 x Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
1 x Bezirkshauptmannschaft Mödling
1 x
Bezirksverwaltungsbehörde Klagenfurt
4
x Magistrat Salzburg
2 x
Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung
1
x Bezirkshauptmannschaft St. Johann
1 x
Bezirkshauptmannschaft Zell am See
2 x
Bezirkshauptmannschaft Gmunden
1
x Bezirkshauptmannschaft Braunau
33
x Bundespolizeidirektion
Von den 52 Anzeigen führten
4 Fälle zu rechtskräftigen Bestrafungen,
in 5 Fällen erfolgte keine Verurteilung,
7 Fälle sind noch offen,
und in 36 Fällen ist der Stand der Erledigungen nicht
bekannt geworden.
2003 wurden noch keine Anzeigen erstattet, da die
Ermittlungen noch nicht
abgeschlossen sind."
Gerichtliche Anzeigen
„An das Landesgericht Korneuburg erfolgten 2000 - 2003 6
Anzeigen
bezüglich
gewerbsmäßigen Schmuggels und gewerbsmäßiger Hehlerei nach
den
§§ 35 und 37 iVm § 38 Finanzstrafgesetz und 2 Anzeigen wegen des
Verdachtes
des Betruges, der Gesundheitsgefährdung oder der vorsätzlichen
oder
fahrlässigen Gemeingefährdung.
Ergebnisse von
Gerichtsverfahren liegen dem Bundesministerium für
Finanzen nicht
vor!"
Finanzstrafverfahren;
„Folgende
Finanzstrafverfahren wurden eingeleitet (2000 - 2002):
- Im Bereich
der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich in vier Fällen.
- Im Bereich der
Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und
Burgenland
in sieben Fällen.
- Im Bereich
der Finanzlandesdirektion für Kärnten in einem Fall.
Diese Anzeigen führten zu 10
Verurteilungen, wobei 2 Verfahren noch nicht
abgeschlossen
sind.
In 9 Fällen erfolgte
2003 eine Einleitung nach dem Finanzstrafrecht im
Bereich der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich.
Die Anzeigen führten zu Verurteilungen, wobei an
Geldstrafen 1.201,— €, an
Wertersatzstrafen
3.205,-- € verhängt und die Waren beschlagnahmt
wurden."
Zollrechtliche Überprüfung - Die Ergebnisse
„Vorerst ist darauf hinzuweisen, dass
Nahrungsergänzungsmittel
zollrechtlich
gesehen grundsätzlich keinen Verboten und Beschränkungen
unterliegen.
Die Waren sind aber teilweise unkorrekt deklariert.
Im Zeitraum von 2000 bis 2002 haben Warenuntersuchungen
bei
Nahrungsergänzungsmitteln
ergeben, dass 444 Warensendungen falsch
deklariert waren.
Im Jahr 2003 haben Warenuntersuchungen bei
Nahrungsergänzungsmitteln
ergeben,
dass 140 Warensendungen falsch deklariert waren.
In den meisten Fällen enthielten diese Sendungen keine
Nahrungsergänzungsmittel sondern Arzneimittel.
Die Produkte waren überwiegend unter "Inhalt nicht
deklariert",
"Nahrungsergänzungsmittel" oder "Vitaminpräparat"
deklariert.
Nahrungsergänzungsmittel
werden bei der Einfuhr stichprobenweise durch
tarifarische
Datenabfragen, oder durch Einsicht auf der Internet-Homepage
des Versenders oder des Empfängers (Geschäftszweck), oder durch
telefonische Rücksprache mit der Technischen
Untersuchungsanstalt
kontrolliert.
Insgesamt kam es in den Jahren 2000 bis 2002 zu 2.214
derartiger
Kontrollen oder Untersuchungen bei der zollamtlichen
Abfertigung zum
freien Warenverkehr, bei denen 444 Unregelmäßigkeiten festgestellt
wurden.
Insgesamt kam es im Jahr 2003 zu 383 derartiger
Kontrollen oder
Untersuchungen bei der zollamtlichen Abfertigung zum freien
Warenverkehr, bei denen 140 Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden.
Lückenlose Kontrollen sind auf Grund des Importvolumens
nicht möglich
und wegen den EU-weit harmonisierten Kontrollprinzipien
(risikoorientierte
statt systematische Kontrollen) auch nicht zweckmäßig,
wobei es allerdings
auf dem Gebiet der Nahrungsergänzungsmittel eine im
Vergleich zu anderen
Bereichen weit höhere Kontrolldichte gibt.
In zollrechtlicher Hinsicht sind Nahrungsergänzungsmittel,
die auf Grund
ihrer Zusammensetzung bzw. Verunreinigung mit anabolen
Steroiden als
Arzneimittel zu qualifizieren sind, in die Kombinierte
Nomenklatur (KN) -
Nr. 30 04 einzureihen.
Für Arzneiwaren der Position 30 04 ist eine
Einfuhrbewilligung gemäß
Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002 erforderlich."
Die Internetkontrolle der Zollfahndung
„Die Beobachtung von Web-Seiten erfolgt durch eine im
Bundesministerium
für
Finanzen eingerichtete, auf die Beobachtung, Analyse und Auswertung
von
Web-Seiten ausgerichtete Organisationseinheit.
Der Besuch einschlägiger Internetseiten dient vor allem der
Informationsgewinnung im Zuge von Ermittlungen; z.B. Angaben über den
Anbieter,
Beurteilung der Waren, Preisangaben bzw. Preisvergleiche,
Aufmachung
der Verpackung bzw. Verpackungsgrößen, Zusammensetzung
der
Waren, Hinweise auf Versand- und Zahlungsmodalitäten, Hersteller-
bzw. Verbraucherinformationen, Erfahrungshinweise aus einem Forum.
Der Durchführung von
Testkäufen steht sowohl § 100 Finanzstrafgesetz
(agent provocateur) als auch mangelnde Zuständigkeit der Zollbehörden
entgegen."
Problemeinschätzung des BMF:
„Suchmaschinen und Verkaufsportale im Internet erleichtern
den Zugang zu
Anbietern
von so genannten Nahrungsergänzungsmitteln und führen zu
einem
gewaltigen Anstieg derartiger Sendungen unter Ausschaltung des
Zwischenhandels nach Österreich.
Die Einfuhr dieser Produkte (d.s. NEM) ist zwar
grundsätzlich erlaubt, doch
kommt es vor, dass sie Zusätze (z.B. Anabolika) enthalten, durch die sie als
einfuhrbewilligungspflichtige
Arzneimittel einzustufen sind. Da jedoch diese
Mittel
(wenn entsprechende ärztliche Verschreibungen vorliegen) legal im
Handel
erhältlich sind, macht dies eine Abgrenzung im Nachhinein
schwierig.
Probleme bereiten auch Eilbriefsendungen (sog.
EMS-Briefe), die in großer
Anzahl
durch private Expressdienstleister befördert und falsch (häufig in
Form
von "Geschenksendung") deklariert werden."
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird
aufgefordert,
1.
ein Internet-Kompetenzzentrum für Arzneimittel- und
Lebensmittelsicherheit
in ihrem Bundesministerium bzw. in der AGES
einzurichten,
dem die Aufgabe zukommt, Angebote im globalen Netz
(Webseiten)
zu beobachten, zu analysieren und auszuwerten;
2.
durch eine Novelle des Lebensmittelgesetzes,
Arzneimittelgesetzes und
Medizinproduktegesetzes
sicherzustellen, dass durch die jeweils
zuständigen
Behörden und Aufsichtsorgane Testkäufe bei
Internetangeboten
durchgeführt werden können;
3.
durch eine Novelle des Lebensmittelgesetzes,
Arzneimittelgesetzes und
Medizinproduktegesetzes
die Kontrollkompetenzen der Behörden und
Aufsichtsorgane insbesondere auf neue (alternative) Vertriebswege zu
erweitern
(Express- und Eilzustelldienste, Werbefahrten,
Strukturvertriebe etc);
4.
auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass zur
Bekämpfung des
illegalen
Handels mit verfälschten oder nicht zugelassenen Arzneimitteln,
Drogen,
Anabolika etc. sowie verunreinigten Nahrungsergänzungsmittel
entsprechende
Initiativen - unter Ausbau der gegenseitigen Amtshilfe -
gesetzt
werden;
5.
in Abstimmung mit den jeweils zuständigen
Bundesministerien und
Bundesländern
sicherzustellen, dass rechtskräftige Erkenntnisse aus
Verwaltungsstrafverfahren
und gerichtlichen Strafverfahren der
anzeigenden
Behörde übermittelt werden (Erledigungsstatistik).
6.
gegenüber dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit die
Aufrechterhaltung des Versandhandelsverbotes von
Nahrungsergänzungsmitteln in der Gewerbeordnung durchzusetzen.
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss