373/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 25.03.2004
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Grillitsch, Wittauer
und Kollegen
zum Gentechnik-Moratorium sowie zur Regelung der
Koexistenz und der Haftung in
Zusammenhang mit GVO´s
Seit Mitte 1999 gibt es
in der Europäischen Union ein Moratorium bei der Zulassung gentechnisch
veränderter Pflanzen. Europaweit harmonisierte Regelungen der Koexistenz und
der Haftung in Zusammenhang mit GVO´s sind notwendig, wurden bisher aber nicht
festgelegt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher
nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die zuständigen
Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,
·
weiterhin für die Aufrechterhaltung des Moratoriums betreffend
Neuzulassung von GVO´s einzutreten,
·
auf europäischer Ebene für eine gemeinschaftsweite harmonisierte
Regelung der Koexistenz und der Haftung einzutreten, da mögliche
Verunreinigungen mit GVO´s an den Grenzen nicht Halt machen und
·
die Frage der Möglichkeit der Regelung der Haftung auch im Rahmen von
nationalen gesetzlichen Regelungen zu prüfen, insbesondere unter
Berücksichtigung von unverschuldeten und nicht zuordenbaren Verunreinigungen
mit GVO´s
In formeller Hinsicht wolle dieser
Entschließungsantrag dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zugewiesen
werden.