373/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 25.03.2004
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Grillitsch, Wittauer

und Kollegen

zum Gentechnik-Moratorium sowie zur Regelung der Koexistenz und der Haftung  in Zusammenhang mit GVO´s

 

 

Seit Mitte 1999 gibt es in der Europäischen Union ein Moratorium bei der Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen. Europaweit harmonisierte Regelungen der Koexistenz und der Haftung in Zusammenhang mit GVO´s sind notwendig, wurden bisher aber nicht festgelegt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,

 

·         weiterhin für die Aufrechterhaltung des Moratoriums betreffend Neuzulassung von GVO´s einzutreten,

·         auf europäischer Ebene für eine gemeinschaftsweite harmonisierte Regelung der Koexistenz und der Haftung einzutreten, da mögliche Verunreinigungen mit GVO´s an den Grenzen nicht Halt machen und

·         die Frage der Möglichkeit der Regelung der Haftung auch im Rahmen von nationalen gesetzlichen Regelungen zu prüfen, insbesondere unter Berücksichtigung von unverschuldeten und nicht zuordenbaren Verunreinigungen mit GVO´s

 

In formeller Hinsicht wolle dieser Entschließungsantrag dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zugewiesen werden.