374/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 25.03.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Schweisgut, Mares Rossmann,
Amon MBA, Bucher
und Kollegen
betreffend langfristige Koordination der
Semesterferien
Die Österreichische
Tourismus- und Freizeitwirtschaft machte hinsichtlich der Semesterferien in
Wien und Niederösterreich 2005 geltend, dass diese mit den Faschingsferien in
mehreren deutschen Bundesländern zusammenfallen. Damit käme es zu einer
massiven Belastung für den Verkehr und für die Quartiere. Daher wurde von
Seiten der Tourismuswirtschaft eine Verlegung der Semesterferien gewünscht.
Auf Initiative der
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurde umgehend eine
Gesprächsrunde mit Vertretern aus Wirtschaft, Tourismus- und
Freizeitwirtschaft, aus dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur sowie den Ländern Wien und Niederösterreich (Stadtschulrat für Wien und
Landesschulrat für Niederösterreich) einberufen, um über die Thematik
„Semesterferien“ zu beraten.
Insbesondere die
zuständigen Länder Wien und Niederösterreich äußerten sich dahingehend, dass
auf Grund der unterschiedlichen Interessenslage von Wirtschaft, Pädagogik und
Eltern kein Antrag zur Verschiebung der Semesterferien 2005 eingereicht wird.
Es bestand Übereinstimmung, dass aus Gründen der Planungssicherheit und
bisherigen Festlegungen wie Buchungen von Zimmern und Örtlichkeiten für
Großveranstaltungen eine ausreichend lange Vorlaufzeit gegeben sein sollte. Da
dies nicht der Fall sei und vor allem rechtliche Haftungsfragen (mögliche
Schadenersatzforderungen gegen die Republik Österreich) nicht rechtzeitig
geklärt werden könnten, fand der Wunsch zur Verlegung keine Zustimmung.
Alle Beteiligten
zeigten sich jedoch gesprächsbereit, eine langfristige Planung für die
künftigen Jahre zu erstellen, damit in Hinkunft alle Interessen im Sinne einer
einvernehmlichen Lösung rechtzeitig gebündelt werden können.
Dazu ist
anzumerken, dass prinzipiell jeder der drei im Schulzeitgesetz 1985
vorgesehenen Ferienblöcke bundesländerweise aus fremdenverkehrspolitischen
Gründen (insb. zur Vermeidung des Zusammenfallens mit Ferienterminen in den
Nachbarländern) um eine Woche vor- oder zurückverlegt werden kann. Einer
derartigen Verlegung der Semesterferien eines oder mehrerer Bundesländer geht
eine Vorlaufzeit voraus, die der Planungssicherheit dienen soll. Diese
Vorlaufzeit dient der Abstimmung der oft unterschiedlichen Interessenslagen der
verschiedenen Bereiche der Wirtschaft, der Familien, der Pädagogik, etc. sowie
der ordnungsgemäßen Erlassung der notwendigen Verordnungen. Das jeweilige Land
und der Landesschulrat haben die Möglichkeit, bei Interesse an einer Verlegung
gleichlautende Anträge an das Bildungsministerium zu stellen, welches auf
dieser Basis und nach einer Überprüfung der verkehrs- und sonstiger
überregionalen Interessenslagen bis längstens „vor Beginn des Kalenderjahres,
das den Semesterferien vorangeht“ die Verlegung der Ferien durch Verordnung
anordnen kann. Im Hinblick auf diese Vorlaufzeiten sind Verlegungsanträge
mindestens 22 Monate vor den Semesterferien, die verlegt werden sollen, einzubringen.
Diese Fristen waren für 2005 bereits abgelaufen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
nachstehenden
Entschliessungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur wird ersucht, für die Zukunft gemeinsam mit den
Bundesländern und der Wirtschaft geeignete Maßnahmen zu treffen, damit
Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die zuständigen Landesschulräte und
Landesregierungen, welche in besonderen Situationen die gesetzlich vorgesehenen
Anträge zu stellen haben, und die Schulpartner gemeinsam die optimalen
Zeiträume für die Semesterferien koordinieren und festlegen können.
Dabei ist insbesondere zu beachten:
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen
Antrag dem Wirtschaftsausschuss zuzuweisen.