374/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 25.03.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Schweisgut, Mares Rossmann, Amon MBA, Bucher

und Kollegen

betreffend langfristige Koordination der Semesterferien

 

 

Die Österreichische Tourismus- und Freizeitwirtschaft machte hinsichtlich der Semesterferien in Wien und Niederösterreich 2005 geltend, dass diese mit den Faschingsferien in mehreren deutschen Bundesländern zusammenfallen. Damit käme es zu einer massiven Belastung für den Verkehr und für die Quartiere. Daher wurde von Seiten der Tourismuswirtschaft eine Verlegung der Semesterferien gewünscht.

 

Auf Initiative der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurde umgehend eine Gesprächsrunde mit Vertretern aus Wirtschaft, Tourismus- und Freizeitwirtschaft, aus dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie den Ländern Wien und Niederösterreich (Stadtschulrat für Wien und Landesschulrat für Niederösterreich) einberufen, um über die Thematik „Semesterferien“ zu beraten.

 

Insbesondere die zuständigen Länder Wien und Niederösterreich äußerten sich dahingehend, dass auf Grund der unterschiedlichen Interessenslage von Wirtschaft, Pädagogik und Eltern kein Antrag zur Verschiebung der Semesterferien 2005 eingereicht wird. Es bestand Übereinstimmung, dass aus Gründen der Planungssicherheit und bisherigen Festlegungen wie Buchungen von Zimmern und Örtlichkeiten für Großveranstaltungen eine ausreichend lange Vorlaufzeit gegeben sein sollte. Da dies nicht der Fall sei und vor allem rechtliche Haftungsfragen (mögliche Schadenersatzforderungen gegen die Republik Österreich) nicht rechtzeitig geklärt werden könnten, fand der Wunsch zur Verlegung keine Zustimmung.

 

Alle Beteiligten zeigten sich jedoch gesprächsbereit, eine langfristige Planung für die künftigen Jahre zu erstellen, damit in Hinkunft alle Interessen im Sinne einer einvernehmlichen Lösung rechtzeitig gebündelt werden können.

 

Dazu ist anzumerken, dass prinzipiell jeder der drei im Schulzeitgesetz 1985 vorgesehenen Ferienblöcke bundesländerweise aus fremdenverkehrspolitischen Gründen (insb. zur Vermeidung des Zusammenfallens mit Ferienterminen in den Nachbarländern) um eine Woche vor- oder zurückverlegt werden kann. Einer derartigen Verlegung der Semesterferien eines oder mehrerer Bundesländer geht eine Vorlaufzeit voraus, die der Planungssicherheit dienen soll. Diese Vorlaufzeit dient der Abstimmung der oft unterschiedlichen Interessenslagen der verschiedenen Bereiche der Wirtschaft, der Familien, der Pädagogik, etc. sowie der ordnungsgemäßen Erlassung der notwendigen Verordnungen. Das jeweilige Land und der Landesschulrat haben die Möglichkeit, bei Interesse an einer Verlegung gleichlautende Anträge an das Bildungsministerium zu stellen, welches auf dieser Basis und nach einer Überprüfung der verkehrs- und sonstiger überregionalen Interessenslagen bis längstens „vor Beginn des Kalenderjahres, das den Semesterferien vorangeht“ die Verlegung der Ferien durch Verordnung anordnen kann. Im Hinblick auf diese Vorlaufzeiten sind Verlegungsanträge mindestens 22 Monate vor den Semesterferien, die verlegt werden sollen, einzubringen. Diese Fristen waren für 2005 bereits abgelaufen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschliessungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ersucht, für die Zukunft gemeinsam mit den Bundesländern und der Wirtschaft geeignete Maßnahmen zu treffen, damit Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die zuständigen Landesschulräte und Landesregierungen, welche in besonderen Situationen die gesetzlich vorgesehenen Anträge zu stellen haben, und die Schulpartner gemeinsam die optimalen Zeiträume für die Semesterferien koordinieren und festlegen können.

 

Dabei ist insbesondere zu beachten:

 

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Wirtschaftsausschuss zuzuweisen.