378/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 05.05.2004
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Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Mag. Kurt Gassner, Mag. Maier, Stefan Prähauser
und GenossInnen
an
den Bundesminister für Finanzen
betreffend
„Novellierung des Grunderwerbssteuergesetzes und
des Liegenschaftsteilungsgesetzes"
Die Bürgermeister
der 13 Tennengauer Gemeinden in Salzburg haben in der Sitzung am 17.Februar
2004 einstimmig beschlossen, nachstehende Resolution bezüglich der zukünftigen
Handhabung des
Grunderwerbsteuergesetzes
und des Liegenschaftsteilungsgesetzes zu verabschieden.
„Gespräche
mit Städte- und Gemeindeverwaltungen auch in anderen Bundesländern haben
bestätigt, dass durch eine oft nicht nachvollziehbare Gesetzesanwendung
(Wertermittlung,
Gesetzesauslegung) insbesondere des Liegenschaftsteilungsgesetzes durch die
Grundbuchsrechtspfleger die Grundbuchsdurchführung von Straßengrundeinlösungen
und
Straßengrundabtretungen für den Bau, die Verbreiterung (Umlegung) und Übernahme
von Straßen
mit einem erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand verbunden ist. Zur
Verwaltungsvereinfachung und
Kostenersparnis wird daher angeregt und verlangt, dass im Zuge der
laufenden Finanzausgleichsverhandlungen
1.
die Wertgrenzen in den § 17 und 18 des
Liegenschaftsteilungsgesetzes entfallen, wenn die
Grundeigentümer
ausdrücklich und schriftlich der Grundabgabe und der
Grundbuchsdurchführung nach dem Liegenschaftsteilungsgesetz zustimmen;
2.
im Grunderwerbssteuergesetz (wieder) die
Befreiungsbestimmungen für öffentliche Zwecke
(Straßenerrichtung,
Straßenverbreiterung und Straßenübernahmen)
eingeführt
werden."
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen
daher folgenden
Entschließungsantrag
Der
Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung
Der
Nationalrat hat beschlossen:
Der
Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert,
1.) eine
Arbeitsgruppe einzusetzen, die aus Vertretern des Bundes (z.B.
Justizministerium,
Finanzministerium,
Bundesamt für Vermessungswesen) und von kommunalen
Einrichtungen (Städtebund und Gemeindebund) besteht, die u.a. aus den
dargelegten
Gründen im Detail eine Novellierung des Liegenschaftsteilungsgesetzes und des
Grunderwerbssteuergesetzes vorbereitet.
2.) Entsprechende Gesetzesänderungen dem
Nationalrat vorzulegen, die unter anderem die
beschriebene Wertgrenzenproblematik lösen und wieder Befreiungsbestimmungen bei
Straßengrundabtretungen für öffentliche Zwecke vorsieht. Damit könnte ein
wesentlicher
Beitrag zur Verwaltungsreform und insbesondere zur Verwaltungsvereinfachung
zwischen
öffentlichen Dienststellen des Bundes und
den Gemeinden (Gebietskörperschaften) geleistet
werden.
Zuweisung: Finanzausschuss