378/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 05.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Kurt Gassner, Mag. Maier, Stefan Prähauser

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Novellierung des Grunderwerbssteuergesetzes und

des Liegenschaftsteilungsgesetzes"

Die Bürgermeister der 13 Tennengauer Gemeinden in Salzburg haben in der Sitzung am 17.Februar
2004 einstimmig beschlossen, nachstehende Resolution bezüglich der zukünftigen Handhabung des
Grunderwerbsteuergesetzes und des Liegenschaftsteilungsgesetzes zu verabschieden.

„Gespräche mit Städte- und Gemeindeverwaltungen auch in anderen Bundesländern haben
bestätigt, dass durch eine oft nicht nachvollziehbare Gesetzesanwendung (Wertermittlung,
Gesetzesauslegung) insbesondere des Liegenschaftsteilungsgesetzes durch die
Grundbuchsrechtspfleger die Grundbuchsdurchführung von Straßengrundeinlösungen und
Straßengrundabtretungen für den Bau, die Verbreiterung (Umlegung) und Übernahme von Straßen
mit einem erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand verbunden ist. Zur
Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis wird daher angeregt und verlangt, dass im Zuge der
laufenden Finanzausgleichsverhandlungen

1.              die Wertgrenzen in den § 17 und 18 des Liegenschaftsteilungsgesetzes entfallen, wenn die
Grundeigentümer ausdrücklich und schriftlich der Grundabgabe und der
Grundbuchsdurchführung nach dem Liegenschaftsteilungsgesetz zustimmen;

2.              im Grunderwerbssteuergesetz (wieder) die Befreiungsbestimmungen für öffentliche Zwecke
(Straßenerrichtung, Straßenverbreiterung und Straßenübernahmen)

eingeführt werden."

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert,

1.) eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die aus Vertretern des Bundes (z.B. Justizministerium,
Finanzministerium, Bundesamt für Vermessungswesen) und von kommunalen
Einrichtungen (Städtebund und Gemeindebund) besteht, die u.a. aus den dargelegten
Gründen im Detail eine Novellierung des Liegenschaftsteilungsgesetzes und des
Grunderwerbssteuergesetzes vorbereitet.

2.) Entsprechende Gesetzesänderungen dem Nationalrat vorzulegen, die unter anderem die
beschriebene Wertgrenzenproblematik lösen und wieder Befreiungsbestimmungen bei
Straßengrundabtretungen für öffentliche Zwecke vorsieht. Damit könnte ein wesentlicher
Beitrag zur Verwaltungsreform und insbesondere zur Verwaltungsvereinfachung zwischen
öffentlichen Dienststellen des Bundes und den Gemeinden (Gebietskörperschaften) geleistet
werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisung: Finanzausschuss