379/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 05.05.2004
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Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Mag. Maier, Mag. Kurt Gassner, Stefan Prähauser
und GenossInnen
an
den Bundesminister für Justiz
betreffend
„Novellierung des Liegenschaftsteilungsgesetzes und des
Grunderwerbssteuergesetzes"
Die Bürgermeister
der 13 Tennengauer Gemeinden in Salzburg haben in der Sitzung am 17.Februar
2004 einstimmig beschlossen, nachstehende Resolution bezüglich der zukünftigen
Handhabung des
Liegenschaftsteilungsgesetzes
zu verabschieden.
„Gespräche
mit Städte- und Gemeindeverwaltungen auch in anderen Bundesländern haben
bestätigt, dass durch eine oft nicht nachvollziehbare Gesetzesanwendung
(Wertermittlung,
Gesetzesauslegung) insbesondere des Liegenschaftsteilungsgesetzes durch die
Grundbuchsrechtspfleger die Grundbuchsdurchführung von Straßengrundeinlösungen
und
Straßengrundabtretungen für den Bau, die
Verbreiterung (Umlegung) und Übernahme von Straßen
mit einem erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand verbunden ist. Zur
Verwaltungsvereinfachung
und Kostenersparnis wird daher angeregt und verlangt, dass im Zuge der
laufenden
Finanzausgleichsverhandlungen
1.
die Wertgrenzen in den § 17 und 18 des
Liegenschaftsteilungsgesetzes entfallen, wenn die
Grundeigentümer
ausdrücklich und schriftlich der Grundabgabe und der
Grundbuchsdurchführung nach dem Liegenschaftsteilungsgesetz zustimmen;
2.
im Grunderwerbssteuergesetz (wieder) die
Befreiungsbestimmungen für öffentliche Zwecke
(Straßenerrichtung,
Straßenverbreiterung und Straßenübernahmen)
eingeführt werden."
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen
daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung
Der
Nationalrat hat beschlossen:
Der
Bundesminister für Justiz wird aufgefordert,
1.) eine
Arbeitsgruppe einzusetzen, die aus Vertretern des Bundes (z.B.
Justizministerium,
Finanzministerium,
Bundesamt für Vermessungswesen) und von kommunalen
Einrichtungen (Städtebund und Gemeindebund) besteht, die u.a. aus den
dargelegten
Gründen im Detail eine Novellierung des Liegenschaftsteilungsgesetzes und des
Grunderwerbssteuergesetzes vorbereitet.
2.) Entsprechende Gesetzesänderungen dem
Nationalrat vorzulegen, die unter anderem die
beschriebene Wertgrenzenproblematik lösen
und in Abstimmung mit dem Bundesminister
für Finanzen wieder Befreiungsbestimmungen bei Straßengrundabtretungen für
öffentliche
Zwecke vorsieht. Damit könnte ein wesentlicher Beitrag zur
Verwaltungsreform und
insbesondere zur Verwaltungsvereinfachung zwischen öffentlichen Dienststellen
des
Bundes und den Gemeinden
(Gebietskörperschaften) geleistet werden.
Zuweisung: Justizausschuss