379/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 05.05.2004
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Maier, Mag. Kurt Gassner, Stefan Prähauser

und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend „Novellierung des Liegenschaftsteilungsgesetzes und des

Grunderwerbssteuergesetzes"

Die Bürgermeister der 13 Tennengauer Gemeinden in Salzburg haben in der Sitzung am 17.Februar
2004 einstimmig beschlossen, nachstehende Resolution bezüglich der zukünftigen Handhabung des
Liegenschaftsteilungsgesetzes zu verabschieden.

„Gespräche mit Städte- und Gemeindeverwaltungen auch in anderen Bundesländern haben
bestätigt, dass durch eine oft nicht nachvollziehbare Gesetzesanwendung (Wertermittlung,
Gesetzesauslegung) insbesondere des Liegenschaftsteilungsgesetzes durch die
Grundbuchsrechtspfleger die Grundbuchsdurchführung von Straßengrundeinlösungen und
Straßengrundabtretungen für den Bau, die Verbreiterung (Umlegung) und Übernahme von Straßen
mit einem erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand verbunden ist. Zur

Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis wird daher angeregt und verlangt, dass im Zuge der
laufenden Finanzausgleichsverhandlungen

1.  die Wertgrenzen in den § 17 und 18 des Liegenschaftsteilungsgesetzes entfallen, wenn die
Grundeigentümer ausdrücklich und schriftlich der Grundabgabe und der
Grundbuchsdurchführung nach dem Liegenschaftsteilungsgesetz zustimmen;

2.              im Grunderwerbssteuergesetz (wieder) die Befreiungsbestimmungen für öffentliche Zwecke
(Straßenerrichtung, Straßenverbreiterung und Straßenübernahmen)

eingeführt werden."

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

 

 

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert,

1.) eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die aus Vertretern des Bundes (z.B. Justizministerium,
Finanzministerium, Bundesamt für Vermessungswesen) und von kommunalen
Einrichtungen (Städtebund und Gemeindebund) besteht, die u.a. aus den dargelegten
Gründen im Detail eine Novellierung des Liegenschaftsteilungsgesetzes und des
Grunderwerbssteuergesetzes vorbereitet.

2.) Entsprechende Gesetzesänderungen dem Nationalrat vorzulegen, die unter anderem die
beschriebene Wertgrenzenproblematik lösen und in Abstimmung mit dem Bundesminister
für Finanzen wieder Befreiungsbestimmungen bei Straßengrundabtretungen für öffentliche
Zwecke vorsieht. Damit könnte ein wesentlicher Beitrag zur Verwaltungsreform und
insbesondere zur Verwaltungsvereinfachung zwischen öffentlichen Dienststellen des
Bundes und den Gemeinden (Gebietskörperschaften) geleistet werden.

 

Zuweisung: Justizausschuss