382/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 05.05.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Energieeffizienzverbesserung bei Bundesgebäuden

 

 

 

 

Der Energieverbrauch von Bundesgebäuden und die damit verbundenen klimarelevanten CO2-Emissionen verursachen einen nicht unerheblichen Beitrag zur Belastung des Klimas. Das CO2-Einsparungspotential bei öffentlichen Gebäuden wurde von der Arbeitsgruppe des Kyoto-Forums zur Erstellung einer nationalen Klimastrategie auf etwa 250.000 t CO2 beziffert. Nun hätte der Bund im Zuge der Übertragung der Bundesgebäude an die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) die Möglichkeit, einen gesetzlichen Auftrag zur Energieeffizienzverbesserung im Bundesgebäudebestand zu verankern. Eine derartige Vorgangsweise wurde bereits von den Bund-Länder-Arbeitsgruppen unter der Koordination des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Umwelt in den vergangenen Monaten ausgearbeitet. Trotzdem wurde das Anliegen des Klimaschutzes bis jetzt nicht adäquat auf bundesgesetzlicher Ebene berücksichtigt. Daher ist es notwendig, soweit es wirtschaftlich sinnvoll erscheint, verstärkt energetisch Sanierungen im Gebäudebestand zu veranlassen. Damit ist nicht nur ein Klimabeitrag und ein Komfortgewinn für die Nutzer zu erzielen, sondern ebenfalls eine Wertsteigerung. Deshalb erscheint ein klarer gesetzlicher Auftrag zur schrittweisen und gezielten Energieeffizienzsteigerung des gesamten Gebäudebestandes durch systematische energetische Sanierungen jener Objekte mit schlechtesten Energiewerten sehr sinnvoll. Zumindest müsste dem Bund die Möglichkeit eingeräumt werden, in Zukunft der Bundesimmobiliengesellschaft die Umsetzung der Klimaschutzziele im Bundesgebäudebereich zu verordnen. Aufgrund der Langzeitrentabilität ist die Sorge vor einer Erhöhung der Mietkosten unberechtigt, denn die laufenden Betriebskosten würden sich erheblich verringern. Bei einer flexiblen und zielorientierten Abstimmung zwischen Refinanzierungszeitraum und erzielten Einsparungen könnte es zu keine Mehrbelastung des Bundes kommen und diverse Contracting-Projekte würden dieses Vorhaben erleichtern.

 

Im Zuge der Ausgliederung der Bundesimmobilien wäre es ein großes Versäumnis, wenn dem Bund nicht die Möglichkeit wahrnähme, die Bundesimmobiliengesellschaft mit der Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen zu beauftragen. Gerade die Glaubwürdigkeit der Republik Österreich im Hinblick auf den Klimaschutz gegenüber anderen Ländern wäre erheblich beeinträchtigt. Dies hätte darüber hinaus gegenüber den Ländern eine bedeutende Signalfunktion.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird beauftragt, die Bundesimmobiliengesellschaft im Bereich des Bundesgebäudebestandes zu Energieeffizienzverbesserung im durch die Arbeitsgruppe des Kyoto-Forums vorgeschlagenen Ausmaß zu verpflichten.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bautenausschuss vorgeschlagen.