382/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 05.05.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr
Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend Energieeffizienzverbesserung
bei Bundesgebäuden
Der Energieverbrauch von Bundesgebäuden und
die damit verbundenen klimarelevanten CO2-Emissionen verursachen
einen nicht unerheblichen Beitrag zur Belastung des Klimas. Das CO2-Einsparungspotential
bei öffentlichen Gebäuden wurde von der Arbeitsgruppe des Kyoto-Forums zur
Erstellung einer nationalen Klimastrategie auf etwa 250.000 t CO2
beziffert. Nun hätte der Bund im Zuge der Übertragung der Bundesgebäude an die
Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) die Möglichkeit, einen gesetzlichen Auftrag
zur Energieeffizienzverbesserung im Bundesgebäudebestand zu verankern. Eine
derartige Vorgangsweise wurde bereits von den Bund-Länder-Arbeitsgruppen unter
der Koordination des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Umwelt in den
vergangenen Monaten ausgearbeitet. Trotzdem wurde das Anliegen des
Klimaschutzes bis jetzt nicht adäquat auf bundesgesetzlicher Ebene
berücksichtigt. Daher ist es notwendig, soweit es wirtschaftlich sinnvoll
erscheint, verstärkt energetisch Sanierungen im Gebäudebestand zu veranlassen.
Damit ist nicht nur ein Klimabeitrag und ein Komfortgewinn für die Nutzer zu
erzielen, sondern ebenfalls eine Wertsteigerung. Deshalb erscheint ein klarer
gesetzlicher Auftrag zur schrittweisen und gezielten Energieeffizienzsteigerung
des gesamten Gebäudebestandes durch systematische energetische Sanierungen
jener Objekte mit schlechtesten Energiewerten sehr sinnvoll. Zumindest müsste
dem Bund die Möglichkeit eingeräumt werden, in Zukunft der
Bundesimmobiliengesellschaft die Umsetzung der Klimaschutzziele im
Bundesgebäudebereich zu verordnen. Aufgrund der Langzeitrentabilität ist die
Sorge vor einer Erhöhung der Mietkosten unberechtigt, denn die laufenden Betriebskosten
würden sich erheblich verringern. Bei einer flexiblen und zielorientierten
Abstimmung zwischen Refinanzierungszeitraum und erzielten Einsparungen könnte
es zu keine Mehrbelastung des Bundes kommen und diverse Contracting-Projekte
würden dieses Vorhaben erleichtern.
Im Zuge der Ausgliederung der Bundesimmobilien
wäre es ein großes Versäumnis, wenn dem Bund nicht die Möglichkeit wahrnähme,
die Bundesimmobiliengesellschaft mit der Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen
zu beauftragen. Gerade die Glaubwürdigkeit der Republik Österreich im Hinblick
auf den Klimaschutz gegenüber anderen Ländern wäre erheblich beeinträchtigt.
Dies hätte darüber hinaus gegenüber den Ländern eine bedeutende Signalfunktion.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird beauftragt, die
Bundesimmobiliengesellschaft im Bereich des Bundesgebäudebestandes zu
Energieeffizienzverbesserung im durch die Arbeitsgruppe des Kyoto-Forums
vorgeschlagenen Ausmaß zu verpflichten.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an
den Bautenausschuss vorgeschlagen.