383/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 05.05.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Einführung einer verpflichtenden, klaren und transparenten

Kennzeichnung von tierischen Produkten

 

 

 

Die negativen Auswirkungen der industriellen Tierhaltung auf Mensch, Tier, Umwelt und Lebensmittel sind angesichts der letzten Lebensmittelskandale (BSE, Dioxin) weithin bekannt und der Wunsch nach Sicherheit bei den Konsumentinnen ist deutlicher denn je festzustellen. An der Rinderseuche BSE wird sichtbar, dass eine ungebremste Fortentwicklung des bestehenden Systems dieses immer unberechenbarer und unbeherrschbarer macht. An die Stelle einer tiergerechten, umweltschonenden und bäuerlichen Landbewirtschaftung und Lebensmittelerzeugung treten immer häufiger industrielle Formen der Produktion, die sich hinter sogenannten „Qualitätsprogrammen“ verbergen, die aber keine ausreichenden Vorgaben für die Haltung, die Fütterung, den Transport und die Schlachtung der Tiere beinhalten.

 

Nicht zuletzt aufgrund der letzten Lebensmittelskandale ist bei den KonsumentInnen die Ausrichtung auf den Tier - und Umweltschutz stärker geworden. Oft ist eine artgerechte Tierhaltung, der Verzicht auf Antibiotika, der schonende Transport bzw. die schonende Schlachtung der Tiere entscheidendes Kriterium für den Kauf. Diesem Bedürfnis ist durch eine klare, durchschau- und kontrollierbare Kennzeichnung Rechnung zu tragen über ein konsequentes Qualitätssicherungssystem, das von der Produktion über den Transport und die Schlachtung bis zum Handel reicht. Ziel muss es sein, diese qualitätssichernde, kundenorientierte und gleichzeitig volkswirtschaftlich rentable Alternative flächendeckend in Österreich zu etablieren.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, unverzüglich die Einführung einer verpflichtenden, klaren, transparenten Produktkennzeichnung von tierischen Produkten nach einem ganzheitlichen Konzept, das die wesentlichen Einflussbereiche wie Bodenbewirtschaftung, Tierhaltung, Zucht, Tierfütterung, Transport und Schlachtung bewertet, zu veranlassen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.