384/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 05.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Maier, Dr. Wittmann, Beate Schasching, Prähauser, Keck
und GenossInnen

betreffend „Maßnahmen zur Bekämpfung von Doping (verunreinigte NEM) im
Freizeit- und Leistungssport durch den Bundeskanzler"

Mit der Änderung des Arzneimittelgesetzes wurde eine Lücke in der
Behördenzuständigkeit und Kontrolle von verunreinigten Nahrungsergänzungsmittel, die
von der SPÖ seit Frühjahr 2002 regelmäßig aufgezeigt wurde, endlich geschlossen.

In den erläuternden Bemerkungen zur RV werden die Probleme eingestanden:
„Produkte, die als Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt gebracht werden, die
Dopingmittel beinhalten und daher als Arzneimittel einzustufen sind, werden jedoch auch
in Sportgeschäften und Supermärkten vertrieben. In diesem Bereich fehlt bislang eine
entsprechende Kontroll- und Beschlagnahmemöglichkeit."

Die Gesetzesänderung wurde aber damit nur in einem Punkt dem Entschließungsantrag
(57/A(E)) der Abg. Mag. Johann Maier und Genossinnen betreffend
„Nahrungsergänzungsmittel, die als Arzneimittel zu qualifizieren sind", gerecht.

In diesem zit. Entschließungsantrag sind die Probleme und Risken mit verunreinigten
Nahrungsergänzungsmitteln (Doping- und Gesundheitsrisiko) sehr ausführlich
beschrieben und auch mit internationalen Untersuchungsergebnissen belegt.
Dieser Antrag war mit sehr klaren Forderungen verbunden, die bedauerlicherweise bis
heute nicht erfüllt wurden. Auch im Vier-Parteienantrag betreffend Vorlage eines „Anti-
Doping-Gesetzes" (301/A (E)
XXII.GP) sind diese Forderungen nicht enthalten. Nun hat
die Konferenz der Landessportreferenten in Salzburg am 1 .April 2004 gerade auch dem
Doping im Hobbysport den Kampf angesagt. Aufklärung zum „Anti-Doping" soll forciert
werden.


Die unterfertigen Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Bundeskanzler wird aufgefordert:

1.             Gemeinsam mit der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen eine umfassende
Untersuchung der in Österreich erhältlichen Nahrungsergänzungsmittel auf Stoffe
(nach § 5a AMG) unter Einbeziehung aller bekannten - legalen und illegalen -
Vertriebswege (z.B. Internet) zu veranlassen.

2.             Dem Nationalrat bis 31 .Oktober 2004 über die Ergebnisse dieser Untersuchung zu
berichten.

3.             Aufgrund der bekannten gesundheits- wie auch dopingrelevanten
Problemstellungen gemeinsam mit der Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen regelmäßig systematische Kontrollen der am Markt bzw. im Internet
angebotenen Nahrungsergänzungsmittel unter Berücksichtigung aller
Vertriebswege durchzuführen, um das Risiko der kontaminierten Produkte
abschätzen und effektiv bekämpfen zu können.

4.             Dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die gesetzlichen
Voraussetzungen geschaffen werden, dass bei Nachweis verbotener Stoffe (z.B.
Prohormone) in Nahrungsergänzungsmittel öffentlich, und zwar unter vollständiger
Namensnennung (Marke, Hersteller, Importeur, Chargennummer etc.), über
gesundheitliche Risken und Dopingrelevanz informiert und gewarnt wird.

5.             Gemeinsam mit der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, der
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem ÖADC verstärkt
Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung über die gesundheitlichen und sportlichen
Risken von Dopingmitteln und von - mit verbotenen Stoffen verunreinigten -
Nahrungsergänzungsmitteln (z.B. Prohormonen) in Österreich durchzuführen.

Zuweisungsvorschlag: Sportausschuss