385/A XXII. GP

Eingebracht am 05.05.2004
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Antrag

 

 

 

der Abgeordneten Wittauer, Mag. Hakl, Mag. Mainoni, Gahr

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960), geändert wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 -StVO 1960), geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960), BGBl. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. 71/2003, wird wie folgt geändert:

 

 

Im § 44 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt:

 

„(1a) Werden Verkehrsverbote, Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrs-erleichterungen für den Fall zeitlich nicht vorherbestimmbarer Verkehrsbedingungen (wie etwa Regen, Schneefall, besondere Verkehrsdichte) verordnet und erfolgt die Kundmachung dieser Verordnung im Rahmen eines Systems, das selbsttätig bei Eintritt und für die Dauer dieser Verkehrsbedingungen die entsprechenden Straßenverkehrszeichen anzeigt (Verkehrsbeeinflussungssystem), so kann der in Abs. 1 genannte Aktenvermerk entfallen. In diesem Fall ist jedoch sicherzustellen, dass der Inhalt, der Zeitpunkt und die Dauer der Anzeige selbsttätig durch das System aufgezeichnet werden; diese Aufzeichnungen sind entweder in elektronisch lesbarer Form zu speichern oder in Form von Ausdrucken aufzubewahren. Parteien im Sinne des § 8 AVG ist auf Verlangen ein Ausdruck der Aufzeichnungen oder eine Kopie des Ausdrucks auszufolgen.“

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Eine Verkehrsbeeinflussungsanlage „schaltet“ in Abhängigkeit von bestimmten Parametern (Regen, Schneefall, Verkehrsaufkommen etc.) bestimmte Verkehrs-beschränkungen selbsttätig nach vorgegebenen Programmen.

 

Vor allem an neuralgischen Punkten wie Verkehrsknotenpunkten und Stellen, an denen es zu einer Häufung von witterungsbedingten Unfällen z.B. bedingt durch Glatteis oder Nebel kommt, soll künftig mittels Verkehrsbeeinflussungsanlagen rasch und gezielt reagiert werden und dadurch eine Verbesserung des Verkehrsablaufs, eine Steigerung der Verkehrssicherheit und eine Reduktion von Umweltbeeinträchtigungen erfolgen.

 

In der StVO sind derartige Verkehrsbeeinflussungsanlagen derzeit noch nicht vorgesehen, wodurch - um eine rechtlich einwandfreie Kundmachung sicherzustellen - eine Änderung der StVO notwendig ist.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag – unter Verzicht auf die erste Lesung – dem Verkehrsausschuss zuzuweisen.