385/A XXII. GP
Eingebracht am 05.05.2004
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Antrag
der Abgeordneten Wittauer, Mag. Hakl, Mag. Mainoni, Gahr
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960), geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung
1960 -StVO 1960), geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960), BGBl. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. 71/2003, wird wie folgt geändert:
Im § 44 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a
eingefügt:
„(1a) Werden Verkehrsverbote, Verkehrsbeschränkungen oder
Verkehrs-erleichterungen für den Fall zeitlich nicht vorherbestimmbarer
Verkehrsbedingungen (wie etwa Regen, Schneefall, besondere Verkehrsdichte)
verordnet und erfolgt die Kundmachung dieser Verordnung im Rahmen eines
Systems, das selbsttätig bei Eintritt und für die Dauer dieser Verkehrsbedingungen
die entsprechenden Straßenverkehrszeichen anzeigt
(Verkehrsbeeinflussungssystem), so kann der in Abs. 1 genannte Aktenvermerk
entfallen. In diesem Fall ist jedoch sicherzustellen, dass der Inhalt, der
Zeitpunkt und die Dauer der Anzeige selbsttätig durch das System aufgezeichnet
werden; diese Aufzeichnungen sind entweder in elektronisch lesbarer Form zu
speichern oder in Form von Ausdrucken aufzubewahren. Parteien im Sinne des § 8
AVG ist auf Verlangen ein Ausdruck der Aufzeichnungen oder eine Kopie des
Ausdrucks auszufolgen.“
BEGRÜNDUNG
Eine Verkehrsbeeinflussungsanlage
„schaltet“ in Abhängigkeit von bestimmten Parametern (Regen, Schneefall,
Verkehrsaufkommen etc.) bestimmte Verkehrs-beschränkungen selbsttätig nach
vorgegebenen Programmen.
Vor allem an neuralgischen Punkten wie Verkehrsknotenpunkten und
Stellen, an denen es zu einer Häufung von witterungsbedingten Unfällen z.B.
bedingt durch Glatteis oder Nebel kommt, soll künftig mittels
Verkehrsbeeinflussungsanlagen rasch und gezielt reagiert werden und dadurch
eine Verbesserung des Verkehrsablaufs, eine
Steigerung der Verkehrssicherheit und eine Reduktion von
Umweltbeeinträchtigungen erfolgen.
In der StVO sind derartige Verkehrsbeeinflussungsanlagen derzeit noch
nicht vorgesehen, wodurch - um eine rechtlich einwandfreie Kundmachung
sicherzustellen - eine Änderung der StVO notwendig ist.
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag – unter Verzicht auf die erste Lesung – dem Verkehrsausschuss zuzuweisen.