387/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 06.05.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Reheis, Eder

und GenossInnen

betreffend verstärkte Markteinführung lärmarmer Reifen

 

 

Die wirkunsgsvollste Maßnahme zur Minderung des Verkehrslärms ist die Minderung des Lärms an der Quelle d.h. am Kraftfahrzeug. Grundsätzlich sind dabei die Schallquellen des Kraftfahrzeugs der Antrieb und das Reifen-Fahrbahn-Geräusch.

 

Während im Bereich des Antriebs durch die Entwicklung des lärmarmen LKW’s mit entsprechender Motorverkapselung viel geschehen ist, ist im Rahmen der Beschränkung des Reifenfahrbahngeräusches noch nicht alles technisch mögliche tatsächlich umgesetzt worden.

 

So ist die EU-Richtlinie 2001/43 EG über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern technisch zu wenig anspruchsvoll. Messungen zeigen, dass alle jetzt im Handel erhältlichen Reifen die geforderten Lärmgrenzwerte erfüllen. Die Messungen zeigen aber gleichzeitig, dass zwischen den am Markt erhältlichen Reifenlärmschall-pegelunterschiede von bis zu 3 Dezibel bestehen. (Eine Reduktion um 3 Dezibel an der Straße entspricht einer deutlichen Verringerung des Reifenlärms um rund die Hälfte).

 

Derzeit haben Konsumenten keine Möglichkeit, einen lärmarmen Reifen zu kaufen, da eine entsprechende Kennzeichnung fehlt. Nach der Richtlinie 2001/43 EG ist jedenfalls die Angabe der gemessenen Schallemissionen auf dem Reifen nicht nötig.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

                     

                             Entschließungsantrag

 

 

1.       Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, eine Definition lärmarmer Reifen zu erarbeiten sowie eine Kennzeichnung lärmarmer Reifen mit einem Gütezeichen vorzusehen, um es den KonsumentInnen in Zukunft zu ermöglichen, lärmarme Reifen als solche zu erkennen.

 

2.       Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, mit der Fahrzeugindustrien in Gespräche mit dem Ziel einzutreten, dass sich die Fahrzeugindustrie verpflichtet, in Österreich in Verkehr gesetzte Neufahrzeuge in Zukunft mit lärmarmen Reifen auszustatten.

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Verkehrsausschuss